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Frankreich.
dießmal nur ca. 60,000 Wähler ein. Nur 11 Candidaten erhalten
die vorschriftsmäßige Anzahl Stimmen d. h. mehr als ein Achtel aller
eingeschriebenen Stimmberechtigten. Die Commune erklärt indeß alle,
welche die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben,
für gewählt.
18. April. Die Regierungskruppen besetzen Asnières wieder.
19.
„ Die Pariser Commune beschließt folgende (Programm-) „Erklärung
an das franz. Volk“:
„In dem schmerzlichen und fürchterlichen Conflicte, welcher noch einmal
Paris mit den Schrecken der Belagerung und Beschießung bedroht, welcher
französisches Blut fließen läßt und weder unsere Brüder noch unsere Frauen
und Kinder schont, die von Bomben und Haubitzen zermalmt werden, ist es
nothwendig, daß die öffentliche Meinung nicht gespalten, daß das Gewissen
der Nation nicht verwirrt sei. Paris und das Land müssen wissen, welches die
Natur, der Grund und das Ziel der gegenwärtigen Revolution sind; endlich
ist es gerecht, daß die Verantwortlichkeit für die Trauer, die Leiden und Unglücksschläge,
die uns betreffen, auf jene zurückfallen, welche, nachdem sie
Frankreich verrathen und Paris dem Feind ausgeliefert haben, mit blinder
und grausamer Hartnäckigkeit die Zerstörung der großen Stadt fortsetzen, um
in dem Untergang der Republik und der Freiheit den doppelten Beweis ihres
Verraths und ihres Verbrechens zu begraben. Die Commune hat die Pflicht
die Bestrebungen und Wünsche der Bevölkerung von Paris zu bekräftigen und
genau zu bezeichnen, den Character der Bewegung vom 18. März, welche
von den in Versailles tagenden Staatsmännern nicht verstanden, nicht erkannt
und dagegen verleumdet wird, zu präcisiren. Auch dießmal arbeitet und
leidet Paris für ganz Frankreich, dessen geistige, sittliche, administrative und
wirthschaftliche Wiedergeburt, dessen Ruhm und Gedeihen es durch seine
Kämpfe und Opfer vorbereitet. Was verlangt Paris? Die Anerkennung
und Befestigung der Republik, als der einzigen Regierungsform, welche mit
den Rechten des Volks und der regelmäßigen und freien Entwicklung der
Gesellschaft vereinbar ist; die absolute Autonomie der Gemeinde, auf alle Ortschaften
Frankreichs ausgedehnt und einer jeden die Gesammtheit ihrer Rechte,
jedem Franzosen aber die freie Wirksamkeit seiner Anlagen und Neigungen
als Mensch, Bürger und Arbeiter sichernd. Die Autonomie der Gemeinde
wird nur das gleiche Recht der Autonomie aller andern Gemeinden, welche
dem Contracte beitreten, und deren Verbindung die französische Einheit sichern
soll, zur Grenze haben. Die der Gemeinde innewohnenden Rechte sind: das
Votum des Gemeindebudgets, Einnahmen und Ausgaben; die Feststellung und
Vertheilung der Abgaben, die Leitung der localen Verwaltungszweige, die
Organisation ihrer Gerichtsbarkeit, der innern Polizei und des Unterrichts,
die Verwaltung der Gemeindegüter. Die Ernennung der Gemeinde-Richter
und Beamten aller Art durch Wahl oder freie Mitbewerbung mit Verantwortlichkeit
und beständigem Ueberwachungs= und Absetzungsrecht. Die unbeschränkte
Gewährleistung der persönlichen Freiheit und der Gewissensfreiheit.
Die beständige Einmischung der Bürger in die Gemeindeangelegenheiten durch
die freie Kundgebung ihrer Ideen, die freie Vertheidigung ihrer Interessen,
für welche wiederum die Gemeinde Bürgschaften geben muß, die allein berufen
ist, die sreie und gerechte Ausübung des Vereins= und des Preßrechts zu
überwachen und zu sichern. Die Organisation der städtischen Vertheidigung
und der Nationalgarde, welche ihre Führer ernennt und allein über die Aufrechthaltung
der Ordnung in der Stadt wacht. Mehr als dieß verlangt
Paris nicht vom localen Standpunkte, wohlgemerkt aber unter der Bedingung,
daß es in der großen Centralverwaltung, der Delegation der verbün-