Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

            Preußen und der norddeutsche Bund.             81 
und Versammlungsrecht sowie in Bezug auf die sonstigen persönlichen 
und staatsbürgerlichen Rechte seinen Angehörigen vorenthalten darf“ 
(negative Grundrechte, hauptsächlich gegen Mecklenburg gerichtet,) 
wird mit 130 (darunter die Katholiken und die beiden Lassalleaner) 
gegen 128 Stimmen abgelehnt. Dagegen wird ein Antrag Twestens 
die Bundesaufsicht über das Militär= und Marinewesen betr., nebst 
einer Zusatzbestimmung, wornach bei Meinungsverschiedenheiten über 
Militäreinrichtungen im Schooße des Bundesraths das Präsidium 
den Ausschlag gibt, wenn derselbe für die Erhaltung bestehender 
Einrichtungen lautet, mit großer Mehrheit angenommen. 
21. März. (Preußen). Ein Handschreiben des Königs an den Cultus- 
 
 
 
 
 
minister zeigt ihm die Absicht Sr. Maj. an, die von Friedrich 
Wilhelm III. gefaßte, von Friedrich Wilhelm IV. aufgenommene 
aber nicht ausgeführte Idee der Erbauung eines neuen würdigen 
Domes in Berlin an Stelle des jetzigen durchzuführen, und beauf- 
tragt ihn, dafür nähere Vorschläge zu machen. 
„ Holland und Frankreich haben sich über die Abtretung Luxem- 
burgs an das letztere principiell geeinigt. Frankreich verlangt, daß 
Holland es ihm allein überlasse, Preußen davon in Kenntniß zu 
setzen und Unterhandlungen zu eröffnen (s. Frankreich). 
22. „ (Preußen). Geburtstagsfeier des Königs. Sämmtliche Fürsten 
des norddeutschen Bundes, mit Ausnahme des Königs von Sachsen 
und des erkrankten Fürsten von Waldeck, finden sich zu derselben in 
Berlin ein. 
23. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte. Die 
Versammlung steht nunmehr an einer der entscheidenden Fragen, 
der über bie Verantwortlichkeit der Organe der Bundesexecutive. 
Allg. Debatte über das gesammte gegenseitige Verhältniß von Bundes- 
rath, Bundespräsidium und Reichstag. 
25. „ (Preußen: Frankfurt). Die Regierung erläßt eine neue Ver- 
fassung mit Magistrat und Stadtverordneten für Frankfurt statt der 
bisherigen mit Senat, 514er Colleg und gesetzgeb. Versammlung. 
26. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Verfassungsdebatte. Beginn 
der Specialdebatte über die Titel III—V Bundesrath, Bundes- 
präsidium, Reichstag. 
Bei Art. 11 wird das Amendement Ausfeld und Gen. 
„1) Das Bundespräsidium steht der Krone Preußen zu. Dasselbe übt 
die vollziehende Gewalt in Bundesangelegenheiten nach Maßgabe dieser Ver- 
fassung durch verantwortliche Minister aus. 4) Alle Regierungsacte des 
Bundespräsidiums bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung mindestens 
eines Ministers, welcher dadurch die Verantworlung für den betreffenden 
Act dem Bundesrathe und dem Reichstage gegenüber übernimmt“ — durch 
Namensaufruf mit 177 gegen 86 Stimmen abgelehnt. 
Bei Art. 12 („das Präsidium ernennt den Bundeskanzler, welcher 
im Bundesrathe den Vorsitz führt und die Geschäfte leitet“) beantragt 
                                                                                                        6
	        
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