Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1367. 
Druischselbst, und zwar Württemberg voran, die ihm dieselben entgegen ge- 
Lurem- 
burg. 
tragen hatten, und auch warum sie es gethan hatten, weil eben Frank- 
reich von Preußen als Compensation die Abtretung nicht etwa Rhein- 
preußen sondern die süddeutschen Gebiete Rheinhessens und Rhein- 
bayerns mit den Festungen Mainz und Landau gefordert hatte! Dem 
gesetzgebenden Körper war damit die Antwort und eine überraschende 
geworden. Ob die französische Regierung von der Erxistenz jener 
Bündnisse unterrichtet war und seit wann, ist nicht zuverlässig be- 
kannt geworden. Jedenfalls fand sie für gut, die Veröffentlichung 
stillschweigend hinzunehmen. 
Sie konnte es um so eher, als sie gerade damals einen 
ebenso bedeutsamen Schachzug gegen Preußen vorbereitete, in dem 
dieses den Kürzern ziehen sollte. Wie am anderen Ende Deutsch- 
lands das kleine Liechtenstein, so hatten auch Luxemburg und Lim- 
burg in Folge der Ereignisse von 1866 ihre „internationale Unab- 
hängigkeit“ wieder gewonnen. Liechtenstein blieb, was es schon bisher 
gewesen war, eine Art Anhängsel Oesterreichs und bezüglich Limburgs 
wurde vorerst wenigstens thatsächlich der Wunsch Hollands erfüllt, 
es von jeder Verbindung mit Deutschland gelöst zu sehen und als 
einen integrirenden Theil des Königreichs betrachten zu können. 
Schwieriger und complizirter war dagegen die Lage Luxemburgs. Mit 
Helland bleß durch Personalunion verbunden blieb es auch nach der 
Auflösung des deutschen Bundes wenigstens noch ein Glied des Zoll- 
vereins und überdieß war die Festung in den Händen Preußens. 
Auf diese zu verzichten, dachte Preußen auch nicht von ferne und 
hatte eine dießfällige Anfrage Hollands schon im Jahre 1866 ver- 
neinend beantwortet; dagegen nahm es hinwieder Anstand, das 
Ländchen in den norddeutschen Bund, was eigentlich das natürlichste 
gewesen wäre, hineinzuziehen, theils weil die Erfahrung gezeigt hatte, 
wie nachtheilig die Verquickung deutscher mit außerdeutschen Gebiets- 
theilen unter allen Umständen sein mußte, theils weil die Luxem- 
burger selber in particularistischer Behaglichkeit keinerlei Lust fühlten, 
die schweren Lasten des neuen Bundes auf sich zu nehmen. Und 
doch mußte sich Preußen gestehen, daß ohne diesen Schritt seine 
bisherige Stellung in der Festung eine thatsächlich wie rechtlich mehr 
oder minder zweifelhafte sei. Die Frage blieb indeß vorerst in der 
Schwebe, bis der König von Holland der Ungewißbeit ein Ende
	        
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