Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebzehnter Jahrgang. 1876. (17)

Des deutsche Reich and seine einzelnen Glieber. (Nov. 8—15.) 199 
schäftliche Behandlung der Justizgesetze. Miquel, der Vorsitzende 
der Justizcommission, beantragt die Ueberweisung aller rein techni- 
schen Differenzen zwischen dem Bundesrath und der Commission an 
die letztere, dagegen sollen die politischen und alle anderen wichtigen 
Punkte durch das Plenum berathen werden; unter letzteren nament- 
lich die Zusammensetzung der Competenzgerichte, Verweisung der 
Preßvergehen an die Schwurgerichte, Dauer der Gerichtsferien, Zeug- 
nißzwang bei Preßvergehen, Verfahren bei Beamtenvergehen und 
die Anheimstellung an die Geschworenen, mildernde Umstände an- 
zunehmen. Es wird jedoch schließlich auf den Antrag Wehrenpfennig's 
beschlossen, sämmtliche Beschlüsse des Bundesraths vorerst an die 
Justizcommission zu überweisen. 
Fortsetzung der Berathung des Budgels: Debatte über das 
Reichsjustizamt, das zum ersten Mal im Budget erscheint. Schor- 
lemer-Alst (ultr.) beantragt Verweigerung des Ansatzes, um die Ein- 
setzung verantwortlicher Reichsministerien zu erzwingen. Der Ansatz 
wird jedoch schließlich mit allen gegen die Stimmen des Centrums 
bewilligt. 
8.— 15. November. (Deutsches Reich.) Reichstag: setzt die 
Plenarversammlungen aus, um den vermittelnden Unterhandlungen 
zwischen der Justizcommission und dem Bundesrathe Zeit zu lassen. 
Die Justizcommission verständigt sich auch wirklich mit dem Bun- 
desrath bez. einer Reihe technischer, dagegen nicht bez. der sog. po- 
litischen Fragen. 
10. November. (Bayern.) In den 6 Wahlkreisen, deren 18 
liberale Abgeordnete von der ultramontanen Zweistimmenmehrheit 
der II. Kammer cassirt worden, sind sämmtliche Abgeordnete, ohne 
eine einzige Ausnahme, wiedergewählt worden und zwar mit größe- 
ren Majoritäten, als es bei der ersten Wahl im Juli 1875 der 
Fall gewesen ist. 
15. November — 2. December. (Deutsches Reich.) Reichstag: 
zweite Lesung der Justizgesetze. Die den Beschlüssen des Bundes- 
raths gegenüber vermittelnden Anträge der Justigcommission betreffen 
ausschließlich juristisch-technische Fragen und dieselben werden durch- 
weg genehmigt. In den politischen Fragen dagegen beharrt die 
Justizcommission auf ihren früheren Anträgen und der Reichstag 
tritt denselben meist mit großen Majoritäten bei. In diesen Punk- 
ten bleibt daher die Differenz zwischen Bundesrath und Reichstag
	        
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