Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

B.)  Bewilligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  haben
vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  15.
.d.  M.  dem  Major  von  Baumbach,  im
K.  General-Quartiermeister-Stab,  die  nachgesuchte
  Erlaubniß  ertheilt,  das  ihm  von

dem  Großherzog  von  Hessen  verliehene
Commandeur-Kreuz  des  Großherzoglichen
Haus=  und  Verdienst-Ordens  annehmen
und  tragen  zu  dürfen.

C.)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben
durch  höchste  Entschließung  vom  2o.  d.  M.
dem  unter  dem  4.  d.  M.  zum  Oekonomie-=Rath
  ernannten  Buchhalter  Pabst  zu
Hohenheim  in  der  ihm  zu  gleicher  Zeit  bewilligten
  Eigenschaft  als  wirblicher  Staatsdiener
  den  Rang  der  in  der  siebenten
Stufe  der  Rang-Ordnung  vom  138.  Oktober
  1821  aufgeführten  Staatsdiener  gnddigst
  verliehen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermööge
  höchster  Entschließung  vom  2o.  d.  M.
die  erledigte  Sekretärs-Stelle  bei  der  Regierung
  des  Donau-Kreises  dem  bisherigen
Regierungs-Revisor  Ruthardt  zu  Ellwangen,
  und

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Mössingen,
  Didcese  Tübingen,  dem  Pfarrer
Fleischmann  in  Hagelloch,  im  Dekanatsbezirk
  Herrenberg,  gnädigst  übertragen.


Unterm  15.  d.  M.  wurden  die  Unterlieutenants
  v.  Schilling,  im  dritten,  und
v.  Brandenstein,  Schübßen-Offizier  im
ersten  Infanterie-Regiment,  zu  Oberlieutenants
  befördert,  und

der  Oberlieutenant  v.  Baumann,  vom
vierten  Infanterie-Regiment,  zu  den  Garnisons-Compagnien
  verseht;  sodann

die  Zöglinge  vierter  Klasse  der  Offiziers=Bildungs-Anstalt:
  Unterlieutenants,  Lindauer,
  der  Artillerie  zugetheilt,  v.  Reizenstein
  und  v.  Eyb,  beim  sechsten,
v.  Schraishuon,  beim  siebenren,  und
Wilhelm  v.  Hügel,  beim  vierten  Infanterie-Regiment
  eingetheilt,  wogegen

die  Zöglinge  dritter  Klasse  dieser  Anstalt,
die  Oberfeldwebel  v.  Baur,  v.  Walter,
Heinzmann,  v.  Alberti  und  der  Oberwachtmeister
  Arpeau  de  Gallatin  in  die
vierte  Klasse  vorrücken,  und  zu  Unterlieutenants
  ernannt  sind.