I.
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
1. Jan. Neujahrsempfang des Königs von Preußen und Festmahl in
Versailles, Ansprache des Königs an die Fürsten und Erwiderung des
Großh. von Baden:
„ . . . Der heutige Tag war dazu bestimmt, das ehrwürdige deutsche Reich
in verjüngter Kraft erstehen zu sehen. Ew. k. Maj. wollen aber die ange-
botene Krone des Reichs erst dann ergreifen, wenn sie alle Glieder derselben
schützend umfassen kann. Nichts desto weniger erblicken wir heute schon in
Ew. k. Maj. das Oberhaupt des deutschen Kaiserreiches, ja in dessen Krone
die Bürgschaft der unwiderruflichen Einheit. Friedrich Wilhelm IV. sagte
vor 21 Jahren: „Eine Kaiserkrone kann nur auf dem Schlachtfelde errungen
werden.“ Heut hat dieses kgl. Wort sich glänzend erfüllt. . . . Ich rufe die
Worte aus, welche der hohe Verbündete Ew. k. Maj., der König von Bayern,
zur geschichtlichen Bedeutung erhoben hat: Hoch lebe S. Maj. König Wilhelm
der Siegreiche!“
„ „ (Preußen.) Eine Deputation des Herrenhauses überreicht dem
Könige in Versailles die von diesem Hause beschlossene Adresse. Der
König bemerkt in seiner Antwort:
. . . Was das Herrenhaus von den folgenschweren Ereignissen sage,
welche nach Versailles geführt hätten, lasse ihn der Armee gedenken, welcher
diese Erfolge zu verdanken seien, lasse ihn diesen Dank aber auch dem Herren-
hause für die richtige Auffassung und die patriotische Unterstützung der Reor-
ganisation der Armee aussprechen, die so lange anhaltenden Widerstand erfahren
mußte, daß fast unsere Zukunft gefährdet schien. Das werde er dem Herren-
hause nie vergessen. . . .
„ „ (Württemberg.) Verkündigung der mit Preußen und dem
norddeutschen Bunde geschlossenen Bundesverträge.
„ „ (Mecklenburg.) Mit diesem Tage hört in Folge des Inkraft-
tretens des nordd. Strafgesetzbuches die Prügelstrafe auf.
Damit fällt nämlich die vielbesprochene Verordnung vom 31. Mai 1853
zur Ergänzung des mecklenb. Strafrechts, welche eine großh. Verordnung
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