Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

556 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1867. 
Oestere der ersten Hälfte des Jahres war der Ausgleich mit Ungarn von 
reich. 
der Regierung vereinbart und sogleich thatsächlich ins Werk gesetzt 
worden, so daß die Krönung des Kaisers in Pest am 8. Juni vor- 
genommen werden konnte, der Reichsrath aber, als er endlich zu- 
sammentrat, eine vollendete Thatsache vorfand. Er fügte sich in die- 
selbe und nahm sie als solche hin, legte aber schon in der Adreß- 
debatte den festen Entschluß an den Tag, auch für die deutsch= sla- 
vischen Provinzen eine vollständig neue Ordnung der Dinge zu gründen, 
sich mit nicht weniger als mit einer „Freiheit wie in Ungarn“ zu 
begnügen und das Princip bis in die letzten Consequenzen zu verfolgen, 
bis zur Beseitigung des Concordats, dem eigentlichen Bollwerk der 
alten Ordnung der Dinge. Indeß ging er nur Schritt für Schritt 
vorwärts, arbeitete aber doch schnell. Die Regierung bot bereitwillig 
die Hand. Zunächst wurde der Art. 13 der Verfassung, der sog. 
Octroyirungsartikel, abgeändert und seines bedenklichen Charakters 
entkleidet, dann ein höchst liberales Ministerverantwortlichkeitsgesetz 
vereinbart. Die in alter Art ohne Bewilligung des Reichsraths be- 
gonnene Befestigung Wiens wurde constitutionell von der Regierung 
fallen gelassen und das ebenso einseitig erlassene Wehrgesetz eben- 
falls constitutionell zur Beschlußfassung vorgelegt. Mit Hilfe beson- 
derer Deputationen des Reichsraths und des ungarischen Landtags 
wurde auch der finanzielle Ausgleich zwischen beiden Reichshälften, 
freilich nicht ohne Beeinträchtigung der deutsch-slavischen Provinzen, 
zu Stande gebracht. Dann ging es an eine gründliche Umgestaltung 
der Februarverfassung. Statt jenes dürftigen Operats, das dem 
Reichsrathe nicht einmal das Recht gewährte, seine Geschäftsordnung 
festzustellen und seinen Präsidenten zu wählen, wurde nun in einer 
Reihe von Staatsgrundgesetzen dem Volke und seinen Vertretungskörpern 
nach allen Richtungen hin das vollste Ausmaß constitutioneller Rechte 
und Freiheiten gewährleistet. Die Gleichheit aller Bürger vor dem 
Gesetze; die Zugänglichkeit aller öffentlichen Aemter für diejenigen, 
welche sich dazu befähigt gemacht haben; Freizügigkeit der Person 
und des Vermögens; Preßfreiheit; Vereins= und Versammlungs- 
recht; Schutz des Hausrechts und der persönlichen Freiheit; Schutz 
des Briefgeheimnisses; volle Glaubens= und Gewissensfreiheit; Frei- 
heit der Wissenschaft; vollste Unabhängigkeit der Richter; Trennung 
der Justiz von der Verwaltung; Vereidigung aller Beamten auf die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.