Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen und der norddeutsche Bund. 37 
von Zinszuschüssen und Amortisationsbeträgen auf die allgemeinen Staats- 
fonds, mit dem Zusatze:  
„Hinsichtlich des hier anliegenden Vertrags v. 10. Aug. 1865 wird hie- 
mit gleichzeitig der Staatsregierung Entlastung ertheilt“, 
um den alten, durch das Indemnitätsgesetz von 1866 nicht erledigten Streit 
aus der Welt zu schaffen. 
Schlußberathung des Etats: das Etatsgesetz wird mit allen gegen 
2 Stimmen (Erklärung Jakoby's) angenommen. Der Etat für 
1869 stellt sich demgemäß in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig 
auf Thlr. 167,536,494. 
19. Jan. (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt den Gesetzentwurf betr. die Gerichtsbarkeit  
 
 
 
die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe- und Ver- 
löbnißsachen in der Provinz Hannover, wodurch diese Gerichtsbarkeit 
von den Consistorien auf die Gerichte übertragen wird. 
„   „ (Preußen) richtet eine Note an die großh. luxemburgische Re- 
gierung, um dieselbe aufzufordern, den gemäß der Londoner Con- 
ferenzbeschlüsse eingegangenen Verbindlichkeiten nachzukommen und 
die Luxemburger Festungswerke zu schleifen. 
21.  „ (Preußen). Das Abg.-Haus beschließt die Abschaffung des noch 
bestehenden Eheverbots wegen Ungleichheit des Standes. 
23.  „ (Preußen). Das Abg.-Haus beschließt für die Vorlage der 
Hypothekenrechts-Reform nicht die Vorberathung im Plenum anzu- 
wenden, sondern die drei Lesungen: erste Lesung mit Generaldebatte, 
Commissionsberathung und dritte Lesung. Die Vorlage wird dem- 
gemäß zunächst einer Commission überwiesen. Klare und gedrungene 
Erklärung des Justizministers. 
25.  „ (Waldeck). Da die Verhandlungen über die Abrechnung 
zwischen dem Land und dem Domanium einen baldigen Abschluß 
nicht erwarten lassen, so wird der Landtag im Namen und Auftrag 
des Königs von Preußen geschlossen. 
26.  „ (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt das Gesetz betr. die 
Anstellung im höheren Justizdienst mit dem vom Herrenhaus abge- 
lehnten Amendement, wonach eine Strafversetzung aus den alten 
in die neuen Landestheile unmöglich ist. 
27.  „ (Mecklenburg). Eine liberale Versammlung in Rostock be- 
schließt eine Petition an den nordd. Reichstag gegen die Competenz 
des Freienwalder Schiedsgerichs.  
28.  „ (Preußen). Abg.-Haus: Debatte über die Vorlage der Re- 
gierung betr. die anderweitige Feststellung der Wahlbezirke für das 
Haus der Abgeordneten.  
Amendementsanträge: I. Antrag v. Kardorff und der Freiconserva- 
tiven, zu beschließen „in Anbetracht, daß das Nebeneinanderbestehen der 
beiden großen parlamentarischen Körperschaften des preußischen Landtages und 
des Norddeutschen Reichstages nur als ein Provisorium betrachtet werden
	        
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