Full text : Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

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Frankreich.

dießmal  nur  ca.  60,000  Wähler  ein.  Nur  11  Candidaten  erhalten
die  vorschriftsmäßige  Anzahl  Stimmen  d.  h.  mehr  als  ein  Achtel  aller
eingeschriebenen  Stimmberechtigten.  Die  Commune  erklärt  indeß  alle,
welche  die  absolute  Mehrheit  der  abgegebenen  Stimmen  erhalten  haben,
für  gewählt.

18.  April.  Die  Regierungskruppen  besetzen  Asnières  wieder.

19.

„  Die  Pariser  Commune  beschließt  folgende  (Programm-)  „Erklärung
an  das  franz.  Volk“:

„In  dem  schmerzlichen  und  fürchterlichen  Conflicte,  welcher  noch  einmal
Paris  mit  den  Schrecken  der  Belagerung  und  Beschießung  bedroht,  welcher
französisches  Blut  fließen  läßt  und  weder  unsere  Brüder  noch  unsere  Frauen
und  Kinder  schont,  die  von  Bomben  und  Haubitzen  zermalmt  werden,  ist  es
nothwendig,  daß  die  öffentliche  Meinung  nicht  gespalten,  daß  das  Gewissen
der  Nation  nicht  verwirrt  sei.  Paris  und  das  Land  müssen  wissen,  welches  die
Natur,  der  Grund  und  das  Ziel  der  gegenwärtigen  Revolution  sind;  endlich
ist  es  gerecht,  daß  die  Verantwortlichkeit  für  die  Trauer,  die  Leiden  und  Unglücksschläge,
  die  uns  betreffen,  auf  jene  zurückfallen,  welche,  nachdem  sie
Frankreich  verrathen  und  Paris  dem  Feind  ausgeliefert  haben,  mit  blinder
und  grausamer  Hartnäckigkeit  die  Zerstörung  der  großen  Stadt  fortsetzen,  um
in  dem  Untergang  der  Republik  und  der  Freiheit  den  doppelten  Beweis  ihres
Verraths  und  ihres  Verbrechens  zu  begraben.  Die  Commune  hat  die  Pflicht
die  Bestrebungen  und  Wünsche  der  Bevölkerung  von  Paris  zu  bekräftigen  und
genau  zu  bezeichnen,  den  Character  der  Bewegung  vom  18.  März,  welche
von  den  in  Versailles  tagenden  Staatsmännern  nicht  verstanden,  nicht  erkannt
und  dagegen  verleumdet  wird,  zu  präcisiren.  Auch  dießmal  arbeitet  und
leidet  Paris  für  ganz  Frankreich,  dessen  geistige,  sittliche,  administrative  und
wirthschaftliche  Wiedergeburt,  dessen  Ruhm  und  Gedeihen  es  durch  seine
Kämpfe  und  Opfer  vorbereitet.  Was  verlangt  Paris?  Die  Anerkennung
und  Befestigung  der  Republik,  als  der  einzigen  Regierungsform,  welche  mit
den  Rechten  des  Volks  und  der  regelmäßigen  und  freien  Entwicklung  der
Gesellschaft  vereinbar  ist;  die  absolute  Autonomie  der  Gemeinde,  auf  alle  Ortschaften
  Frankreichs  ausgedehnt  und  einer  jeden  die  Gesammtheit  ihrer  Rechte,
jedem  Franzosen  aber  die  freie  Wirksamkeit  seiner  Anlagen  und  Neigungen
als  Mensch,  Bürger  und  Arbeiter  sichernd.  Die  Autonomie  der  Gemeinde
wird  nur  das  gleiche  Recht  der  Autonomie  aller  andern  Gemeinden,  welche
dem  Contracte  beitreten,  und  deren  Verbindung  die  französische  Einheit  sichern
soll,  zur  Grenze  haben.  Die  der  Gemeinde  innewohnenden  Rechte  sind:  das
Votum  des  Gemeindebudgets,  Einnahmen  und  Ausgaben;  die  Feststellung  und
Vertheilung  der  Abgaben,  die  Leitung  der  localen  Verwaltungszweige,  die
Organisation  ihrer  Gerichtsbarkeit,  der  innern  Polizei  und  des  Unterrichts,
die  Verwaltung  der  Gemeindegüter.  Die  Ernennung  der  Gemeinde-Richter
und  Beamten  aller  Art  durch  Wahl  oder  freie  Mitbewerbung  mit  Verantwortlichkeit
  und  beständigem  Ueberwachungs=  und  Absetzungsrecht.  Die  unbeschränkte
  Gewährleistung  der  persönlichen  Freiheit  und  der  Gewissensfreiheit.
Die  beständige  Einmischung  der  Bürger  in  die  Gemeindeangelegenheiten  durch
die  freie  Kundgebung  ihrer  Ideen,  die  freie  Vertheidigung  ihrer  Interessen,
für  welche  wiederum  die  Gemeinde  Bürgschaften  geben  muß,  die  allein  berufen
ist,  die  sreie  und  gerechte  Ausübung  des  Vereins=  und  des  Preßrechts  zu
überwachen  und  zu  sichern.  Die  Organisation  der  städtischen  Vertheidigung
und  der  Nationalgarde,  welche  ihre  Führer  ernennt  und  allein  über  die  Aufrechthaltung
  der  Ordnung  in  der  Stadt  wacht.  Mehr  als  dieß  verlangt
Paris  nicht  vom  localen  Standpunkte,  wohlgemerkt  aber  unter  der  Bedingung,
  daß  es  in  der  großen  Centralverwaltung,  der  Delegation  der  verbün-