10. Schweden und Norwegen.
18. Jan. (Schweden). Eröffnung des Reichstages. Thronrede des
Königs:
„Gute Herren und schwedische Männer! Mit Zuversicht und Vertrauen
sehe ich euch hier aufs Neue versammelt, um über das Wohlergehen des ge-
liebten Vaterlandes zu berathschlagen. Es ist mir lieb, daß ich euch neben
der Constatirung ungestört freundschaftlicher Beziehungen zu allen fremden
Mächten die bevorstehende Vermählung meiner Tochter mit dem Kronprinzen
von Dänemark mittheilen kann. Die Verbindung, welche aus gegenseitiger
Zuneigung hervorgegangen ist, wird, so hoffe ich, indem sie die Königshäuser
näher vereinigt, zugleich in ihrer Art dazu beitragen, die Bande zwischen den
Völkern Schwedens, Norwegens und Dänemarks zu befestigen. In Folge
von Vorstellungen abseiten der beiden vereinigten Königreiche und in Erkennt—
niß dessen, daß die jetzt bestehende (schwedisch-norwegische) Reichsacte mangel-
haft ist, habe ich Vorschläge zu einer neuen Unionsacte ausarbeiten
lassen, welche bezwecken, mit der nöthigen Bestimmtheit den Bedingungen für
die Union eine mit deren Grundsätzen übereinstimmende Entwicklung zu geben.
Dieser Vorschlag wird sowohl euch, als dem jetzt versammelten norwegischen
Storthing zur Annahme in der für die Feststellung von Grundgesetzen vor-
geschriebenen Ordnung vorgelegt werden, und ich hege die Ueberzeugung, daß
ihr die dringliche Angelegenheit mit der Liebe zu der Union behandeln werdet,
welche es sich hat angelegen sein lassen, sowohl deren Stärke zu erhöhen, als
auch alle Veranlassungen zu Mißverständnissen unter den Brudervölkern zu
verhindern. Es wird euch ein vollständiger Plan für die Ordnung der
Landesvertheidigung vorgelegt werden, dessen Grundzüge hauptsächlich
von mir entworfen worden sind. Mit Beziehung auf die manchen und weit-
läufigen Fragen, welche dahin gehören, will ich jedoch diesem Reichstage nur
einige der wichtigsten Bestandtheile zur Prüfung unterbreiten, und zwar nur
diejenigen, welche die Grundzüge der beabsichtigten Organisation enthalten.
Während die Organisation dasjenige beibehält, was vereinbarlich ist mit den
Bedürfnissen der neueren Zeit aus der Kriegsverfassung, welche uns die Kraft
verlieh, ehrenvolle Kriege zu führen, ist dieselbe das Ergebniß eines umsichti-
gen Bestrebens, nicht größere Opfer zu fordern, als diejenigen, welche unver-
meidlich sind zur Erreichung des großen Zieles der Sicherstellung unserer
Selbständigkeit. An Stelle der seit dem vorigen Jahrhundert geltenden Kriegs-
artikel sind neue Kriegsgesetze ausgearbeitet worden, verfaßt unter Berücksich-
tigung des allgemeinen Strafgesetzes und unter Wegfall der von der öffent-
lichen Meinung verurtheillen Prügelstrafe. Da es für den Landmann von