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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
9) Da der wahre Glaube in der Liebe sich thätig erweisen muß, so spricht die
Generalversammlung es aus, daß sie an den Nothständen der arbeitenden
Klassen den innigsten Antheil nimmt und bestrebt ist, so weit sie es vermag,
an Beseitigung derselben mitzuwirken. Sie legt deshalb allen Katholiken es
ans Herz, daß Jeder in seinem Kreise und mit den ihm zustehenden Mitteln
dahin wirken möge, daß sowohl durch die Gesetzgebung und Hilfe des Staa-
tes, als auch durch die Gerechtigkeit und Liebe der Privaten Zustände herbei-
geführt werden, welche dem tlichtigen, fleißigen und sittlichen Arbeiter eine zu-
friedenstellende und gesicherte Existenz zu gewähren im Stande sind. 10) Bei
dem unberechenbaren Einfluß, welchen die Presse auf die Gefinnung der Be-
völkerung und Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse ausübt, kann die Gene-
ralversammlung es nicht unterlassen, die Katholiken Deutschlands aufs Nach-
drücklichste vor den destructiven Blättern politischen wie sonstigen Inhalts zu
warnen, dagegen die Förderung solcher Zeitungen und Schriften, welche die
Ereignisse auf religiösem, staatlichem und bürgerlichem Gebiete nach Wahrheit
berichten und nach den Grundsätzen der Religion und Gerechtigkeit besprechen,
aufs Angelegentlichste zu empfehlen. Indem die Generalversammlung jenen
Redactionen katholischer Blätter, welche bisher für die Sache der Kirche ein-
getreien sind, den wohlverdienten Dank zuerkennt, spricht sie den Wunsch und
die Erwartung aus, daß diese größeren Zeitungen immer mehr verbreitet
und in ihrem Bestande gesichert werden, daß aber neben denselben in den ein-
zelnen Bezirken kleinere und wohlfeilere Localblätter entstchen, um in alle
Kreise der katholischen Bevölkerung die richtige Beurtheilung der Tagesereig-
nisse zu vermitteln.
. Sept. (Bayern.) In Folge der Verfügung der Regierung vom 6.
10.
11.
d. M. wird die Jesuitenniederlassung in Regensburg aufgelöst und
erhalten die betreffenden Patres den Befehl die Stadt Regensburg und
den Kreis Oberpfalz bei Meidung von Gewaltmaßregeln binnen drei
Tage zu verlassen.
„ (Preußen.) Die Regierung verbietet den Beamteten den Beitritt
zu dem am 8. Juli in Mainz gegründeten sog. Verein der deutschen
Katholiken:
„Zu einem directen Einschreiten gegen die Thätigkeit des Vereins liegt
trotz der ausgesprochenen feindseligen Gesinnungen gegen die Staatsregierung
vorläufig ein Anlaß nicht vor; nachdem aber auch an öffentliche Beamte und
Schulinspectoren die Aufforderung ergangen ist, dem Mainzer Verein beizu-
treten, sehen wir uns veranlaßt, hierdurch auszusprechen, daß die von dem
Verein kundgegebenen Tendenzen und die Art und Weise, wie derselbe gegen
die von des Kaisers Majestät sanctionirten Gesetze auftritt, unvereinbar er-
scheinen mit der Stellung, welche die königlichen Beamten und die mit der
Schulaufsicht betrauten Personen einnehmen. Beamte und Kreis= oder Local=
schulinspektoren, welche dem Vereine trotzdem beitreten oder für denselben agi-
tiren, werden sich die Disciplinarmaßregeln, welche ein solches Benehmen zur
Folge haben würde, selbst beizumessen haben.“
„ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland findet in dem Schreiben
des Fürsten Bismarck vom 9. d. eine „neue in dem Schreiben des
Kaisers vom 2. d. nicht enthaltene Bedingung“ (der er nicht entsprechen
will) und verzichtet deßhalb auf sein Erscheinen bei der Säcularfeier
in Marienburg.
„ (Preußen.) Das hannoverische Landesconsistorium verbietet die