Full text: Europäischer Geschichtskalender. Elfter Jahrgang. 1870. (11)

os 
Preußen und der norddeulsche Zund. 
und glaube die interessnnten Beiträge, welche ich auf Grund von Privatge- 
sprächen und Privatbriefen zur Beleuchtung dieser Angelegenheit geben könnte, 
zurückhalten zu sollen. Durch äußerliche Einwirkung auf die europäische Po- 
litik machten sich die erwähnten Tendenzen der französischen Regierung zunächst 
in der Haltung erkennbar, welche Frankreich in dem deutsch-dänischen Streite 
zu unsern Gunsten beobachtet hat. Die darauf folgende Verstimmung Frank- 
reichs gegen uns über den Vertrag von Gastein hing mit der Besorgniß zu- 
sammen, daß eine dauernde Befestigung des preußisch-österreichischen Bündnisses 
das Pariser Cabinet um die Früchte seiner Haltung bringen könnte. Frank- 
reich hatte schon 1865 auf den Ausbruch des Krieges zwischen uns und Oester- 
reich gerechnet und näherte sich uns bereitwillig wieder, sobald unsere Bezie- 
hungen zu Wien sich zu trüben begannen. Vor Ausbruch des österreichischen 
Krieges 1866 sind mir theils durch Verwandte Sr. Majestät des Kaisers der 
Franzosen, theils durch vertrauliche Agenten Vorschläge gemacht worden, welche 
jeder Zeit dahin gingen, kleinere oder größere Transactionen zum Behuf beider- 
seitiger Vergröferung zu Stande zu bringen: es handelte sich bald um Luxem- 
burg oder um die Grenze von 1814 mit Landau und Saarlouis, bald um 
größere Obierte, von denen die französische Schweiz und die Frage, wo die 
Sprachgrenze in Piemont zu ziehen sei, nicht ausgeschlossen blieben. Im Mai 
1866 nahmen diese Zumuthungen die Gestalt des Vorschlages eines Offensiv- 
und Defensivbündnisses an, von dessen Grundzügen folgender Auszug in meinen 
Händen blieb: „1. En cas de congrès poursuivre d’accord la cession de la 
Vénétie à IItalie et Tannexion des duchés à la Prusse. 2. Si le congreès 
Waboutit pas, alliance offensive et défensive. 3. Le Roi de Prusse com- 
mencera les hostilités dans les 10 jours après la séparation du congres. 
4. Si le congrs ne se réunit pas, la Prusse attaquera dans 30 jours 
apres la signaturc du présent traité. 5. L'Empereur des Français dé- 
clarera la guerre à I Autriche deès duc les hostilités seront Commendées 
entre I Autriche et la Prusse (en 30 jours 300,000). 6. On ne fera pas 
de paix séparée avec I’Autriche. 7. La paix se fera sous les conditions 
Suivantes: La Vénétie à IItalie. A la Prusse les territoires allemands 
ci-dessous (7 à 8 millions dämes au choix) plus la réforme fédérale dans 
le sens prussien. Pour la France le territoire entre Moselle et Rhin sans 
Coblence ni Mayence comprenant 500,000 ames de Prusse, la Bavière 
rive gauche du Rhin: Birkenfeld, Homburg, Darmstadt 213, 000 ames. 
8. Convention militaire et maritime entre France et Prusse des la signa- 
ture. 9. Adhésion du Roi dItalie.“ Die Stärke des Heeres, mit welchem 
der Kaiser nach Art. 5 uns beistehen wollte, wurde in schriftlichen Erläuterun- 
gen auf 300,000 Mann angegeben; die Seclenzahl der Vergrößerungen, welche 
Frankreich erftreble, nach französischen, mit der Wirklichkeit nicht übereinstim- 
menden Berechnungen, auf 1,800,000 Seelen. Ein Jeder, welcher mit der 
intimeren diplomatischen und militärischen Geschichte des Jahres 1866 vertraut 
ist, wird durch diese Clauseln die Politik hindurchschimmern sehen, welche 
Frankreich gleichzeitig gegenüber Italien, mit dem es ebenfalls heimlich ver- 
handelte, und später gegenüber Preußen und Italien verfolgte. Nachdem wir 
im Juni 1866 ungeachtet mehrfacher fast drohender Mahnungen zur Annahme 
obiges Allianzproject abgelehnt hatten, rechnete die französische Regierung nur 
noch auf den Sieg Oesterreichs über uns und auf unsere Ausbeutung für 
französischen Beistand nach unserer eventuellen Niederlage, mit deren diploma- 
tischer Anbahnung die französische Politik sich nunmehr nach Kräften beschäf- 
tigte. Daß der in dem vorstehenden Allianzentwurf gedachte und später noch 
einmal vorgeschlagene Congreß die Wirkung gehabt haben würde, unser nur 
auf drei Monate geschlossenes Bündniß mit Italien ungenutzt zum Ablauf zu 
bringen, und wie Frankreich durch die weiteren, Custozza betreffenden Verab- 
redungen bemüht war, unsere Lage zu benachtheiligen und wo möglich unsere 
Niederlage herbeizuführen, ist Ew. Exc. bekannt. Die „patriotischen Beklemmun-
	        
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