Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

Die
Frage

de
Sitzes
des

482  Neberscht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1877.

lassen  wir  nicht  der  Theorie  zu  Liebe  den  Weg,  der  uns  praktisch
weiter  geführt  hat,  und  wollen  wir  schneller  vorwärts  kommen,  so
ist  das  beste  Mittel  dazu  das  einheitliche  Zusammenhalten  zunächst
des  Reichstages  und  der  verbündeten  Regierungen,  dann  aber  auch
des  Reichstages  in  sich.  Ich  bin  ja  von  dem  guten  Willen  eines
Jeden  dazu  üÜberzeugt:  aber  der  Zorn  des  Kampfes  führt  unter
Umständen  weiter.  Wenn  das  Interesse  für  das  Ganze  sich  stärker
erweist,  als  das  Interesse  für  die  Verbände  der  Gesinnungsgenossen,
wenn  der  Reichstag  mit  den  verbündeten  Regierungen  oder  auch
nur  mit  der  kaiserlichen  Partei  innerhalb  der  Regierungspartei  einig
ist,  wenn  die  Führung  vorsichtig  vorwärts  geht,  dann,  m.  H.,
kommen  wir  zum  Ziele,  das  allen  billigen  und  verständigen  Wünschen
  unserer  Mitbürger  entsprechen  wird.“

Diese  Debatten  des  Reichstags  mit  sammt  den  „Zukunftsgedanken“
  Bismarcks  führten  zunächst  zu  keinerlei  Resultat.  Doch
ging  daraus  unzweifelhaft  hervor,  daß  der  Reichskanzler  sich  seinerseits
  nicht  weniger  als  der  Reichstag  mit  der  Frage  einer  anderen
Organisation  der  Reichsregierung  behufs  weiterer  Consolidirung  des
Reichs  beschäftigte,  wenn  sich  auch  ihre  Gedanken  darüber  vorerst
noch  in  fehr  verschiedener  Richtung  bewegten.  Inzwischen  trat  gerade
  zu  jener  Zeit  ein  kleines  Erelgniß  ein,  das  die  Aeußerungen
des  Reichskanzlers  über  die  immer  noch  precäre  Lage  der  Reichsregierung
  gegenüber  den  Einzelstaaten  in  ein  sehr  helles  Licht  zu

Reichs  setzen  geeignet  war  und  lebhaft  daran  erinnerte,  wie  das  Reich  aus

gerichts

einem,  zudem  noch  sehr  lockeren,  Föderalismus  hervorgegangen  war  und
auch  jetzt  noch  ganz  wesentlich  auf  föderalistischer  Grundlage  ruhe.  Es
handelte  sich  um  die  Bestimmung  des  Sitzes  für  das  durch  die  Justizgesetze
  neugeschaffene  Reichsgericht.  Der  Neichskanzler  oder  die  Reichsregierung
  schlug  dafür  dem  Bundesrathe  Berlin  vor,  obgleich  das
Reichsoberhandelsgericht,  an  dessen  Stelle  es  treten  sollte,  zur  Zeit
seinen  Sitz  in  Leipzig  hatte,  weil  man  schon  früher  ächt  föderalistisch
nicht  Alles  in  Berlin  hatte  concentriren  wollen.  Für  das  Reichsoberhandelsgericht
  war  es  sachlich  ganz  gleichgültig  gewesen,  ob  es
seinen  Sitz  in  Berlin,  Leipzig,  Dresden  oder  selbst  München  hatte.
Für  das  oberste  Reichsgericht  lagen  aber  die  Dinge  doch  wesentlich
anders  und  es  ließ  sich  nicht  läugnen,  daß  überwiegende  Zweckmäßigkeitsgründe
  dafür  sprachen,  dasfelbe  nach  Berlin,  der  Residenz
des  Kaisers  und  den  Sit  aller  obersten  Reichsbehörden,  zu  verlegen.
Dennoch  wurden  der  Reichskanzler  und  Preußen  schon  im  Bundes-