186 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
als eines Sacramentes der katholischen Kirche, sowie die Rechte, welche der
katholischen Kirche kraft göttlicher Anordnung in Bezug auf dies Sacrament
zustehen. Dies ist das offene und einmüthige Zeugniß, das wir vor Gott,
vor dem wir einst von der Verwaltung unfres Hirtenamtes Rechenschaft zu
geben haben, und vor aller Welt öffentlich und feierlich abzulegen uns ge-
drungen fühlten. Wir glauben gethan zu haben nach den Worten der hl.
Schrift: „credidi propter quod locutus sum.“ Die hier von uns ausge-
sprochenen Grundsätze werden immerdar die Richtschnur unsers Handelns sein,
und wir erachten uns verpflichtet, dafür jedes Opfer, auch das schwerste zu
bringen, denn es sind die Grundsätze, die uns unser göttlicher Lehrmeister selbst
gelehrt; der gesagt hat: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und gebet
Gott, was Gottes ist.“
19. Sept. (Bayern.) Hr. v. Gasser, der bayer. Gesandte in Stuttgart,
unterbreitet endlich dem Könige seine Vorschläge für die Bildung
eines gemäßigt ultramontan-particularistischen Ministeriums: Aeußeres
v. Gasser, Inneres Frhr. v. Lerchenfeld, Finanzen Staatsrath v. Lob-
kowitz, Cultus Advocat v. Auer; Justiz und Krieg würden noch fehlen.
Der König geht auf den Vorschlag nicht ein. Das bisherige Mi-
nisterium bleibt: Finanzminister v. Pfretzschner wird zum Minister des
Auswärtigen und Ministerpräsident und an seine Stelle der bisherige
Bevollmächtigte Bayerns beim Bundesrath Berr zum Finanzminister
ernannt.
„Der Verlauf und das Ende der von dem Frhn. v. Gasser unkernommenen
Versuche, ein sog. gemäßigt patriotisch-particularistisches Ministerium zu bilden,
hat deren vollständige Impotenz dargethan. Diese Partei, welche durch eben
jene Versuche zum ersten Mal in das practische Gebiet eintrat, besitzt wie keine
numerische Macht ebenso nicht die nöthige Anzahl von Intelligenzen und diese
wiederum besitzen nicht das nöthige Selbstvertrauen, um als regierungsfähig
gelten zu können.“
20.—22. Sept. Congreß der Altkatholiken in Köln. Es nehmen daran
über 400 Delegirte aus allen Gegenden Deutschlands Theil. Prof.
v. Schulte aus Prag wird einstimmig zum Präsidenten gewählt.
Beschlüsse
I. betr. die Organisation der Seelsorge: „Der Congreß erklärt
sich mit folgenden Sätzen einverstanden, welche sich an die Erklärung der
Münchener Pfingst-Versammlung Nr. 4 und an die Resolution des Münchener
Congresses anschließen: 1) Die wegen ihrer Glaubenstreue suspendirten oder
excommunicirten Priester find zur Vornahme aller priesterlichen Acte berechtigt:
sie können die kirchlichen Heilsmittel nicht nur giltig, sondern auch, in An-
betracht des durch die vaticanischen Bischöfe und Geistlichen geschaffenen Noth-
standes, erlaubter Weise spenden und müssen sich im Falle des Bedürfnisses
zur Spendung derselben verpflichtet erachten. 2) Die der alten Kirche unbe-
kannte, nur auf positiver Gesetzgebung beruhende Regel, daß jeder Priester zur
Spendung des Bußsacramentes der Approbation des Bischofs bedarf, kann
bei dem gegenwärtigen Nothstande nicht als bindend angesehen werden.
3) Deßgleichen sind die auf der Diöcesan-Eintheilung beruhenden Beschrän-
kungen der priesterlichen Thätigkeit unter den gegebenen Verhältnissen nicht
als bindend zu erachten. 4) Wo sich das Bedürfniß herausstellt, sind die dem
alten Glauben treu gebliebenen Katholiken berechtigt, eine regelmäßige Seel-
sorge durch Bestellung eines Pfarrers zu organisiren. Ein solcher kann unter
den jetzigen Verhältnissen auch ohne Institution und trotz des Widerspruchs
des vom alten Glauben abgefallenen Bischofs alle pfarrlichen Functionen