246 Pie Oesterreichisch-Augarische Monarchie. (Oct. 7—14.)
wird jedoch bis zur Bildung eines neuen Cabinets fortfahren, die
Geschäfte zu besorgen.
7. October. (Bosnien.) Karatheodory Pascha übergibt dem
ausw. Amt ein Rundschreiben der Pforte, worin der Wunsch aus-
gesprochen ist, mit Oesterreich in freundschaftlichen Beziehungen zu
bleiben, aber unter Hinweis auf das Verfahren der österreichischen
Truppen in den occupirten Provinzen, das einer scharfen Kritik
unterworfen wird, der Abschluß einer Convention abgelehnt wird.
8. October. (Oesterreich: Görz u. Triest.) Landtage: Wäh-
rend der in seiner Mehrheit italienische Landtag von Görz zu Gunsten
Oesterreichs demonstrirt, demonstrirt dagegen die italienische Mehr-
heit des Triester Landtags gegen die Zusammengehörigkeit mit
Oesterreich (vergl. unten Italien).
11. October. (Oesterreich: Tyrol.) Landtag: der Chef der
Landesregierung, Graf Taaffe, beantwortet die glaubenseinheitliche
Interpellation der clericalen Majorität dahin: die confessionelle Ge-
seygebung sei seit 1867 in ihrem vollen Umfange in die Competenz
des Reichsrathes übergegangen und somit dem Landesgesetze vom
7. April 1866 (welches die Bildung evangelischer Kirchengemeinden
von der Zustimmung des Tyroler Landtags abhängig machte) die
bisherige staatsrechtliche Basis entzogen.
13. Oetober. (Bosnien.) Die gemeinfame Negierung be-
schließt eine theilweise Demobilisirung der Occupationsarmee. Die-
selbe wird um ca. 60,000 Mann vermindert; immerhin verbleibt
noch eine an 100,000 Mann starke Armee in den occupirten
Provinzen.
14. October. Oesterreich-Ungarn weist die „Gräuel-Note“ der
Pforte bez. Bosniens vom 7. ds. Mts. sehr energisch zurück und
erledigt die Ablehnung einer Convention bez. Vosniens durch eine
Weisung an den österreichischen Bolschafter in Constantinopel, Grafen
Zichy, der Pforte zu erklären:
daß der Berliner Vertrag den Abschluß einer Convention nur facul-
tativ vorgesehen habe, und daß das Nichtzustandekommen einer solchen Con-
vention Oesterreich nicht hindern, könne und werde, nach Maßgabe des Ber-
liner Vertrags vorzugehen; daß sodann, was Novi- Bazar betreffe, eine Occupa-
tion desselben zur Zeit nicht beabsichtigt sei, daß Oesterreich sich aber die volle
Freiheit der Entschließung vorbehalten mis, je nach den Umständen und
im Sinne des Berliner Vertrags zu dieser Occupation zu schreiten. — Uebri-
gens haben Deutschland. England und Frankreich die ihnen in der türkischen
Circulardepesche angesonnene Intervention nicht bloß ausdrücklich abgelehnt,
sondern auch kein Hehl aus dem sehr üblen Eindruck dieses Schriktes ge-