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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Deutschland einen zum alten katholischen Glauben sich bekennenden Bischof
haben, fremde Bischöfe, insbesondere die Bischöfe der Utrechter und der arme-
nischen Kirche, zur Vornahme bischöflicher Functionen, insbesondere zur Spen-
dung der Firmung und zur Ordination von geeigneten Candidaten des geist-
lichen Standes angegangen werden können. Wir wahren uns ferner im
Anschlusse an jene Resolution das Recht, eine regelmäßige bischöfliche Juris-
diction dadurch herzustellen, daß würdige Männer von den dem alten kathol.
Glauben treugebliebenen Priestern und den Vertretern der Gemeinden zu
Bischöfen gewählt und von einem rechtgläubigen Bischof geweiht werden und
daß dieselben zunächst in der Weise der Missionsbischöfe der alten Kirche
sungiren.“
II. betr. die Rechte der Altkatholiken: Die Regierungen Deutsch-
lands, Oesterreichs und der Schweiz sollen aufgefordert werden, diejenigen
Bischöfe, welche die Altkatholiken nach einer von dem Congresse aufzustellenden
Wahlordnung wählen würden, als Bischöfe der katholischen Kirche anzusehen
und denselben staatliche Dotationen zu gewähren, den altkatholischen Priestern
die Fähigkeit zur Berufung auf Staats= und Patronatspfründen anzuerkennen,
ausländischen altkatholischen Bischöfen das Recht der Jurisdiction zuzugestehen,
den Trauungen, welche die von altkatholischen Gemeinden gewählten Pfarrer
vollziehen, und den Civilstandsregistern, welche dieselben führen, staatliche Wirk-
samkeit beizulegen, den altkatholischen Gemeinden das Recht der juristischen
Persönlichkeit einzuräumen, die Nichtverpflichtung der Altkatholiken zur Bei-
tragsleistung für kirchliche Zwecke der römischen Katholiken zuzuerkennen, den
Altkatholiken den Mitgebrauch der katholischen Kirchen zuzugestehen, sowie
deren Nechte an den Stiftungsgütern und ihren Anspruch auf die budgetmäßig
vom Staat für den katholischen Cultus ausgeworfenen Summen anzuerkennen.
Inzwischen soll eine Staatsdotation für die altkath. Pfarrer verlangt werden.
Diese Beschlüsse gehen von der Voraussetzung aus, daß die Altkatholiken die
frühere katholische Kirche, wie sie vor den vaticanischen Decreten vom 18. Juli
1870 war, repräsentiren, und daß die Regierungen den vaticanischen Decreten
jede rechtliche Wirksamkeit absprechen, die römische Kirche aber als eine nach
den valicanischen Decreten neu constituirte Kirche ohne staatliche Anerkennung
betrachtet wird. Außerdem beantragen Appellrath Petri und Professor
Friedrich folgende Erklärung: „Die allgemeine Einführung der obliga-
torischen Civilehe und die Uebertragung der Führung der Civilstandsregister
an bürgerliche Beamte erklärt der Congreß für dringend nothwendig;" dieselbe
wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen, deßgleichen ein Antrag
des Rechtsanwalts Schmidt: den altkatholischen Gemeinden zu empfehlen, die
Wiedererlangung des Besitzes des katholischen Kirchen= uud Stiftungsvermögens
im Wege des Processes anzustreben.
III. betr. die Organisation der kath. Reformbewegung und
die Agitation für dieselbe: „I. Organisation. 1) Zur Erlangung
einer einheitlichen Organisation der katholischen Reformbewegung werden zwei
Central-Comités gebildet, das eine in München für Süddeutschland, das an-
dere in Köln für Norddeutschland. 2) An denjenigen Orten, wo Gesinnungs-
genossen vorhanden sind, ernennt der leitende Ausschuß auf deren Vorschlag
ans ihrer Mitte eine geeignete Persönlichkeit, welche als Vertrauensmann des
leitenden Ausschusses zu fungiren bereit ist. Diese Vertrauensmänner stellen
sich gleich nach ihrer Wahl zur Verfügung des Ausschusses und statten dem-
selben gleichzeitig Bericht ab über die Zahl der Mitglieder an den einzelnen
Orten, die seitherige Thätigkeit derselben, sowie über den Stand und die Aus-
sichten der Bewegung an ihrem Orte. 3) Der leitende Ausschuß macht sich
zur Aufgabe, den Vereins-Mitgliedern durch Vermittlung der Vertrauens-
männer mit Rath und That beizustehen. Zu diesem Zwecke wird er dieselben
periodisch zur Berichterstattung, unter Angabe der Punkte, über welche er
informirt zu werden wünscht, auffordern und dieselben auf wichtige Vorkomm-