B.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 15.
.d. M. dem Major von Baumbach, im
K. General-Quartiermeister-Stab, die nachgesuchte
Erlaubniß ertheilt, das ihm von
dem Großherzog von Hessen verliehene
Commandeur-Kreuz des Großherzoglichen
Haus= und Verdienst-Ordens annehmen
und tragen zu dürfen.
C.) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben
durch höchste Entschließung vom 2o. d. M.
dem unter dem 4. d. M. zum Oekonomie-=Rath
ernannten Buchhalter Pabst zu
Hohenheim in der ihm zu gleicher Zeit bewilligten
Eigenschaft als wirblicher Staatsdiener
den Rang der in der siebenten
Stufe der Rang-Ordnung vom 138. Oktober
1821 aufgeführten Staatsdiener gnddigst
verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben vermööge
höchster Entschließung vom 2o. d. M.
die erledigte Sekretärs-Stelle bei der Regierung
des Donau-Kreises dem bisherigen
Regierungs-Revisor Ruthardt zu Ellwangen,
und
die erledigte evangelische Pfarrei Mössingen,
Didcese Tübingen, dem Pfarrer
Fleischmann in Hagelloch, im Dekanatsbezirk
Herrenberg, gnädigst übertragen.
Unterm 15. d. M. wurden die Unterlieutenants
v. Schilling, im dritten, und
v. Brandenstein, Schübßen-Offizier im
ersten Infanterie-Regiment, zu Oberlieutenants
befördert, und
der Oberlieutenant v. Baumann, vom
vierten Infanterie-Regiment, zu den Garnisons-Compagnien
verseht; sodann
die Zöglinge vierter Klasse der Offiziers=Bildungs-Anstalt:
Unterlieutenants, Lindauer,
der Artillerie zugetheilt, v. Reizenstein
und v. Eyb, beim sechsten,
v. Schraishuon, beim siebenren, und
Wilhelm v. Hügel, beim vierten Infanterie-Regiment
eingetheilt, wogegen
die Zöglinge dritter Klasse dieser Anstalt,
die Oberfeldwebel v. Baur, v. Walter,
Heinzmann, v. Alberti und der Oberwachtmeister
Arpeau de Gallatin in die
vierte Klasse vorrücken, und zu Unterlieutenants
ernannt sind.