80 Preußen und der norddeuusche Bund.
18. März. (Norddeutscher Bund). Reichstag: Beginn der Special-
debatte über den Verfassungsentwurf. Bismarck weist die von den
Polen und Nordschleswigern eingebrachten Proteste zurück und erklärt
bezüglich Nordschleswigs: nur Oesterreich sei berechtigt, die vertrags-
mäßige Abstimmung Nordschleswigs zu verlangen; die Gränzlinie
werde nur nach den Interessen Preußens gezogen werden und der
abzutretende Theil jedenfalls kleiner ausfallen, als man in Kopen-
hagen denke. In Betreff Luxemburgs bemerkt Bismarck, Preußen
verlange keinen Eintritt Luxemburgs in den norddeutschen Bund;
die sonstigen Zeitungsmittheilungen hierüber seien grundlose Erfind-
ungen. Auf eine Bemerkung des Abg. v. Carlowitz über eventuelle
Verbindung Süddeutschlands und Frankreichs erklärt er bestimmt,
die Beziehung Nord= und Süddeutschlands sei seit dem Friedensschlusse
„vertragsmäßig“ verbürgt. Bei der Abstimmung wird Art. 4 an-
genommen und ein Amendement Carlowitz betr. Beschränkung des
Cessionsrechtes und des Gesandtschaftsrechtes der Bundesfürsten ver-
worfen.
19. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte.
Ein Antrag Zachariä's zu Art. 2 auf schärfere Ausscheidung der
Competenz sowohl der Bundesgewalt als der Einzelstaaten im In-
teresse der letzteren wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag
Schraders und vier anderer Schleswig-Holsteiner auf Gewährleistung
wenigstens einer Anzahl von Grundrechten wie in der preuß. Ver-
fassung, der persönlichen Freiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung,
der Stellung an den ordentlichen Richter, der Gewissens= und Re-
ligionsfreiheit, der Preßfreiheit, des Versammlungsrechtes und des
Briefgeheimnisses wird in namentlicher Abstimmung mit 180 gegen
65 Stimmen abgelehnt.
„ „ (Preußen). Der „Staatsanzeiger“ veröffentlicht die bisher
geheimen, im August 1866 zugleich mit den Friedensschlüssen zwischen
Preußen und Bayern, Württemberg, Baden abgeschlossenen Schutz-
und Trutzbündnisse.
20. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte.
Es werden mehrere Zusätze zu den in Art. 4 aufgeführten gemein-
samen Angelegenheiten angenommen, wie Staatsbürgerrecht, Paßwesen
und Fremdenpolizei, namentlich aber die Möglichkeit der Einführung
directer Bundessteuern neben den Matricularumlagen mit 125 gegen
122 Stimmen, andere dagegen verworfen.
24. „ (Norddeutscher' Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte.
Art. 4 (gemeinsame Angelegenheiten). Auf Antrag Laskers wird
denselben auch beigefügt: Obligationenrecht, Strafrecht, Handels= und
Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren. Ein Antrag von Braun
und Gen., dem Art. 4 als Nr. 14 hinzuzufügen „Ddie Feststellung
der Befugnisse, welche kein Bundesstaat in Bezug auf Paß-, Vereins-