Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

226 Die Cesterreichisch-Ungarische Monarchie. (März 13—19.) 
13. März. Die beiderseitigen Regierungen haben sich dahin 
geeinigt, die Verlängerung des Ausgleichsprovisoriums in den Par- 
lamenten auf die Dauer von zwei Monaten, milhin bis Ende Mai, 
zu beantragen. 
14. März. Ungarische Delegation: Graf Andrassy erklärt 
gegenüber dem Berichte des Abg. Falk und dessen Motivirung der 
Bewilligung des 60 Millionen-Credits, daß es auf einem Mißver- 
ständnisse beruhe, wenn man die Frage des 60 Millionen-Credits 
ausschließlich mit einer allgemeinen Mobilifirung in Zusam- 
menhang bringe, da er auch für eine partielle Maßregel, falls 
sich eine solche in zwingender Weise aufdrängen sollte, die Verwen- 
dung des Geldes in Aussicht stellen müsse. 
Andrassy dentet dabei freilich nicht auf Bosnien hin, sondern wählt 
eine andere Moglichkeit. In dem Bericht kommt nämlich auch eine Stelle 
vor, welche besagt, daß der Credit nur zur Erreichung wichtiger Zwecke ver- 
wendet werden dürfe. Darauf erklärt Graf Andrassy, er könne diesem Sahze 
nicht beistimmen, da derselbe ihm unklar erscheine. Er wisse z. V. nicht, 
ob im Falle, daß die Russen in RNumänien eine Armee sammeln, er zum 
Schutze der siebenbürgischen Grenze 50,000 Mann aussiellen dürfe, oder ob 
er auch in diesem Falle die ganze Armee mobilisiren müsse, mit Einem 
Worte, er wisse nicht, ob er nur entweder den ganzen Credit verwenden und 
die ganze Armee mobilisiren oder keinen Kreuzer verwenden und keinen Mann 
mobilifsiren dürfe. Wäre eine solche Alternative gestellt, so könnte er sie 
nicht acceptiren. 
15. Märg. Oesterreichische Delegation: Budgetausschuß: be- 
schließt mit 11 gegen 9 Stimmen auf den Antrag Schaup's, der 
Delegation die Bewilligung des 60 Millionen-Credits in folgender 
Formulirung zu beantragen: 
„Für den Fall, daß die weitere Entwicklung der Orient-Erei 
behufs der Wahrung wesentlicher Interessen der Monarchie die ESr 
der Wehrkraft unabweislich nothwendig machen sollte, wird das gemeinsame 
Ministerium ermächtigt, im Einverständniß mit der NRegierung beider Staats- 
gebiete die für diesen Zweck erforderlichen Ansgaben bis zur Höhe von 60 
Munktionen bestreiten zu dürfen. Vei Inanspruchnahme dieses hiemit bewil- 
ligten Credits ist sofort der Delegation eingehende Mittheilung zu machen. 
Für die Bedeckung ist von den hiezu berufenen Vertretungskörpern Vorforge 
zu tressen.“ Sturm meldet ein Minoritälsvotum an, dem sich Herbst an- 
zuschließen erklärt. 
— Märg. Oesterreich-Ungarn lehnt eine förmliche Vereinbarung 
mit England gegen Nußland und den Vertrag von St. Stefano ab. 
19. Märg. Ungarische Delegation: gewährt der Regierung 
den 60 Millionen-Credit einstimmig, nachdem sich Graf Andrassy 
nochmals einläßlich über die Lage ausgesprochen und dahin ge- 
schlossen hat: 
„Nach alle dem bleibt mir nur übrig, daß ich erkläre: daß die Re- 
 
	        
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