Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebzehnter Jahrgang. 1876. (17)

408 Nie Schweiz. (März 27. — April 8.) 
nung eingehend an Ort und Stelle zu prüfen hätten; dieselben sollen in 
der ersten Pälite des Monats Mai ihre Arbeit beginnen. Nach Beendung 
derselben solle dann erst eine zweite Conferenz zusammentreten, welche die 
Schritte zu berathen hätte, die zur Weiterführung des Unternehmens zu 
thun seien. Gleichzeitig faßt der Bundesrath den Beschluß, welcher darauf 
hinausgeht, der internationalen Commission schon positive Vorschläge machen 
u können. „Zur Untersuchung und Begutachtung der von der Direction 
er Gotthardbahn dem Bundesrath eingereichten neuen Pläne und Kosten- 
voranschläge für die noch zu erstellenden Linien des Gotthardbahnnees, 
ferner zur Prüfung der Kostenüberschreilung für die tessinischen Thalbahnen, 
endlich zur Beleuchtung der Rentabilitätsfragen, wird eine besondere Exper- 
tencommission ernannt, welche aus zwei Abtheilungen besteht, nämlich einer 
technischen und einer Betriebsabtheilung, jede zu 7 Mitgliedern.“ 
27. März. (Neuenburg.) Das Volk verwirft die ihm vom 
Großen Rathe vorgeschlagene Progressivsteuer mit 7000 gegen 4000 
Stimmen. 
30. März. Für das Begehren, die Frage der Militärpflicht- 
ersatzsteuer der allgemeinen Volksabstimmung zu unterwerfen, sind 
70,000 Stimmen, statt bloß 30,000, wie sie das Gesetz fordert, ein- 
gegangen. Der Bundesrath setzt daher die allgemeine Volksabstim- 
mung darülber auf den 9. Juli an. 
31. März. (Graubünden.) Die vom Großen Rathe aus- 
gearbeitete revidirte Kantonsverfassung ist in der allgemeinen Volks- 
abstimmung mit bedeutender Mehrheit verworfen worden. 
Außer den bereits (28. Januar) erwähnten Punkten handelle es sich 
namentlich um eine festere Zusammenfassung der cantonalen Gewalten Pehen 
über den fast souveränen Gemeinden; von diesem Standpunkie aus so 
die Standescommission beseitigt, der siete Wechsel in der Regierung abge- 
schafft und die Executivgewalt in die Hand einer nach dem Departemental-= 
sostem organisirten Behörde mit fester, zweijähriger Amtsdauer gelegt werden. 
So sehr auf der einen Seite anerkannt werden mußte, daß diese Neuerung 
unbedingt nothwendig sei, wenn der Canton Graubünden sich aus seiner 
hergebrachten Zersplitlerung heraus= und zu einem Staatsgebilde im heutigen 
Sinne des Wortes durcharbeiten wolle, so wenig ließ fich auf der andern 
Seite verkennen, daß eine einheitlich organisirte Staatsregierung mit dem 
historischen Volksbewußtsein in dem seit Jahrhunderten föderativ eingerich- 
teten Bündnerlande in einen scharfen Gegensatz treten müsse. Von Alters 
t betrachtete sich in den drei Bünden jede einzelne Gemeinde als selbst- 
errlich; der Begriff der Souveränetät ruhte in der Gemeinde und die ein- 
zelnen Gemeinden schlossen sich nur im Wege von Verträgen mit bestimmt 
abgemessenen Rechten und Pflichten zu den bekannten drei Bünden und diese 
drei Bünde zu dem Gesammtbund der gemeinen Lande zusammen. Der Ver- 
tragsgedanke beherrschte von jeher das bündnerische Gemeinwesen und so 
scheint n wenigstens im Volksbewußtsein geblieben zu sein bis auf den heu- 
igen Tag. 
8. April. (Tessin.) Der Bundesrath theilt der Regierung 
des Cantons den Beschluß beider Räthe der Bundesversammlung 
vom 17. März mit. Er fordert dieselbe auf, sofort das System der
	        
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