Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Has deulsche Reich und feine einjelnen Slieder. (Juli 15—17.) 153 
exorbitante Forderungen stellt und wohl am besten beweist, wie noth- 
wendig seine Entfernung von einem bischöflichen Stuhle in Deutsch- 
land und im 19. Jahrhundert war: 
1) Die Katholiken sind von der Verpflichtung zu entbinden, ihre Kin- 
der in die Steatsschulen zusZ icken, falls diese confessionsloe sind; deßgleichen 
von der Verpflichtung, für die Unterhaltung solcher Schulen Steuern zu 
zahlen; den Asschofen ist zu gestatten, eigene Lehr= und Erziehungsanstalten 
zu errchten (S. 15, 16). 2) Die Bischöfe dürfen Processionen, Wallfobrten 
und *8 Feste lonordnen, und dürfen in dieser Bezie hung durch Gesetze 
und Polizeim abregeln nicht beschränkt werden (S. 17). Der Staat darf 
kirchliche Vereine, wie den Gesellenverein, den Vorromzus-Verein K., nicht 
unterdrücken oder hemmen (S. 24). 4) Der Staat darf das Recht der Kirche, 
Vermögen zu erwerben, nicht durch Gesetze über die r7 Hand“ beschrän- 
ken, er darf das Kirchengut nicht besteuern und hat die Verwallung und 
Verwendung besselben ausschließlich den kirchlichen Behörden zu üÜberlassen 
(S. 28). 5) Die Mitglieder der Kirchenworständ- sind vom Bischof zu er- 
nennen; wenn sie von der Gemeinde gewählt werden, müssen sie vom Bis- . 
besiötia werden (S. 30). 6) Der Staat darf von den Geistlichen ohne 
nehmigung des päpstlichen Stuhles keine Steuern und Abgaben erseben 
Ohne Genehmigung des päpstlichen Stuhles dürfen Geistliche auch in bür- 
gerlichen Civilsachen und Criminalsachen nicht vor weltliche Gerichte gestellt 
werden (S. 51, 134, 135, 210). Bischöfe gefangen zu nehmen oder von 
ihren Sitzen zu vertreiben, ist bei Strafe der Excommunikation verboten 
(S. 134). 3 Der Staat darf nicht anordnen, daß die Leichen von Katho- 
liken nur auf den Communal-Kirchhöfen begraben werden dürfen, hat viel- 
mehr den Katholiken besondere Theile dieser Kirchhöfe ein= für allemal zu- 
zuweisen, oder ihnen zu erlauben, eigene Kichöhfe anzulegen (S. 193). 
15. Juli. (Preußen.) Der Kaifer versagt als oberster Landes- 
bischof der lutherischen Kirche im ehemaligen Königreich Hannover 
einem von der hannover'schen Landessynode beschlofssenen Gesetzentwurf 
über die kirchliche Trauung seine Sanktion und begründet seine Wei- 
gerung eingehend in einem an die Synode gerichteten Erlaß. 
15. Juli. (Bayern.) Wahl der Wahlmänner für die Wahlen 
zum Landtag in ganz Bayern. Die Erfolge der Ultramontanen blei- 
ben weit hinter ihren Erwartungen und noch weiter hinter ihren Hoff- 
nungen zurück. Es ist schon jetzt ziemlich sicher, daß die neue Kammer 
aus 79 Ultramontanen und 77 Liberalen bestehen wird. 
15. Juli. (Hessen.) Die Ergänzungswahlen zur II. Kammer 
ergeben eine Vermehrung der kleinen ultramontanen Minderheit um 
2 Stimmen. Diese Minderheit wird aber auch künftig nur 5 Mit- 
glieder von 50 Landtagsabgeordneten im Ganzen betragen. 
17.—22. Juli. (Bayern.) Der Domcapitular Hohn in Würz- 
burg, der am 15. d. M. bei den Wahlmännerwahlen für die Land- 
tagswahlen den Muth gehabt hat, seiner politischen Ueberzeugung 
getreu, seine Stimme für die liberalen Wahlmänner abzugeben, wird 
  
x 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.