Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Schweden und Norwegen. 509 
14. April. (Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die Bestellung eines 
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Militär-Attaché's bei der Gesandschaft in Berlin ab und unterdrücken 
auch denjenigen bei der Gesandtschaft in Paris. Prinz Murat tritt 
mit vierjährigem Urlaub in Frankreich in die schwedische Marine ein. 
In der Verweigerung eines Militär-Attaché's für Berlin liegt keine Ab- 
neigung gegen Deutschland. Das Sachverhältniß ist solgendes: Der schwedisch- 
norwegische Militär-Attaché in Paris hat bisher auf dem Budget des Depar- 
tements des Aeußern figurirt. Die Regierung wünschte dieß abzustellen, weil 
das Budget des Aeußern bei den ihm karg zugetheilten Mitteln ohnehin stark 
in Anspruch genommen ist, und jedenfalls nicht die Ausgaben für einen zweiten 
neu anzustellenden Militär-Attaché würde tragen können; sie schlug daher dem 
Reichstag vor, zwei Militär-Attaché's, einen für Paris und einen für Berlin, 
auf das Budget des Kriegsdepartements aufzuführen. Die erste Kammer gieng 
darauf ein, die zweite Kammer lehnte den Antrag ab, nicht etwa aus politi- 
schen Gründen, sondern, wie es auch in der betreffenden Discussion ausdrück- 
lich hervorgehoben wurde, lediglich aus Sparsamkeitsrücksichten, die seit einigen 
Jahren in dieser Kammer, wo die Bauernpartei die Mehrheit hat, oft bis 
zum äußersten getrieben werden. In der dadurch nothwendig gewordenen ge- 
meinsamen Abstimmung siegt nun die Ansicht der Bauernpartei mit 189 (erste 
Kammer 28, zweite 161) gegen 115 (erste Kammer 94, zweite 21) Stimmen, 
und das Ergebniß ist, daß die Regierung keinen der beiden Militär-Attache's 
auf dem Armeebudget durchbrachte. 
„ (Schweden.) I. und II. Kammer: beschließen, daß der Staats- 
rath, wie bisher, aus 10 Mitgliedern bestehen soll, von welchen ein 
Mitglied vom König nach seiner Wahl zum ersten oder Staatsminister 
erwählt wird, welche besondere Stellung bisher der Justizminister ge- 
noß; die anderen Minister sollen, wie bisher, Staatsräthe genannt 
werden, mit Ausnahme des Ministers des Aeußern, welcher rücksicht- 
lich des Verhältnisses zu den fremden Mächten Minister genannt wer- 
den soll. Da hiedurch eine Veränderung des Grundgesetzes entstehen 
muß, so wird der Vorschlag bis zu einem solgenden Reichstag ruhen. 
(Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die beantragte Aus- 
dehnung des Wahlrechts für den Reichstag vorerst ab. –W4 
„ (Norwegen.) Storthing: lehnt die beantragte Einführung des 
allgemeinen Stimmrechts ab. 
  
Mai. (Norwegen.) Storthing: beschließt mit Rücksicht auf die Ver- 
weigerung der kgl. Sanction für seinen Beschluß vom 4. März mit 
63 gegen 47 Stimmen eine Adresse an den König, in welcher dem 
Staatsrathe ein formelles Mißtrauensvotum ertheilt wird. Die öffent- 
liche Meinung ist mit diesem Schritte nur theilweise einverstanden. 
„ (Schweden.) Schluß des Reichstags. Die Thronrede wird ver- 
lesen, indem der König bedauert, daß er durch Gesundheitsrücksichten 
gehindert sei, an der Schließung des Reichstags persönlich Theil zu 
nehmen. 
(NXorwegen.) Schluß des Reichstags. Thronrede des Königs, 
in welcher das gegen die Negierung beschlossene Mißtrauensvotum ganz 
unerwähnt bleibt:
	        
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