Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

Das  derische  Reih  und  seine  einjelnen  Glieber.  (Nov.  21.)  177

in  der  Interpellation  des  Abg.  Richler  geforderten  Nachweisungen  einzugehen.
Hänel  beantragt  eine  Besprechung  der  Interpellation.  Dieser  vom  Centrum
und  der  Fortschrittspartei  unterstützte  Antrag  wird  angenommen.  Hänel
hält  die  Beantwortung  der  Interpellation  für  unzureichend.  Birchow  beantragt
  die  sofortige  Herbeirufung  der  Minister  auf  Grund  des  Art.  60  der
Verfassung.  Präsident  v.  Bennigsen  erklärt  dies  bei  Interpellationen  für
unzulässig.  Dieser  Ansicht  setzt  Windthorst  (Meppen)  Widerspruch  entgegen.
Lasker  stellt  anheim,  in  dieser  Angelegenheit  einen  Antrag  zu  stellen,  diesen
in  der  nächsten  Sitzung  zu  discutiren  und  dann,  wozu  ja  die  gesetzliche  Berechtigung
  vorhanden,  die  Gegenwart  der  Minister  zu  verlangen.  v.  Schorlemer-Alst
  und  Windthorst  erblicken  darin  eine  Verletzung  der  Ehre  un
Würde  des  Hauses.  Seitens  des  Regierungscommissärs  wird  dies  bestritten;
das  Verfahren  des  Ministeriums  sei  correct.  v.  Schorlemer  beantragt  namentlich
Abstimmung  über  den  Antrag  Birchow's  auf  Citirung  der  Minister,  welcher
so  mit  200  gegen  151  Stimmen  abgelehnt  wird.

21.  November.  (Preußen.)  Der  Oberkirchenrath  richtet  an
den  Vorstand  der  vereinigten  Berliner  Kreissynoden  ein  Schreiben,
worin  das  Vorgehen  dieser  kirchlichen  Repräsentation  auf  ihrer  neulichen
  Versammlung,  als  den  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht  entsprechend,
  gerügt  und  Vorsorge  getroffen  wird,  die  von  jener  Versammlung
  beabsichtigten  weiteren  Schritte  zur  Wahrung  der  Interessen
  der  protestantischen  Gemeinden  Berlins  zu  verhindern.

Die  Verfügung  des  Oberkirchenraths  behauptet:  die  Vereinigung  der
Kreissynoden  einer  Stadt  sei  auf  einen  ganz  bestimmten  engen  Kreis  gemeinsamer
  geschäftlicher  Angelegenheiten  begrenzt,  der  noch  geringer  sei  als  derjeuige
  der  einzelnen  Kreisfynoden;  ein  Eingreifen  in  den  Wirkungskreis  der
Provinzial=  oder  Generalsynode  sei  rechtlich  nicht  gestattet.  Diese  maßgebenden
  Gesichtspunkte  für  die  Competenz  der  vereinigten  Kreissynoden  habe  sich
die  erste  Versammlung  derselben,  trotz  des  in  der  Eröffnungsrede  des  Vorsibenden
  (Generalsuperintendenten  Prof.  Dr.  Brückner)  enthaltenen  Hinweises,
nicht  gegenwärtig  zu  erhalten  vermocht.  Am  meisten  sei  dies  hervorgetreten
durch  den  Beschluß,  welcher  den  Vorstand  der  vereinigten  Kreissynoden  veranlassen
  sollte,  zu  prüfen,  ob  der  Beschluß  der  Kreissynode  Berlin-Köln,  betr.
die  anderweitige  Regelung  der  agendarischen  Ordnung  und  den  obligatorischen
Gebrauch  des  apostolischen  Glanbensbekenntnisses,  auf  die  Tagesordnung  der
nächsten  Sitzung  zu  stellen  sei,  und  im  Bejahungsfalle  dies  zu  thun.  Zu
Schaffung  einer  besonderen  Abgende  für  die  Stadt  Berlin  biete  die  Ordnung
der  preußischen  Landeskirche  keinen  Raum.  Eine  einfache  Ueberlegung  aber
reiche  hin,  zu  erkennen,  daß  die  landeskirchliche  Agende  keine  kirchliche  Angelegenheit
  der  Stadt  Berlin  sei,  und  dah  die  Vereinigung  der  Berliner
Rreissynoden,  wenn  sie  hierüber  verhandeln  wolle,  sich  außerhalb  des  geseßlichen
  Bodens  stelle.  Derartige  Auoschreitungen  zu  verhindern,  sei  um  ß
mehr  Pflicht  des  Kirchenregiments,  wenn  dieselben  gleich  im  Beginn  der  Entwicklung
  einer  neugeschaffenen  Institution  hervortreten  und  so  die  Gefahr
herbeiführen,  die  Wirksamkeit  derselben  von  vornherein  in  falsche  Bahnen  zu
führen  und  dadurch  unfruchtbar  zu  machen.  Der  Oberkirchenrath  macht  es
eem  Synodalvorstande  zur  Pflicht,  keinerlei  Competenzüberschreitungen  zuzulassen,
  und  hat  das  Consistorium  angewiesen,  die  Geschäftsordnung  für  die
vereinigte  Synode  interimistisch  zu  regeln.  —  Man  sieht  aus  dem  Erlasse,
daß  die  selbständige  Haltung  der  Berliner  Kirchenvertretung  in  den  leitenden
Kreisen  das  höchste  Mißfallen  erregt  hat;  doch  scheint  es  kaum  möglich  zu

Schulihess,  Gurop.  Geschichtskalender.  XVIII.  Bod.  12