Des deutsche Reich and seine einzelnen Glieber. (Nov. 8—15.) 199
schäftliche Behandlung der Justizgesetze. Miquel, der Vorsitzende
der Justizcommission, beantragt die Ueberweisung aller rein techni-
schen Differenzen zwischen dem Bundesrath und der Commission an
die letztere, dagegen sollen die politischen und alle anderen wichtigen
Punkte durch das Plenum berathen werden; unter letzteren nament-
lich die Zusammensetzung der Competenzgerichte, Verweisung der
Preßvergehen an die Schwurgerichte, Dauer der Gerichtsferien, Zeug-
nißzwang bei Preßvergehen, Verfahren bei Beamtenvergehen und
die Anheimstellung an die Geschworenen, mildernde Umstände an-
zunehmen. Es wird jedoch schließlich auf den Antrag Wehrenpfennig's
beschlossen, sämmtliche Beschlüsse des Bundesraths vorerst an die
Justizcommission zu überweisen.
Fortsetzung der Berathung des Budgels: Debatte über das
Reichsjustizamt, das zum ersten Mal im Budget erscheint. Schor-
lemer-Alst (ultr.) beantragt Verweigerung des Ansatzes, um die Ein-
setzung verantwortlicher Reichsministerien zu erzwingen. Der Ansatz
wird jedoch schließlich mit allen gegen die Stimmen des Centrums
bewilligt.
8.— 15. November. (Deutsches Reich.) Reichstag: setzt die
Plenarversammlungen aus, um den vermittelnden Unterhandlungen
zwischen der Justizcommission und dem Bundesrathe Zeit zu lassen.
Die Justizcommission verständigt sich auch wirklich mit dem Bun-
desrath bez. einer Reihe technischer, dagegen nicht bez. der sog. po-
litischen Fragen.
10. November. (Bayern.) In den 6 Wahlkreisen, deren 18
liberale Abgeordnete von der ultramontanen Zweistimmenmehrheit
der II. Kammer cassirt worden, sind sämmtliche Abgeordnete, ohne
eine einzige Ausnahme, wiedergewählt worden und zwar mit größe-
ren Majoritäten, als es bei der ersten Wahl im Juli 1875 der
Fall gewesen ist.
15. November — 2. December. (Deutsches Reich.) Reichstag:
zweite Lesung der Justizgesetze. Die den Beschlüssen des Bundes-
raths gegenüber vermittelnden Anträge der Justigcommission betreffen
ausschließlich juristisch-technische Fragen und dieselben werden durch-
weg genehmigt. In den politischen Fragen dagegen beharrt die
Justizcommission auf ihren früheren Anträgen und der Reichstag
tritt denselben meist mit großen Majoritäten bei. In diesen Punk-
ten bleibt daher die Differenz zwischen Bundesrath und Reichstag