Preußen und der norddeutsche Bund. 37
von Zinszuschüssen und Amortisationsbeträgen auf die allgemeinen Staats-
fonds, mit dem Zusatze:
„Hinsichtlich des hier anliegenden Vertrags v. 10. Aug. 1865 wird hie-
mit gleichzeitig der Staatsregierung Entlastung ertheilt“,
um den alten, durch das Indemnitätsgesetz von 1866 nicht erledigten Streit
aus der Welt zu schaffen.
Schlußberathung des Etats: das Etatsgesetz wird mit allen gegen
2 Stimmen (Erklärung Jakoby's) angenommen. Der Etat für
1869 stellt sich demgemäß in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig
auf Thlr. 167,536,494.
19. Jan. (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt den Gesetzentwurf betr. die Gerichtsbarkeit
die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe- und Ver-
löbnißsachen in der Provinz Hannover, wodurch diese Gerichtsbarkeit
von den Consistorien auf die Gerichte übertragen wird.
„ „ (Preußen) richtet eine Note an die großh. luxemburgische Re-
gierung, um dieselbe aufzufordern, den gemäß der Londoner Con-
ferenzbeschlüsse eingegangenen Verbindlichkeiten nachzukommen und
die Luxemburger Festungswerke zu schleifen.
21. „ (Preußen). Das Abg.-Haus beschließt die Abschaffung des noch
bestehenden Eheverbots wegen Ungleichheit des Standes.
23. „ (Preußen). Das Abg.-Haus beschließt für die Vorlage der
Hypothekenrechts-Reform nicht die Vorberathung im Plenum anzu-
wenden, sondern die drei Lesungen: erste Lesung mit Generaldebatte,
Commissionsberathung und dritte Lesung. Die Vorlage wird dem-
gemäß zunächst einer Commission überwiesen. Klare und gedrungene
Erklärung des Justizministers.
25. „ (Waldeck). Da die Verhandlungen über die Abrechnung
zwischen dem Land und dem Domanium einen baldigen Abschluß
nicht erwarten lassen, so wird der Landtag im Namen und Auftrag
des Königs von Preußen geschlossen.
26. „ (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt das Gesetz betr. die
Anstellung im höheren Justizdienst mit dem vom Herrenhaus abge-
lehnten Amendement, wonach eine Strafversetzung aus den alten
in die neuen Landestheile unmöglich ist.
27. „ (Mecklenburg). Eine liberale Versammlung in Rostock be-
schließt eine Petition an den nordd. Reichstag gegen die Competenz
des Freienwalder Schiedsgerichs.
28. „ (Preußen). Abg.-Haus: Debatte über die Vorlage der Re-
gierung betr. die anderweitige Feststellung der Wahlbezirke für das
Haus der Abgeordneten.
Amendementsanträge: I. Antrag v. Kardorff und der Freiconserva-
tiven, zu beschließen „in Anbetracht, daß das Nebeneinanderbestehen der
beiden großen parlamentarischen Körperschaften des preußischen Landtages und
des Norddeutschen Reichstages nur als ein Provisorium betrachtet werden