Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

76 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 11—13.) 
11. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Berathung des Budgets 
für 1875: das Haus erhöht die von der Regierung der Provinz 
Schleswig-Holstein für das Zwangsanlehen von 1861 als Entschä- 
digung zugestandenen 1,200,000 Mark auf 4  1/2 Mill. Die Regie- 
rung schweigt dazu. 
11. März. (Bayern.) II. Kammer: bewilligt den Militär- 
etat für 1875 ohne Anstand, dagegen verweigert die (ultramontane) 
Mehrheit bem Kriegsminister die Fortdauer des s. Z. bewilligten 
Credites von 900,000 fl. für Ankauf von Pferden, obgleich der Credit 
damals unbedingt genehmigt worden war, und lehnt ebenso die vom 
Kriegsminister beantragte Errichtung eines besonderen Erziehungs- 
hauses für Militärknaben, wie solche in Preußen und Sachsen be- 
stehen, ab. 
11. März. (Baden.) Der Erzbisthumsverweser Kübel wird 
wegen gesetzwidriger Uebertragung von Kirchenfunktionen gerichtlich 
zu 500 Mark oder 10 Wochen Haft verurtheilt, einer der von ihm 
ausgeweihten Neupriester wegen beharrlicher Renitenz zu 4800 Mark 
oder 10½ Monaten Haft. 
12. März. (Deutsches Reich.) Die spanische Regierung ver- 
spricht neuerdings Genugthuung für die Gewaltthätigkeiten der Car- 
listen gegen die deutsche Brigg Gustav. 
13. Märg. (Deutsches Reich: Elsaß-Lothringen.) Der Ober- 
präsident v. Möller wird von Preußen zum Mitgliede des Bundes- 
raths ernannt, um den elsässischen Interessen dadurch eine Art Ver- 
tretung im Bundesrath zu verschaffen. 
13. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Berathung des Budgets 
für 1875: das Haus bewilligt die von der Regierung geforderte 
Gehaltsaufbesserung für die katholischen und protestantischen Geist- 
lichen mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Ultramontanen 
und eines Theils der Fortschrittspartei. Die Aufbesserung ist jedoch 
an die Bedingung geknüpft, daß der Betreffende die Staatsgesetze 
anerkenne. 
13. März. (Preußen.) Die beabsichtigte Verhaftung des Bi- 
schofs von Münster kann nicht ausgeführt werden, da derselbe in- 
zwischen auf Reisen gegangen ist. — Der Redakteur der ultramon- 
tanen „Germania“, Kosiolek, wird gerichtlich zu 2jährigem Gefängniß 
und sofortiger Verhaftung verurtheilt. Derselbe ist jedoch seit dem 
7. März verschwunden.
	        
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