Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 183 
vom Magistrat von Osnabrück beschlossene Einräumung einer Kirche 
für die Generalversammlung des bevorstehenden Protestantentages. 
11. Sept. (Preußen.) Der Minister des Innern erläßt eine Circularver= 
13. 
15. 
16. 
fügung an die Regierungen mit Anweisung, in welcher Weise von 
Seite der Behörden einem Mißbrauche der Coalitionsfreiheit bei aus- 
brechenden Striken zu begegnen sei, namentlich dahin gehend, diejenigen 
Arbeiter, welche einer Arbeitseinstellung abgeneigt seien, gegen jede 
gesetzwidrige Pression zu schützen und sie in den Stand zu setzen, sich 
die volle Freiheit ihrer Entschließung zu bewahren. 
„ (Preußen: Lauenburg.) Die Regierung verordnet auf den 1. Jan. 
1873 die Aufhebung der bisherigen Regierung und den Beginn der 
neuen Organisation der Staatsverwaltung: die bisherigen Obliegen- 
heiten und Geschäfte der Regierung gehen auf einen Landrath über, 
der einen Hilfsarbeiter, Regierungsassessor, hat, sowie die erforderlichen 
Bureau= und Unterbeamteten. 
„ (Preußen.) Särularfeier der Vereinigung Westpreußens mit 
der Monarchie durch Friedrich d. Gr. in Marienburg unter persön- 
licher Theilnahme des Kaisers. Die polnischen Blätter veröffentlichen 
einen gemeinschaftlichen Protest gegen alle Attentate, welchen ihren 
Gipfelpunct in der Marienburger Feier haben.“ 
„ (Hessen.) Der Großherzog ernennt den Geh. Nath Hofmann 
zum Minister des Acußern und Ministerpräsidenten, den Ministerial- 
rath Stark zum Direktor des Ministeriums des Innern und den Hof- 
gerichtsrath Kempff zum Direktor des Justizministeriums. Minister 
v. Lindelof, Staatsrath Franck und Geh. Nath Bodenstein werden in 
den Ruhestand versetzt. 
„ (Luxemburg.) Die kais. General-Eisenbahndirektion in Straß- 
burg übernimmt den Betrieb der Luxemburger Bahnen. Sämmtliche 
Stationen erhalten wieder ihre alten deutschen Namen. 
„ (Preußen.) Fürst Bismarck beantwortet das Schreiben des Bi- 
schofs von Ermeland vom 11. d. M. dahin, 
„daß die in demselben enthaltene Voraussetzung, als ob Sie durch das 
Schreiben vom 5. d. M. der Allerhöchsten Aufforderung vom 2. September 
vollständig entsprochen hätten, nach der Ansicht Seiner Majestät des Kaisers 
und Königs nicht zutrifft, indem einer Erklärung, welche; wenn ohne ein- 
schränkende Zusätze gegeben, genügend erscheinen könnte, Seitens Ew. bischöfl. 
Gnaden Erwägungsgründe und Zusätze beigegeben sind, welche den Sinn der 
Erklärung zweifelhaft machen und dieselbe Auslegung mindestens zulassen, 
welche in Ew. bischöflichen Gnaden der königlichen Regierung früher gegebenen 
Erklärung allerdings unzweideutiger hervortrat, und welche eben die Bedenken 
Sr. Majestät des Kaisers gegen Ew. bischöfl. Gnaden persönlichen Empfang 
hervorrief. Indem ich hieraus erkannte, wie schwer es Ew. bischöfl. Gnaden 
wird, eine die Zukunft betreffende unumwundene und befriedigende Erklärung 
über Ihre Stellung zur Königlichen Landeshoheit und zu den Landebßgesetzen 
zu geben, habe ich geglaubt, Ew. bischöfl. Gnaden den Schritt, welcher es 
Sr. Majestät dem Kaiser möglich gemacht haben würde, Sie zu empfangen, 
dadurch zu erleichtern, daß ich vorschlug, denselben auf eine Erklärung Über
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.