Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

222  Die  Gekerreichisch-A#ugerische  Mosarchie.  (Juli  380  —  Aug.  2.)

30.  Juli.  (Oesterreich.)  Der  Kaiser  entscheidet  im  Einverständniß
  mit  dem  Ministerium  die  schon  seit  längerer  Zeit  schwebende
Linzer  Kirchhofsfrage  im  Sinne  des  dortigen  Bischofs  Rudigier:
Nichtkatholiken  dürfen  nicht  mehr  in  der  Reihenfolge  begraben,  sondern
  es  müssen  denselben  abgesonderte  Parzellen  angewiesen  werden.
Gleichzeitig  macht  die  Regierung  der  römisch-katholischen  Kirche  die
weitere  Concession,  daß  der  Religionsunterricht  in  der  Volksschule
den  staatlichen  Schulinspectoren  entzogen  und  geistlichen  Schulinspectoren,
  welche  die  Bischöfe  ernennen,  übertragen  wird.  Der  Clerus
erhält  dadurch  wieder  mehr  Einfluß  in  der  Schule.

31.  Juli.  Der  große  Ministerrath  beschließt  unter  dem  persönlichen
  Vorsitze  des  Kaisers,  wenn  die  Ereignisse  den  Gang  nähmen,
der  vorauszusehen  sei,  zunächst  vier  Divisionen  zu  mobilifiren,  drei
Divisionen,  also  ein  Armeecorps,  gegen  Serbien,  eine  Division  in
Dalmatien  aufzustellen.  Den  Zeitpunkt,  diese  Mobilisirung  formell
auszusprechen,  wird  der  Kaiser  für  gekommen  halten,  sobald  Andrassy
es  erklären  wird,  dem  zum  voraus  die  Zustimmung  der  Minister
gegeben  wird,  so  daß  keine  Ministerconferenz  mehr  nöthig  sein  wird.

Jene  vier  Divisionen  werden  nach  erfolgter  Mobilisirung  30,000  Mann
mehr  als  jetzt  stark  sein.  Für  Andrassy's  Politik  wird  in  allen  Phasen  die
vollständige  Billigung  des  Kaisers  und  die  Zustimmung  beider  Regierungen
ausgesprochen;  die  Mobilisirungskosten  sollen  aus  den  gemeinsamen  Activen
bestritten  werden.  Der  Finanzminister  wird  sofort  mit  Geldinstituten  in  Verbindung
  treten,  damit  das  Geld  stündlich  flüssig  sei.  Terselbe  schließt  denn
auch  9  der  Ereditanstalt  einen  Vertrag  ab,  laut  welchem  letztere  das  Erforderniß
  für  die  Mobilisirung,  30  Mill.  Gulden,  sofort  verfügbar  halten  muß.
Von  dem  Tage  an,  wo  man  sie  benöthigen  sollte,  werden  sie  verzinst  zu  einem
Prozentsatz,  der  sieben  um  einen  kleinen  Bruchtheil  übersteigt.  Außerdem
erhält  das  Institut  die  übliche  Provision.  Dasselbe  bleibt  vorläufig  drei
Monate  in  obligo.  Falls  der  Finanzminister  in  Folge  der  politischen  Ereignisse
  das  Geld  nicht  benöthigen  sollte,  ist  die  Creditanstalt  nicht  berechtigt,
irgend  welche  Entschädigung  für  die  vergebliche  Bereithaltung  des  Geldes  zu
beanspruchen.

2.  August.  (Ungarn:  Croatien.)  Conflict  zwischen  Ungarn
und  Croatien  wegen  der  sog.  Grenzeisenbahnfrage.  Die  ungarische
Regierung  legt  dem  ungarischen  Reichstag  den  Entwurf  für  die  Erbauung
  einer  Eisenbahn  an  der  croatischen  Grenze  und  aus  dem
Gelde  des  Grenzlandes  im  Anschluß  an  die  Alfölder-Bahn  vor,  die
nur  Ungarn,  nicht  aber  der  Grenze  dienen  würde.  Der  Schritt  erzeugt
  eine  gewaltige  Aufregung  in  Croatien.  Der  Commandirende
in  Agram,  F.-Z.-M.  v.  Mollinary,  verlangt  deßhalb  vom  Kaiser
seine  Entlassung.

Bekanntlich  ward  die  Hälfte  der  großen  Waldungen  in  der  Grenze,