Die Oesterreisch· Ungarische Monarchie. (Märß 21 26.) 227
gierung sich mit vollkommener Vereitwilligkei jenem Beschlußantrag anschließt,
welchen die Mehrheit arceptirt hat. (Zustimmung.) In die Motivirung
lasse ich mich Alcht ein, das ist nicht Aufgabe der Negierung. (Lebhafte Zu-
stimmung.) Die Regierung hal ihre Molive und Ziele sowohl in der amt-
lichen Vorlage als in jenen Aeußerungen, die sie in den Subcommissionen
gemacht, vorgekragen und dem Urtheil der geehrten Delegation unterbreitet.“
21. März. Oesterreichische Delegation: bewilligt den 60 Mill.=
Credit mit 39 gegen 20 Stimmen (Gistra, Herbst 2c.) nach dem
Veschlußantrage des Budgetausschusses.
23. Märg. Zwischen beiden Delegationen ist befüglich sämmt-
licher differirender Beschlüsse eine Einigung erzielt, indem die unga-
rische sich den meisten Beschlüssen der österreichischen Delegation,
insbesondere auch deren Beschlußantrage bez. des 60 Mill.-Credits
angeschlossen hat.
23. März. (Oesterreich.) Abg.-Haus: beendigt die Budget-
Debatte und nimmt den ganzgen Budget-Voranschlag sowie das
Finangzgesetz in zweiter und dritter Lesung an.
25. Märg. Der zuerst von Oesterreich angeregte und bisher
auch zumeist von ihm betriebene europäische Congreß behufs Regelung
der orientalischen Dinge ist sehr zweifelhaft geworden. Nußland
hal die Forderung Englands, daß der ganze Vertrag von St. Ste-
fano in allen seinen Bestimmungen der Entscheidung der Mächte
unterstellt werde, abgelehnt, indem es erklärt hat, es müsse sich vor-
behalten, sein Veto gegen die Discussion solcher Artikel einzulegen,
welche es als außerhalb der europäischen Jurisdiction gelegen er-
achte. Oesterreich hält indeß die Congreßidee fest, indem wenigstens
darüber Regierung und Volk einig sind, daß der Friede von St.
Stefano für Europa und zumal für Oesterreich-Ungarn absolut un-
annehmbar sei.
26.—31. März. Ignatieff in Wien. Seine Mission wird
als gescheitert betrachtet. Wie man wissen will, geht er nach St.
Petersburg, um folgende Ansprüche Oesterreichs mitzutheilen: 1) Aus-
dehnung des österreichischen Einflusses auf die westliche Balkan=
Halbinsel durch militärische und handelspolitische Conventionen mit
Serbien, Montenegro und Albanien; 2) Herstellung einer direkten
Verbindung Oesterreichs mit Salonichi auf türkischem Gebiet; 3) Fern-
haltung Bulgariens vom Aegäischen Meere; 4) Befestigung der os-
manischen Macht in den der Türkei verbleibenden Gebieten; 5) di-
rekte Verständigung Oesterreichs mit der Pforte über alle erwähnten
Punkte.
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