Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Ichweden und Norwegen. 
„Indem ihr nach eurer Heimath zurückkehrt, nehmt ihr ein lichteres Bild 
des wirlhschaftlichen Zustandes des Landes mit, als wozu beim Schluß irgend 
eines der vorhergehenden Storthinge Anlaß gewesen ist. Nachdem der wirth- 
schaftliche Druck, der zum Theil als Folgze schlechter Zeiten lang auf dem 
Lande gelastet hatte, erleichtert worden ist, ist ein größeres Leben in Erzeugung 
und Umsatz eingetreten, und die Vermehrung des Kapitalvermögens des Landes 
ist greisbar geworden. Laßt uns dem Allmächtigen danken, welcher uns nun 
bald 60 Jahre lang friedliche Entwicklung geschenkt hat. Euer Beschluß, den 
Mitgliedern des Staatsraths Theilnahme an den Verhandlungen des Stor- 
things zu gewähren, ist Mir zur Prüfung vorgelegt worden. In Betracht 
der kurzen Zeit, welche verflossen ist, seitdem eine andere bedeutende Verände- 
rung im Grundgesetze (nämlich jährlich, statt früher alle drei Jahre, statt- 
findende Storthings-Sitzungen) ausgeführt worden ist, mit welcher man diese 
als im Zusammenhang stehend betrachtet hat, sowie auf Grund der Größe 
der Frage und der mancherlei Untersuchungen, die sie erfordert, habe Ich für 
Meine königliche Pflicht erachtet, sie einer weitern Erwägung vorzubehalten. 
In Folge eures Beschlusses soll das Nationalunternehmen, welches mehrere 
Jahre lang Meine Regierung wie das Storthing in Bewegung gesetzt hat: 
die Verbindung des südlichen und des nördlichen Norwegens durch eine Eisen- 
bahn, nunmehr zur Ausführung kommen. Laßt es uns als erfreuliche Vor- 
bedeutung ansehen, daß die Ausführung gerade in dem Jahre begonnen wird, 
in welchem Norwegen ein Tausendjahrfest als gesammtes Reich feiert. Dieß 
verheißt, daß das Gefühl des Zusammengehb5rens, welches durch der Zeiten 
Prüfungen bis zu dieser Stunde das Volk zusammengehalten hat, gestärkt 
durch dieses neue Band zwischen den Haupttheilen des Reichs, in der kommen- 
den Zeit noch mehr erweitert und befestigt werde.“ 
31. Mai. (Norwegen.) Der König nimmt die Entlassung der bez. der 
Theilnahme der Regierung an den Verhandlungen des Storthings 
dissentirenden Staatsräthe Irgens und Bloch an, behält dagegen die 
übrigen Minister bei. 
4. Juli. (Norwegen.) Der König ernennt den Stiftspropst Essendrop 
zum Cultusminister und den Kapitän Seyelke zum Kriegsminister, wo- 
durch die norwegische Ministerkrisis erledigt wird. 
— Aug. Die Regierungen von Schweden, Norwegen und Dänemark ver- 
ständigen sich, eine gemeinsame Commission niederzusetzen, die in Ko- 
penhagen zusammentreten und ihr Gutachten über den Uebergang zur 
Goldwährung und ein gemeinsames Münzsystem abgeben soll. 
18. Sept. König Karl XV. f. Sein Bruder folgt ihm als Oskar II. 
1. Nov. (Schweden.) In Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des 
Reichstags verordnet der König: 
daß alles aufgehoben ist, was die k. Bekanntmachung vom 13. Nov. 1860 
enthält über das Recht eines Wehrpflichtigen, bei dem Aufgebote zum Waffen- 
dienst einen andern tauglichen Mann an seine Stelle zu setzen, und in Frie- 
denszeiten gegen die Erlegung einer gewissen Geldangabe sich die Befreiung 
von den Waffenübungen zu verschaffen, sowie auch, was im §8 4 dieser Be- 
kanntmachung darüber vorgeschrieben wird, daß derjenige, welcher aus beson- 
deren oder bemitleidenswerthen Umständen, oder um in's Ausland ziehen zu 
können, von der Wehrpflicht befreit ist, in Friedenszeiten für die Befreiung
	        
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