Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 83 
sich bewußt, daß ihr nicht die polnische Bevölkerung und nicht die katholische 
Kirche gegenüberstehen, weil sie die Rechte beider auf dem Gebiete der bürger- 
lichen Gesetze und der Glaubensfreiheit jederzeit geachtet und geschützt hat und 
achten und schützen wird; aber in diesem Bewußtsein ist sie auch fest entschlossen, 
den Gesetzen Achtung zu verschaffen, unter deren Schutze die polnische, wie die 
deutsche Bevölkerung sich einer Rechtssicherheit und gedeihlichen Entwicklung 
erlreuen, welche jene Landestheile, bevor sie preußisch wurden, niemals gekannt 
haben.“ 
26. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Der Gesetzentwurf betreffend die 
27. 
28. 
Steuernachlässe, resp. die Steuerreform wird nach den Beschlüssen der 
zweiten Lesung angenommen. Der Finanzminister verliest eine kgl. 
Ordre, wodurch die Vorlage zurückgezogen wird. Derselbe erklärt 
ferner: die Regierung stimme den weitergehenden Beschlüssen der Budget- 
Commission betreffs der Erhöhung der Beamtengehalte bei; die Mehr- 
ausgabe von einer halben Million soll aus der durch Zurückziehung der 
Steuernachlaßvorlage disponiblen Summe gedeckt werden. Endlich 
bringt der Finanzminister Nachtrags-Creditforderungen von zusammen 
500,000 Thalern für Landwirthschaftszwecke, für den Bau eines 
landwirthschafllichen Museums und für Verstärkung der Sammlungen 
der Berliner Kunstmuseen ein. 
„ (Bayern.) II. Kammer: genehmigt den Gesetzesentwurf über die 
Ergänzung des Pferdebedarfs für das Heer im Falle der Mobilmachung 
(wie in Preußen) in der Fassung des Ausschusses mit 89 gegen 35 
(patriot.) Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelsmajorität. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: beschließt an die Regierung die 
Bitte zu richten: 
a) die nach der Sachlage möglichen Reductionen im Personal des kgl. 
Ministeriums des Auswärtigen in thunlichster Bälde eintreten zu lassen; und 
b) die Frage der Vereinigung des Ministeriums — übrigens unter Wahrung 
des selbständigen Charakters desselben — mit einem andern Ministerium in 
Erwigung zu ziehen — und zwar Absatz a einstimmig, Absatz b mit 62 gegen 
11 Stimmen. 
„ (Hessen.) II. Kammer: bewilligt mit 25 gegen 20 Stimmen 
die Besoldungserhöhungen der Beamten nach Maßgabe der Regierungs- 
vorlagen und ersucht die Regierung um Vorlage eines verminderten 
Personaletats. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Der Reichskanzler legt dem Bundesrathe 
einen Gesetzentwurf betreffend die Entschädigung der Inhaber verkäuf- 
licher Stellen des Justizdienstes in Elsaß und Lothringen vor. Die 
zu gewährende Entschädigung beträgt 20 Millionen Francs, wofür 
4prozentige Obligationen von der Landeskasse ausgegeben werden. Die 
Entschädigung soll zu R8 des von der Commission abgeschätzten 
Werthes selbst denen gewährt werden, welche im Disciplinarwege ent- 
setzt werden oder ihr Amt freiwillig niederlegen. 
„ (Deutsches Reich.) Der deutsche Botschafter in Paris Graf 
Arnim und der französische Finanzminister Pouyer Quertier unterzeichnen 
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