Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

238             Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
interesse und für die Rechnung des Reichs ausgelegt haben, um die Fa- 
milien einberufener Reservisten und Landwehrleute zu unterstützen. 
       Der Antrag entspricht den laut geäußerten Wünschen vieler Abgeordneten 
und soll wohl dazu dienen, das dreijährige Pauschquantum im Reichstag desto 
eher durchzubringen. 
27. Nov. (Preußen.) Eröffnung des Landtags. Thronrede des Kaisers 
und Königs: 
       „.  .  . Aus dem Entwurfe zum Staatshaushaltsetat für 1872 werden 
Sie erfahren, daß die Finanzlage Preußens ungeachtet der Opfer, welche 
der gewaltige Krieg erheischt hat, eine im hohen Maaße befriedigende ist. 
— Die Schwierigkeiten, mit welchen die Finanzverwaltung vor einigen Jahren 
zu kämpfen hatte, sind bereits im Jahre 1870 überwunden worden. Einer 
weiteren günstigen Entwicklung geht die Finanzlage unter der Einwirkung 
der Kriegserfolge entgegen. Die durch Reichsgesetz angeordnete Bildung eines 
Reichskriegsschatzes überhebt Preußen der Nothwendigkeit, noch ferner einen 
Staatsschatz zu unterhalten. Es werden Ihnen Gesetzentwürfe zugehen, wo- 
nach der hierdurch verfügbar werdende Bestand des Staatsschatzes, sowie einige 
außerordentliche Einnahmen zur Tilgung von Staatsschulden verwendet werden 
sollen. Die in solcher Weise für den Staatshaushalt erwachsende Entlastung, 
ferner die mit dem lebhaften Aufschwunge des Verkehrs Hand in Hand ge- 
hende Steigerung der Erträge aus wichtigen Einnahmequellen des Staates 
endlich das Vorhandensein eines erheblichen Ueberschusses aus dem abgelaufenen 
Finanzjahr werden es möglich machen, im Jahre 1872 den Bedürfnissen auf 
allen Gebieten der Staatsverwaltung in weiterem Umfange gerecht zu werden. 
Vorzugsweise hat meine Regierung der Thatsache ihre Aufmerksamkeit zu- 
wenden müssen, daß die Besoldungen der Staatsbeamten in ein von Jahr 
zu Jahr steigendes Mißverhältniß zu den Anforderungen getreten sind, welche 
bei dem Stande aller Preisverhältnisse die Befriedigung der Bedürfnisse des 
Lebens und der Stellung an sie richtet. Es wird Ihnen der Plan zu einer um- 
fassenden Erhöhung der Beamtenbesoldungen vorgelegt werden. Ich ver- 
traue, daß Sie bereit sein werden, durch Bewilligung der dazu nöthigen 
Mittel einem Zustande Abhilfe zu schaffen, aus dessen Fortdauer ernste Ge- 
fahren und Schäden für die Staatsverwaltung entstehen müssen. Sie werden 
Vorlagen erhalten, welche bei einzelnen Steuern Erleichterung herbeizuführen 
bestimmt sind, und es wird Ihnen ein Gesetzentwurf zugehen, durch welchen 
die Einrichtungen und die Befugnisse der Oberrechnungskammer gesetzlich 
geregelt werden sollen.  .  . Die Aufgaben der inneren Verwaltungsreform 
werden erneut den Gegenstand ihrer Berathungen bilden. Es wird Ihnen 
der Entwurf der Kreisordnung für die östlichen Provinzen, nachdem der- 
selbe mit Rücksicht auf die früheren Erörterungen in mehreren Theilen Ab- 
änderungen und Ergänzungen erhalten hat, wieder vorgelegt werden. Meine 
Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß es dem gemeinsamen ernsten Willen 
gelingen werde, über das wichtige Organisationsgesetz, welches zugleich die 
Grundlage weiterer Reformen enthält, zur Verständigung zu gelangen. In- 
zwischen ist die communale Selbstverwaltung der Provinzen in einer erfreu- 
lichen fortschreitenden Entwicklung begriffen. Die zur Führung einer einheit- 
lichen Verwaltung der provinziellen Angelegenheiten geeigneten Organe sind 
auf Grund der bestehenden Gesetze bereits in der Mehrzahl der Provinzen 
geschaffen. Gegenüber den Bewegungen, welche auf dem Gebiete der Kirche 
stattgefunden haben, hält Meine Regierung daran fest, der Staatsgewalt ihre 
volle Selbständigkeit in Bezug auf die Handhabung des Rechts und der bürger- 
lichen Ordnung zu wahren, und zugleich neben der berechtigten Selbstständig- 
keit der Kirche und Religionsgesellschaften die Glaubens- und Gewissensfreiheit 
der Einzelnen zu schützen. Behufs verfassungsmäßiger Durchführung dieser
	        
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