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Trankreich.
diese sieben Deputirten nicht mehr ein republikanisches Departement vertreten
könnten, und sagen ihnen, daß es für sie eine „Pflicht der Ehrlichkeit“ sei,
ihre Entlassung zu nehmen.
5. Dec. Die Fraction der (gemäßigten) Linken der Nat.-Versammlung
11.
13.
beschließt, die umfassendsten Agitationen für die Auflösung der Nat.-
Versammlung und die Wahl einer neuen, erst constituirenden ins Werk
zu setzen und in diesem Sinne Massenpetitionen zu organisiren.
„ Nat.-Versammlung: bestellt die Dreißiger-Commission nach dem Be-
schlusse Dufaure vom 29. Nov.: Hr. Thiers erleidet eine neue Nieder-
lage, 19 von den Gewählten gehören zu seinen monarchischen Gegnem,
nur 11 zu seinen republikanischen Freunden. Im Ganzen werden 360
monarchische und nur 334 republikanische Stimmen abgegeben.
„ Hr. Thiers ernennt den Finanzminister de Goulard zum Minister
des Innern, den Seinepräfekten Leon Say zum Finanzminister, Hm.
Fourtou zum Handelsminister, den bisherigen Unterstaatssekretär im
Ministerium des Innern, Calmon, zum Seinepräfekten. Hr. Thiers
folgt dabei nur seinem bisherigen System: de Goulard und Fourtou
entsprechen den Wünschen der Monarchisten, Leon Say und Calmon
denjenigen der gemäßigten Republikaner.
„ Nat.-Versammlung: Erste Sitzung der Dreißiger-Commission: dit-
selbe lehnt einen von Em. Arago im Einverständniß mit Hrn. Thiers
gestellten Antrag, vor einer definitiven Beschlußfassung erst die Mei-
nung der Regierung zu hören, mit 19 gegen 8 Stimmen ab. Die
Aussichten sind für Hrn. Thiers nichts weniger als ermuthigend.
„ Hr. Thiers sucht die Rechte zu beschwichtigen: eine Verfügung des
Polizeipräfekten untersagt den Weinwirthen in Paris, die Petitionen
für die Auflösung der Nat.-Versammlung in ihren Localen unterzeich-
nen zu lassen. Die bereits in Fluß gekommene Bewegung wird da-
durch ziemlich empfindlich betroffen.
„ Die dritte Milliarde der Kriegsentschädigung an Deutschland ist
voll bezahlt. Die vierte soll in monatlichen Raten von 200 Mill.
abgetragen werden.
„ Nat.-Versammlung: Die Dreißiger-Commission beschließt mit 18
gegen 8 Stimmen, vor Allem den Umfang der gegenwärtigen Regie-
rungsgewalten festzustellen und also zunächst einen Gesetzesentwurf über
Ministerverantwortlichkeit zu berathen. Hr. Thiers sagt sein Erscheinen
in der Commission zu, um wo möglich eine Einigung über die zu
fassenden Beschlüsse zu erzielen: mit bestimmten Entwürfen wolle er
indeß erst hervortreten, wenn ein gegenseitiger Meinungsaustausch es
als zweckentsprechend erscheinen ließe.
„ Nat.-Versammlung: Die Dreißiger-Commission bestellt zwei Untrr-
commissionen, die eine für die Ministerverantwortlichkeitsfrage, die an-
dere für die sog. constitutionelle Reform nach dem Begehren des Hrn.
Thiers.