Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(  613)

 

Allgemeiner  Tarif.

 

 

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Benennung  der  Gegenstände.  Maßstab.  Zollsätze.
Glasabfälle  und  Bruchglas  Hectol.  O  Frs.  10Cts.
Flintglas  in  Tafeln  und  rohen  Stücken  Werth  2.  403
Thonwaaren.
Ziegel,  Backsteine  2  44  Centim.  lang,  11  3  Centim.  breit,  5  Centim.
dick  und  darunter  1000  Stück  3  Frs.  80  Cts.
von  größeren  Dimensionen  -  7  70
Dach=  und  Fensterziegel  ...  -  5  0
Gemeine  Töpferwaaren  und  Steinzeug  aller  Art  100  Kilogr.  3-  60
Irdene  Pfeifen  1000  Stück  35  0
Schmelztiegel.  Werth  1  20%
Fayence,  von  gemeinem  oder  in  der  Masse  gefärbtem  Thone,  nicht  6
decorirt  100  Kilogr.  9  60  Cts.
decorirt  -  14.  40
von  Pfeifenthon  eder  von  weißer  eder  gefärbter  Masse,
nicht  decorirt  —  21  60
decorirt  -  32-40-Porzellan,
  weißes  oder  gefärbtes  ..  —  72  0=bemaltes
  oder  vergoldetes  -  96  0D0
Modewaaren  Werth  24  pCt
Strohhüte  -  12.
Strohbänder  "  6
Kurzwaaren  (Mercerie  und  Quincaillerie).  —  12

(Horn-,  Knochen-,  Holz=  und  seidene  Knöpfe  werden  wie  Kurzwaaren
  betrachtet.)

Bürstenbinderwaaren,  wie  Kurzwaaren  (Mercerie).

 

 

84“°“.