Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

192 Daoo dralsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dec. 3 —5.) 
worden seien. Tie Novelle sei nothwendig gewesen, um etwaigen Rechts- 
unsicherheiten vorzubengen. 
Schließlich wird die commissarische Verathung der Vorlage 
abgelehnt und die zweile Verathung im Hause beschlossen. 
3. December. (Preußen.) Abg.-Haus: v. Schorlemer-Alst 
bringt Namens der ultramontanen Partei einen Antrag betr. Auf- 
hebung der Wucherfreiheit, Windhorst Namens dersfelben Partei einen 
solchen auf Wiederherstellung der Artikel 15, 16 und 18 der Ver- 
fassung betr. das Verhältniß zwischen Staat und Kirche, welche im 
Zusammenhang mit der kirchenpolitischen Gesetzgebung durch die 
Gesetze vom 5. April 1873 und vom 18. Juni 1875 aufgehoben 
worden sind, ein. 
Offenbar ist es dem ultramontanen Centrum darum zu thun, den 
sog. Verhandlungen zwischen Berlin und Nom über einen moclus vivendi 
entgegenzuwirken. Eine andere Bedentung kann der Antrag Windhorst's kaum 
haben. Selbstverständlich würden durch die Annahme des Antrags die 
lirchenpolitischen Gesetze vom ersten bis zum letzten beseitigt werden; der 
Antrag selbst ist daher schon ein direkter Protest gegen jede Verständigung 
der Curie mit der preußischen Regierung auf der Basis der bestehenden Ge- 
settgebung. Das Centrum geht aber dabei sogar noch einen Schritt- weiter. 
Sehr beachtenswerth ist nämlich, daß die vom Centrum vorgeschlagene Fassung 
zweier der genannten Artikel von der in der preußischen Verfassungsurkunde 
enthaltenen wesenllich abweicht. In dem Antrage des Centrums auf Wieder- 
herstellung der bezeichneten Artikel ist nämlich bei Art. 15 hinter dem Worte 
„jelbständig“ folgender Pajsus weggelassen: „bleibt aber den Staatsgesetzen 
und der gesehlich geordneten Aufsicht des Staats unterworfen“. Im Art. 18 
ist das dritte Alinea fortgeblieben, welches lautet: „Im übrigen regelt das 
Gesetz die Befugnisse des Staats Piusichtlich der Vorbildung, Anstellung und 
Entlassung der Gristlichen und Neligions "diener und siellt die Grenzen der 
lirchlichen Dieciplinargewalt fest.“ Die Weglassung dieser Bestimmungen 
beweist am besten, wie das Centrum die Selbständigkeit der Kirche gegen- 
über dem Staat auffaßt. 
4. December. (Preußen.) Das Consistorium der Provinz 
Brandenburg versagl auch der durch die Jacobigemeinde in Berlin 
an die Stelle Hoßbachs erfolgten Wahl des freisinnigen Pfarrers 
Schramm als Predigers an dieser Kirche seine Bestätigung. 
4. December. (Bayern.) Wie bei der letzten Wahl eines 
Reichstagsabgeordneten, so erringen in München die Ultramontanen 
auch bei der Neuwahl eines Drittheils der Gemeindebevollmächtigten 
die Majorität. Dagegen bringt es der sog. Verein zur Wahrung 
gewerblicher Interessen (gegen Consumvereine u. dgl. Concurrenz) 
nur auf eine verschwindende Minorität mit ihren Candidaten. 
5. December. (Deutsches Reich.) Rückkehr des Kaisers nach 
Berlin und feierlicher Einzug desselben. 
Das Wetter gestattet, daß der Kaiser in offenem Wagen fährt. Das
	        
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