Die
Frage
de
Sitzes
des
482 Neberscht der polilischen Eulwichelung des Jahres 1877.
lassen wir nicht der Theorie zu Liebe den Weg, der uns praktisch
weiter geführt hat, und wollen wir schneller vorwärts kommen, so
ist das beste Mittel dazu das einheitliche Zusammenhalten zunächst
des Reichstages und der verbündeten Regierungen, dann aber auch
des Reichstages in sich. Ich bin ja von dem guten Willen eines
Jeden dazu üÜberzeugt: aber der Zorn des Kampfes führt unter
Umständen weiter. Wenn das Interesse für das Ganze sich stärker
erweist, als das Interesse für die Verbände der Gesinnungsgenossen,
wenn der Reichstag mit den verbündeten Regierungen oder auch
nur mit der kaiserlichen Partei innerhalb der Regierungspartei einig
ist, wenn die Führung vorsichtig vorwärts geht, dann, m. H.,
kommen wir zum Ziele, das allen billigen und verständigen Wünschen
unserer Mitbürger entsprechen wird.“
Diese Debatten des Reichstags mit sammt den „Zukunftsgedanken“
Bismarcks führten zunächst zu keinerlei Resultat. Doch
ging daraus unzweifelhaft hervor, daß der Reichskanzler sich seinerseits
nicht weniger als der Reichstag mit der Frage einer anderen
Organisation der Reichsregierung behufs weiterer Consolidirung des
Reichs beschäftigte, wenn sich auch ihre Gedanken darüber vorerst
noch in fehr verschiedener Richtung bewegten. Inzwischen trat gerade
zu jener Zeit ein kleines Erelgniß ein, das die Aeußerungen
des Reichskanzlers über die immer noch precäre Lage der Reichsregierung
gegenüber den Einzelstaaten in ein sehr helles Licht zu
Reichs setzen geeignet war und lebhaft daran erinnerte, wie das Reich aus
gerichts
einem, zudem noch sehr lockeren, Föderalismus hervorgegangen war und
auch jetzt noch ganz wesentlich auf föderalistischer Grundlage ruhe. Es
handelte sich um die Bestimmung des Sitzes für das durch die Justizgesetze
neugeschaffene Reichsgericht. Der Neichskanzler oder die Reichsregierung
schlug dafür dem Bundesrathe Berlin vor, obgleich das
Reichsoberhandelsgericht, an dessen Stelle es treten sollte, zur Zeit
seinen Sitz in Leipzig hatte, weil man schon früher ächt föderalistisch
nicht Alles in Berlin hatte concentriren wollen. Für das Reichsoberhandelsgericht
war es sachlich ganz gleichgültig gewesen, ob es
seinen Sitz in Berlin, Leipzig, Dresden oder selbst München hatte.
Für das oberste Reichsgericht lagen aber die Dinge doch wesentlich
anders und es ließ sich nicht läugnen, daß überwiegende Zweckmäßigkeitsgründe
dafür sprachen, dasfelbe nach Berlin, der Residenz
des Kaisers und den Sit aller obersten Reichsbehörden, zu verlegen.
Dennoch wurden der Reichskanzler und Preußen schon im Bundes-