Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

80                   Preußen und der norddeuusche Bund. 
18. März. (Norddeutscher Bund). Reichstag: Beginn der Special- 
debatte über den Verfassungsentwurf. Bismarck weist die von den 
Polen und Nordschleswigern eingebrachten Proteste zurück und erklärt 
bezüglich Nordschleswigs: nur Oesterreich sei berechtigt, die vertrags- 
mäßige Abstimmung Nordschleswigs zu verlangen; die Gränzlinie 
werde nur nach den Interessen Preußens gezogen werden und der 
abzutretende Theil jedenfalls kleiner ausfallen, als man in Kopen- 
hagen denke. In Betreff Luxemburgs bemerkt Bismarck, Preußen 
verlange keinen Eintritt Luxemburgs in den norddeutschen Bund; 
die sonstigen Zeitungsmittheilungen hierüber seien grundlose Erfind- 
ungen. Auf eine Bemerkung des Abg. v. Carlowitz über eventuelle 
Verbindung Süddeutschlands und Frankreichs erklärt er bestimmt, 
die Beziehung Nord= und Süddeutschlands sei seit dem Friedensschlusse 
„vertragsmäßig“ verbürgt. Bei der Abstimmung wird Art. 4 an- 
genommen und ein Amendement Carlowitz betr. Beschränkung des 
Cessionsrechtes und des Gesandtschaftsrechtes der Bundesfürsten ver- 
worfen. 
19. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte. 
Ein Antrag Zachariä's zu Art. 2 auf schärfere Ausscheidung der 
Competenz sowohl der Bundesgewalt als der Einzelstaaten im In- 
teresse der letzteren wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag 
Schraders und vier anderer Schleswig-Holsteiner auf Gewährleistung 
wenigstens einer Anzahl von Grundrechten wie in der preuß. Ver- 
fassung, der persönlichen Freiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, 
der Stellung an den ordentlichen Richter, der Gewissens= und Re- 
ligionsfreiheit, der Preßfreiheit, des Versammlungsrechtes und des 
Briefgeheimnisses wird in namentlicher Abstimmung mit 180 gegen 
65 Stimmen abgelehnt. 
„ „ (Preußen). Der „Staatsanzeiger“ veröffentlicht die bisher 
geheimen, im August 1866 zugleich mit den Friedensschlüssen zwischen 
Preußen und Bayern, Württemberg, Baden abgeschlossenen Schutz- 
und Trutzbündnisse. 
20. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte. 
Es werden mehrere Zusätze zu den in Art. 4 aufgeführten gemein- 
samen Angelegenheiten angenommen, wie Staatsbürgerrecht, Paßwesen 
und Fremdenpolizei, namentlich aber die Möglichkeit der Einführung 
directer Bundessteuern neben den Matricularumlagen mit 125 gegen 
122 Stimmen, andere dagegen verworfen. 
24. „ (Norddeutscher' Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte. 
Art. 4 (gemeinsame Angelegenheiten). Auf Antrag Laskers wird 
denselben auch beigefügt: Obligationenrecht, Strafrecht, Handels= und 
Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren. Ein Antrag von Braun 
und Gen., dem Art. 4 als Nr. 14 hinzuzufügen „Ddie Feststellung 
der Befugnisse, welche kein Bundesstaat in Bezug auf Paß-, Vereins-
	        
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