Frankreich. 355
proviantirung abwarten zu können, und daß wir den Kampf nicht verlängern
durften, ohne 2 Millionen Männer, Frauen und Kinder zu sicherem Tode zu
verdammen. "
Die Pariser Regierung setzt durch Decret die Wahlen zur National-
versammlung für Paris auf den 5. (später 8.), für die Departements
auf den 8. Februar an. Das Deeret enthält keinerlei Beschränkungen
des Wahlrechts.
30. Jan. Die Regierung in Bordeaux verlangt von derjenigen in Paris
nähere Mittheilungen über die Capitulation 2c. und erklärt, bis zur
Ankunft des angekündigten Regierungscommissärs den statusquo auf-
recht erhalten zu wollen.
„ Gambetta erklärt sich in Bordeaux für Fortsetzung des Kriegs bis
zum äußersten. Der Municipalrath von Bordeaux erklärt sich ein-
stimmig damit einverstanden. Die Regierung erläßt zwar die noth-
wendigen Anordnungen für die Wahlen zur Nationalversammlung,
schließt aber durch Decret ganze Categorien von Bürgern (Bonapartisten)
vom Wahlrecht aus.
„In Anbetracht, daß im Jahre 1852, nach dem Attentate vom 2. Dec.,
als eine usurpatorische Gewalt, alle Gesetze verletzend, die Versammlung der
Volksvertreter und die republikanische Verfassung vernichtete, unter den Justiz-
beamten, d. h. in den Reihen der Wächter des Gesetzes, sich Männer fanden,
welche ihren Namen zu den gehässigen Verfolgungen des Tyrannen hergaben
und ihm die Feinde seiner Usurpation, die Freunde der Republik proskribiren
halfen; in Anbetracht, daß diese Männer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
der Magistratur, als Richter den Auftrag annahmen, Mitglieder politischer
Commissionen zu sein, d. h. an der Vernichtung jedweder Justiz theilzunehmen;
daß sie in Wirklichkeit Verurtheilungen über Mitbürger verhängten, ohne daß
diese vorgerufen und gehört wurden; daß sie gegen dieselben Strafen erfanden,
die in unseren Gesetzen nicht enthalten sind, wie die Internirung und Ver-
bannung, und daß sie sogar eine Unzahl von Männern, die frei von aller
Schuld waren, zur Transportirung nach Cayenne verurtheilten; in Anbetracht,
daß sie auf diese Weise eine beträchtliche Anzahl von Staatsbürgern, uner-
schütterliche Patrioten, dem Untergange und Tode geweiht und deren Familien
dem Elend und der Verzweiflung Überantwortet haben; in Anbetracht, daß
jene Opfer einer erbarmungslosen Wuth keinerlei Verbrechen oder Vergehen
begangen; daß in den Augen der Commissäre Jene die Schuldigsten waren,
welche sich zur Vertheidigung und Rache für die ihrer Wache anvertraute
Verfassung erhoben hatten, und daß die Mehrzahl derselben nicht wegen
Handlungen, sondern wegen republikanischer Meinungen verurtheilt wurde;
in Anbetracht, daß unsere erste, auf Recht und Gesetz beruhende Revolution
im Jahre 1870 den Grundsatz verkündigt, kein Staatsbürger könne durch
irgend eine Commission seinem natürlichen Richter entzogen werden, und daß
die auf dem Recht und Gesetz beruhende Republik von 1870 die Pflicht hat,
in denkwürdiger Weise dieses schützende Princip zu Ehren zu bringen und die
Majestät der Gerechtigkeit wieder aufzurichten; dekretirt die Delegation der
nationalen Vertheidigungs-Regierung: Ihrer Sitze in der Magistratur ver-
lustig und von derselben ausgeschlossen sind 2c. 2c.“
General Clinchant, der provisorisch statt Bourbaki den Oberbefehl
über die Ostarmee übernommen hat, schließt, da ihm von allen Seiten
der Rückzug durch die Deutschen abgeschlossen ist, mit dem General
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