Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

                                                   I. 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
1. Jan. Neujahrsempfang des Königs von Preußen und Festmahl in 
 
 
Versailles, Ansprache des Königs an die Fürsten und Erwiderung des 
Großh. von Baden: 
          „ . .  . Der heutige Tag war dazu bestimmt, das ehrwürdige deutsche Reich 
in verjüngter Kraft erstehen zu sehen. Ew. k. Maj. wollen aber die ange- 
botene Krone des Reichs erst dann ergreifen, wenn sie alle Glieder derselben 
schützend umfassen kann. Nichts desto weniger erblicken wir heute schon in 
Ew. k. Maj. das Oberhaupt des deutschen Kaiserreiches, ja in dessen Krone 
die Bürgschaft der unwiderruflichen Einheit. Friedrich Wilhelm IV. sagte 
vor 21 Jahren: „Eine Kaiserkrone kann nur auf dem Schlachtfelde errungen 
werden.“   Heut hat dieses kgl. Wort sich glänzend erfüllt.  .  .  . Ich rufe die 
Worte aus, welche der hohe Verbündete Ew. k. Maj., der König von Bayern, 
zur geschichtlichen Bedeutung erhoben hat: Hoch lebe S. Maj. König Wilhelm 
der Siegreiche!“ 
„  „ (Preußen.) Eine Deputation des Herrenhauses überreicht dem 
Könige in Versailles die von diesem Hause beschlossene Adresse. Der 
König bemerkt in seiner Antwort: 
      .   . .  Was das Herrenhaus von den folgenschweren Ereignissen sage, 
welche nach Versailles geführt hätten, lasse ihn der Armee gedenken, welcher 
diese Erfolge zu verdanken seien, lasse ihn diesen Dank aber auch dem Herren- 
hause für die richtige Auffassung und die patriotische Unterstützung der Reor- 
ganisation der Armee aussprechen, die so lange anhaltenden Widerstand erfahren 
mußte, daß fast unsere Zukunft gefährdet schien. Das werde er dem Herren- 
hause nie vergessen.  .  .  . 
„  „ (Württemberg.) Verkündigung der mit Preußen und dem 
norddeutschen Bunde geschlossenen Bundesverträge. 
„  „ (Mecklenburg.) Mit diesem Tage hört in Folge des Inkraft- 
tretens des nordd. Strafgesetzbuches die Prügelstrafe auf. 
      Damit fällt nämlich die vielbesprochene Verordnung vom 31. Mai 1853 
zur Ergänzung des mecklenb. Strafrechts, welche eine großh. Verordnung 
                                                                                                                       3 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.