Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.  43

Einnahmen  vorweg  aber  vom  1.  Januar  ab  jährlich  550,000  Thlr.  Hannover
zu  überweisen;  Francke  beantragt  die  Vorlage  eines  Selbstverwaltungsgesetzes
  und  die  Gewährung  einer  regelmäßigen  Jahres-Einnahme  für  alle
Provinzen.

Debatte:  4.  Febr.:  Bincke  (Minden)  gegen:  Er  könne  hier  nur  den
Standpunkt  eines  Vertreters  des  preußischen  Staats  einnehmen  und  müsse
sich  deßhalb  gegen  die  Vorlage  aussprechen.  Von  einer  rechtlichen  Verpflichtung
  könne  keine  Rede  sein.  In  den  alten  Provinzen  haben  wir  die  Selbstverwaltung,
  aber  müssen  die  Kosten  dafür  aus  eigener  Tasche  aufbringen;
der  Staat  schießt  z.  B.  für  Irrenanstalten  für  die  acht  alten  Provinzen  ein
Viertel  von  dem  zu,  was  Hannover  zu  diesem  Zwecke  allein  verlangt.  So
lang  Hannover  selbständig  war,  kam  es  im  Ganzen  auf  dasselbe  heraus,  ob
das  Geld  durch  den  Staat  oder  die  Provinzen  aufgebracht  wurde;  jetzt  aber
hat  keine  Provinz  einen  größeren  Anspruch  an  den  Staat  als  die  andere.
Bismarck:  Die  Regierung  hat  der  Provinz  eine  Zusage  gemacht,  auf  deren
Auslösung  durch  den  preuß.  Landtag  sie  glaubte  rechnen  zu  dürfen,  und  es
würde  ihr  schmerzlich  sein,  wenn  sie  sich  hierin  getäuscht  hätte.  Die  k.  Regierung
  ist  bei  dieser  Vorlage  durch  zwei  Rücksichten  geleitet  worden.  Die
eine  Rücksicht  war  die,  dem  Lande  Hannover  den  Uebergang  zu  erleichtern
und  Billigkeitsrücksichten  dabei  walten  zu  lassen;  die  andere  Rücksicht  war
diejenige  —  und  diese  ist  für  mich  persönlich  in  hohem  Maße  leitend  gewesen
  —,  auf  diese  Weise  eine  größere  Decentralisation,  als  sie  bisher  im
preußischen  Budget  Platz  gefunden,  anzubahnen  und  den  Provinzen  diejenigen
Angelegenheiten,  welche  besser  vom  provinziellen  Standpunkte  als  vom  centralisirten
  angebaut  werden  können,  zur  Selbstverwaltung  zu  übergeben  und
dann  an  die  hannover'schen  und  hessischen  Vorgänge  weitere  Vorlagen  im
nächsten  Jahre  zu  knüpfern. . . .  Was  demnächst  das  zweite  Motiv  der
Regierung  betrifft,  die  Decentralisation,  so  war  es  für  mich  eine  Anschauung,
die  ich  mit  Freuden  begrüßte,  als  das  Staatsministerium  sich  nach  einigen
Kämpfen  und  Schwierigkeiten  von  Seiten  der  Bureaux,  die  das  Altgewohnte
vertraten,  darüber  einigte,  hier  zuerst  eine  Bresche  in  das  System  der  Centralisation
  zu  machen.  Es  wurde  mir  dies  sehr  erleichtert  durch  den  Vorgang
in  Kurhessen,  und  die  fanatische  Liebe  der  Kurhessen  zu  ihrem  Staatsschatz
ist  vielleicht  der  erste  Anstoß  zu  dieser  Decentralisation  gewesen.  Ich  bin
überrascht,  daß  keiner  der  Herren  Redner,  die  unser  Verfahren  in  dieser  Frage
angegriffen  haben,  auf  den  kurhessischen  Staatsschatz  auch  nur  zurückgekommen
ist.  In  den  älteren  Provinzen  hat  sich  auch  nicht  die  leiseste  Unzufriedenheit
über  das  schließliche  Verfahren  der  Regierung  in  dieser  Sache  kundgegeben;
im  Gegentheil,  man  hat  der  Regierung  gedankt,  und  es  ist  in  öffentlichen
Blättern  anerkannt  worden,  daß  die  Regierung  keinen  Anstand  nahm,  ein
Versehen,  das  sie  nach  der  Probe,  welche  die  öffentliche  Stimmung  darauf
machte,  glaubte  begangen  zu  haben,  offen  zurücknahm,  und  daß  sie  den  englischen
  Grundsatz  acceptirte,  es  ist  männlich,  seinen  Irrthum  offen  einzugestehen,
  wenn  man  ihn  einsieht.  Damals  sind  wir  nicht  getadelt  worden,
und  nun  soll  mit  Einem  Male  dasselbe  Verfahren  vollständig  anders  sein.
Die  Kurhessen  hatten  nicht  um  ein  Haar  breit  mehr  juristisches  Recht  auf
den  Staatsschatz  als  die  Hannoveraner  auf  den  Provinzialfonds,  und  nichts
desto  weniger  wünsche  ich  der  Regierung  noch  heute  Glück,  daß  sie  die  juristische
  Goldwage  nicht  angelegt,  sondern  nach  dem  politischen  Ermessen  gehandelt
  hat.  Ich  wiederhole  die  Zusage,  die  ich  bereits  in  der  Commission
gegeben  habe,  daß  es  die  Absicht  sämmtlicher  Staatsminister  und  die  von
Sr.  Maj.  dem  Könige  gebilligte  Absicht  ist,  in  dem  nächsten  Budget  auf
diesem  Wege  weiter  zu  gehen  und  für  sämmtliche  Provinzen  Vorlagen  zu
machen,  welche  jeder  Provinz  einen  Theil  des  Budgets  zur  Selbstverwaltung
überweisen,  allerdings  in  Ausgabe  und  Einnahme;  denn  es  kann  sich  nicht
darum  handeln,  daß  die  einzelnen  Provinzen  sich  unter  einander  noch  Ge-