370
Trankreich.
mit andern Mitgliedern der Partei ausgearbeitet worden. Das rechte Centrum
erklärt darin, daß es zwar für jetzt keine Veränderung an dem Provisorium
verlangen wolle, welches es mit geschaffen habe und zu respektiren gesonnen
ei, daß aber in seinen Augen wie in den Augen der Unterzeichner des Mani-
95. 7 die Zukunft Frankreichs in der constitutionellen Monarchie liege. Wäh-
rend die Verfasser des Manifestes die Frage der Fahne mit Schweigen über-
gangen haben, bekräftigt das rechte Centrum seine Anhänglichkeit an die drei-
farbige Fahne.
Das linke Centrum meint, dieser Gefahr seinerseits den Versuch
zu Bildung einer conservativ-republikanischen Partei mit der gemäßig-
ten Linken und wenigstens einem Theil des rechten Centrums ent-
gegensetzen zu müssen und setzt eine Commission, Nivet, Ricard und
Malleville, nieder, um sich mit den andern Fractionen darüber in
Verbindung zu setzen.
17. Febr. Der Pariser Gemeinderath beschließt mit 37 gegen 28 Stimmen,
20.
21.
eine bisher von Congregationisten geleitete Volksschule gelegentlich ihrer
Versetzung in ein neues Local in eine confessionslose umzuwandeln
und ist ausgesprochener Maßen entschlossen, fortan kein neues Schul-
local in Paris mehr andern als weltlichen Lehrern anzuvertrauen.
„ Italien, Belgien und die Schweiz protestiren gegen das am 30. Jan.
angenommene Gesetz bez. der Handelsmarine als den Bestimmungen
der mit ihnen abgeschlossenen und noch in Kraft befindlichen Handels-
verträge zuwiderlaufend.
Nat.-Versammlung: die Regierung bringt einen Gesetzesentwurf
m der die bestehende Regierung gegen Angriffe der Presse behufs
Umsturzes derselben schützen soll. Zugleich verhängt sie über zwei
bonapartistische Blätter le Gaulois und l'Armée die Suspension. Der
Minister deutet an, daß die vorgeschlagene legislative Maßregel zu-
nächst gegen die in letzter Zeit gestiegene Kühnheit der bonapartisti-
schen Presse gerichtet sei und die Dringlichkeit wird gegen Erwarten
fast einstimmig genehmigt.
Der Minister des Innern Lefranec: die Nationalversammlung, welche
nach dem Kriegsunglück in Bordeaux zusammentrat, ging aus der Einigkeit
hervor, die durch dieses Kriegsunglück selbst zwischen den Parteien hergestellt
worden war. Ihr erster Gedanke war darauf gerichtet, für die dringenden
Bedürfnisse des Augenblicks zu sorgen; darum organisirte sie durch Dekret
vom 17. Februar 1871 die exekutive Gewalt der französischen Republik. Eine
bezeichnende Präcision erhielt dieser Gedanke in dem Beschluß vom 1. März 1871,
durch welchen die Nationalversammlung die schon durch das allgemeine
Stimmrecht ausgesprochene Absetzung Napoleons III. und seiner Dynastie be-
ststigte, indem sie ihn für den Ruin, die Invasion und die Zerstückelung
Frankreichs verantwortlich machte. (Lebhafte Zustimmung.) Das Dekret
vom 31. August 1871, welches den Titel und Charakter des Präsidenten der
Republik, sowie die Dauer seiner Gewalten festsetzte, war nur die natürliche
Folge und weitere Ausführung des Dekrets vom 17. Februar. Der Friede
mit dem Auslande, der Sieg über die Anarchie, die Bewährung des fran-
zösischen Credits, die Befreiung eines großen Theils des Landesgebiets, die
Wiederherstellung unserer Finanzen und unserer Armee, das find die Resul-
tate, welche unter einem Regime erzielt worden sind, dessen Nothwendigkeit Sie