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2. Mai. Senat: genehmigt das Garantiegesetz nach den Beschlüssen der
18.
27.
II. Kammer mit sehr unwesentlichen Modificationen mit 150 gegen
20 Stimmen.
„ Frankreich gibt sich vergeblich große Mühe, die ital. Regierung
von der Verlegung des Regierungssitzes nach Nom selbst noch im letzten
Momente abzuhalten.
„ Die Stadt Rom beschließt eine Anleihe von 30 Mill. zu machen
behufs Bauten in Folge der Verlegung des Regierungssitzes dahin.
„ II. Kammer: genehmigt mit 151 gegen 70 Stimmen die vom
Senat im Garantiegesetz angebrachten nicht wesentlichen Modificationen.
„ II. Kammer: erkennt Florenz eine Entschädigung zu für den Ver-
lust des Regierungssitzes.
„ II. Kammer: genehmigt die Finanzvorlagen der Regierung nament-
lich auch für Hebung der Militärkraft.
Der den Entwurf begleitende Bericht wiederholt die mündlichen Ausfüh-
rungen des Ministers, verbreitet sich aber mit größerer Ausführlichkeit über
den Hauptpunkt, die Vermehrung des militärischen Aufwandes. Das Warum
dieser Vermehrung wird mit bemerkenswerther Offenheit angegeben. Während
der General Menabrea in seinem Bericht über die Neorganisation der Armee
sich mit einer hohlen Phrase über das böse eiserne Zeitalter durchhalf, sagt
Sella gerade heraus: wir müssen rüsten, weil wir den Thron des Papstes
umgestürzt haben. Und er deutet auch verständlich genug an, von wo die Ge-
fahr droht. Nicht von innen her: in Italien ist die clericale Partei noth-
wendigerweise antinational und darum ungefährlich. In andern Ländern ist
sie in der Minderheit oder particularistisch, und wird daher nicht im Stande
sein, die Regierungen zu einer Politik im clericalen Sinne fortzuziehen. Aber
in Ländern, wo sie als eine echt nationale Partei auftreten kann, vermag sie
einen entscheidenden Einfluß zu üben. In dieser Weise drückt sich der Bericht
aus, und sagt also klar genug, daß Italien nichts zu befürchten habe von den
Staaten, in welchen die clericale Partei in der Minderzahl oder particularistisch
ist, wie in Deutschland oder England, wohl aber von denen, wo sie einen
nationalen Character anzunehmen vermag, wie in Frankreich. Der Bericht
führt dann die Vorkehrungen auf, welche der Kriegsminister für die bessere
Bewaffnung der Armee und für die Vertheidigung des Landes nothwendig er-
achtet. Die Einführung dieser neuen Waffe wird dreißig Millionen bean-
spruchen, von denen jedoch für die nächsten Jahre' nur drei Millionen jährlich
begehrt werden. Auch der allgemeine Plan für die Sicherung der Landes-
vertheidigung ist festgestellt, und die Ausführung der als nothwendig erachteten
Befestigungen sowie der dazu gehörigen Armirungen soll beginnen. Auch für
diesen Zweck werden einstweilen nur drei Millionen jährlich gefordert. Bei
der Berathung in der Kammer wird die Nothwendigkeit einer allseitigen Hebung
der Mittel zur Vertheidigung des Landes und zwar ausdrücklich gegen Frank-
reich noch unumwundener ausgesprochen und ist die ganze Kammer ohne Unter-
schied der Parteien darüber einig und zu Opfern bereit.
8. Juni. II. Kammer: genehmigt die Aufhebung der Fideicommisse für
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die Provinz Rom.
„ Die Regierung zeigt allen anderen Regierungen die auf den
30. d. M. bevorstehende Verlegung des Regierungssitzes nach Rom an.