TBir etlenansisete Pferte.(Febr. 13.) 477
mitzuwirken überzeugt und daher aufrichtig erfreut von ihren wohlwollenden
Gesinnungen Act nehmen zu wollen. Sie hat endlich an der Offenheit und
der Loyalität dieser Gesinnungen in Bezug auf uns um so weniger jemals
einen Zweifel gehegt, als es ihr selbst am Herzen lag, diese verirrten Bölker-
schaften auf den rechten Weg zu führen, um ihnen, gleich den übrigen Pro-
vinzen des Kaiserreiches, die Vortheile der durch den jüngsten Ferman vom
12. Dezember eingeführten Wohlthaten zuzuwenden. In Sorge um die
Wohlfahrt aller seiner Unterlhauen ohne Unlerschied und in der Absicht, mil
hoher und großherziger Initiative auf die infurgirten Provinzen ebensowohl
die bereits zugestandenen Begünstigungen als die vom Grafen Andrassy
in loyaler Wiise angeregten Maßregeln auszudehnen, hat es Seiner Masjestät
dem Sultan gefallen, indem er diese Maßregeln, als in den Kreis seiner
Souveränetätsrechte fallend und zugleich als Ergänzung der bereits durch
sein jüngstes erhabenes Rescript kundgemachten Webesf, unden betrachtet,
durch eine Jrade vom 15. ftrem 1293 die Durchführung der nach-
stehenden Puncte anzuordnen, welche sich aus den von der hohen Pforte an-
genommenen Grundgesetzen ergeben, und welche ausnahmslos in allen Ge-
bieten Bosniens und der Herzegowina in Kraft zu treten haben werden.
Diese Ergänzungsformen sind folgendermaßen zusammenzufassen: 1) Bolle
und unbedingte Religionsfreiheit; 2) Aufhebung des Steuerverpachtungs-
systems; 3) Verbesserung der agraren Lage der ackerbauenden Bevölkerung;
4) Einsetzung einer zu gleichen Theilen aus Muselmännern und Nichtmusel-
männern zusammengesepten Loralcommission, um im allgemeinen die Aus-
führung aller angeordneten Reformen zu überwachen. as den die Ver-
wendung der direclen Steuern für die Bedürfnisse der Provinz selbst betref-
sendenden Punct des Vorschlags des Grafen Andrassy anbelangt, so macht
die hohe Pforte darauf aufmerksam, daß diese Einrichtung mit dem allge-
meinen System unserer Finangverwaltung nicht in Einklang zu bringen
wäre. Nichtsdestoweniger ist Seine Majestät unfer erhabener Herr in den
Gefinnungen Seiner Gnade und Seiner hohen Sorgfalt für die durch den
Aufstand verwüsteten Provinzen willens, daß ihre Lage von der Regierung
in Betracht gezogen werde, und hat daher die Auswerfung einer Summe
angeordnet, deren Höhe auf Anordnung Sr. Majestät nach Anhörung der
MWünsche der administrativen Berathungskörperschaften auf Grundlage der
Localbedürfnisse festgestellt werden wird. Diese Summe wird eine Ergänzung
der bereits für die Herzegowina und Bosnien zu öffentlichen Zwecken be-
stimmten Eingänge bilden. Die Verwendung der betreffenden Fonds wird
unter sorgsältige Controle der im Sinne des Fermans vom 12. December
einzusetzenden Provinzialräthe gestellt werden. Ew. Excellenz wird s. we-
sentlich an diesen Ideengang der h. Pforte, der uns keinen fühlbaren Unter-
schied zwischen dem Sachlichen der Frage und dem formellen Standpunct
der Vorschläge des Grafen Andrassy hnaszumiisen scheint, zu halten haben.
Ich schließe diese Depesche, indem ich auf Befehl Sr. Majestät unseres aller-
gnchigsten Herrn erkläre, daß die kaiserliche Regierung fest entschlossen ist,
diese Reformen in ihrem vollen Umfang in Vollzug zu setzen und jeden An-
griff auf dieselben abzuwehren.
er Sultan soll seine Einwilligung zu dieser Note nur widerwillig
gegeben haben und erst als der Großvezier Murad mit seiner Demission
rohte
13. Febrnar. (Rumänien.) Senat: bewilligt den von der
Regierung geforderten Credit von 4 Millionen L. für Kriegsbereit-
schaft auch seinerseits. Die Regierung erneuert ihre Versicherungen
strengster Neutralität und aufrichtiger Friedensliebe.