Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebzehnter Jahrgang. 1876. (17)

TBir etlenansisete Pferte.(Febr. 13.) 477 
mitzuwirken überzeugt und daher aufrichtig erfreut von ihren wohlwollenden 
Gesinnungen Act nehmen zu wollen. Sie hat endlich an der Offenheit und 
der Loyalität dieser Gesinnungen in Bezug auf uns um so weniger jemals 
einen Zweifel gehegt, als es ihr selbst am Herzen lag, diese verirrten Bölker- 
schaften auf den rechten Weg zu führen, um ihnen, gleich den übrigen Pro- 
vinzen des Kaiserreiches, die Vortheile der durch den jüngsten Ferman vom 
12. Dezember eingeführten Wohlthaten zuzuwenden. In Sorge um die 
Wohlfahrt aller seiner Unterlhauen ohne Unlerschied und in der Absicht, mil 
hoher und großherziger Initiative auf die infurgirten Provinzen ebensowohl 
die bereits zugestandenen Begünstigungen als die vom Grafen Andrassy 
in loyaler Wiise angeregten Maßregeln auszudehnen, hat es Seiner Masjestät 
dem Sultan gefallen, indem er diese Maßregeln, als in den Kreis seiner 
Souveränetätsrechte fallend und zugleich als Ergänzung der bereits durch 
sein jüngstes erhabenes Rescript kundgemachten Webesf, unden betrachtet, 
durch eine Jrade vom 15. ftrem 1293 die Durchführung der nach- 
stehenden Puncte anzuordnen, welche sich aus den von der hohen Pforte an- 
genommenen Grundgesetzen ergeben, und welche ausnahmslos in allen Ge- 
bieten Bosniens und der Herzegowina in Kraft zu treten haben werden. 
Diese Ergänzungsformen sind folgendermaßen zusammenzufassen: 1) Bolle 
und unbedingte Religionsfreiheit; 2) Aufhebung des Steuerverpachtungs- 
systems; 3) Verbesserung der agraren Lage der ackerbauenden Bevölkerung; 
4) Einsetzung einer zu gleichen Theilen aus Muselmännern und Nichtmusel- 
männern zusammengesepten Loralcommission, um im allgemeinen die Aus- 
führung aller angeordneten Reformen zu überwachen. as den die Ver- 
wendung der direclen Steuern für die Bedürfnisse der Provinz selbst betref- 
sendenden Punct des Vorschlags des Grafen Andrassy anbelangt, so macht 
die hohe Pforte darauf aufmerksam, daß diese Einrichtung mit dem allge- 
meinen System unserer Finangverwaltung nicht in Einklang zu bringen 
wäre. Nichtsdestoweniger ist Seine Majestät unfer erhabener Herr in den 
Gefinnungen Seiner Gnade und Seiner hohen Sorgfalt für die durch den 
Aufstand verwüsteten Provinzen willens, daß ihre Lage von der Regierung 
in Betracht gezogen werde, und hat daher die Auswerfung einer Summe 
angeordnet, deren Höhe auf Anordnung Sr. Majestät nach Anhörung der 
MWünsche der administrativen Berathungskörperschaften auf Grundlage der 
Localbedürfnisse festgestellt werden wird. Diese Summe wird eine Ergänzung 
der bereits für die Herzegowina und Bosnien zu öffentlichen Zwecken be- 
stimmten Eingänge bilden. Die Verwendung der betreffenden Fonds wird 
unter sorgsältige Controle der im Sinne des Fermans vom 12. December 
einzusetzenden Provinzialräthe gestellt werden. Ew. Excellenz wird s. we- 
sentlich an diesen Ideengang der h. Pforte, der uns keinen fühlbaren Unter- 
schied zwischen dem Sachlichen der Frage und dem formellen Standpunct 
der Vorschläge des Grafen Andrassy hnaszumiisen scheint, zu halten haben. 
Ich schließe diese Depesche, indem ich auf Befehl Sr. Majestät unseres aller- 
gnchigsten Herrn erkläre, daß die kaiserliche Regierung fest entschlossen ist, 
diese Reformen in ihrem vollen Umfang in Vollzug zu setzen und jeden An- 
griff auf dieselben abzuwehren. 
er Sultan soll seine Einwilligung zu dieser Note nur widerwillig 
gegeben haben und erst als der Großvezier Murad mit seiner Demission 
rohte 
13. Febrnar. (Rumänien.) Senat: bewilligt den von der 
Regierung geforderten Credit von 4 Millionen L. für Kriegsbereit- 
schaft auch seinerseits. Die Regierung erneuert ihre Versicherungen 
strengster Neutralität und aufrichtiger Friedensliebe.
	        
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