Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

258 Dit Oesterreichisch. Ungarische Manarchit. (Nov. 8.) 
schen Frage und der zukünftigen Gestaltung resp. Vergrößerung des 
dreieinigen Königreichs beschäftige, welche gesetzlich außerhalb seines 
Wirkungskreises fielen. 
8. November. (Bosnien.) Eine Deputation von Beg's 
überreicht in Serajewo dem Obercommandanten eine Adresse an 
den Kaiser, worin um die Annerion Bosniens und der Herzegowina 
durch Oesterreich-Ungarn, die Ausscheidung dieser Länder aus der 
religiösen Jurisdiction des Scheik ul Islam, die Organisirung einer 
selbständigen mohamedanischen Kirchenbehörde für Bosnien und die 
Herzegowina und weiter um die Auflösung der confessionellen Schulen 
und Errichtung von Volksschulen und um Ammestie gebelen wird. 
Die Adresse trägt 58 Unterschriften der reichsten und verläßlichsten 
Mohamedaner Serajewo's. Auf eine Ansprache Murtaj Beg's er- 
widert Philippovic: Er sei umsomehr durch die Adresse erfreut, als 
dieselbe aus der eigenen Initiative der Mohamedaner hervorgegangen 
sei. Die Amnestie sei bereits bewilligt. Die Adresse an den Kaiser lautet: 
Erklärung der bosnisch- herzegowinischen Brbllerung mahomeda- 
nischer Glaubensrichtung an Se. Majesiät Franz Joseph I., Aposlolischen 
Kaijer und König der österreichisch-ungarischen Monarchie .: Wir bitten um 
die Erlaubniß für die Bevölkerung unseres Glaubens, mit diesem Schreiben 
zum glauzvollen Throne Eurer laiserlich königlichen Majestät hinzutreten, 
um unsere allgemeinen Wünsche darzulegen und die unserer künftighin 
verbesserten Eristenz zum Vortheil gereichenden Bitlen zu unterbreiten. 
Erstens bitten wir mit Ehrfurcht, daß sich die großmüthige Barm- 
herzigleit Eurer Majestät bewogen sinde, zur Verzeihung und Vegnadi- 
gung für alle Jene, welche im bewassneten Widerstande gegen die Truppen 
Gurer laiserlichen Majestäl mitwirkten oder sich in irgend einer Weise daran 
betheiliglen. Sodann zweitens, da nach unserer Meinung die mililärische 
Occupation unserer Länder die Form der Eroberung annimmt, so sagen wir 
uns öffentlich und feierlich von unserer ehemaligen ottomanischen Regierung 
und ihren Rechten auf ewig los und nehmen und erkennen aus freiem Willen 
als unfsere gerechte und gesetzliche Negierung Eurer k. und k. Majestät öster- 
reichisch= ungarische Monarchie an und unterwerfen uns in Wesenheit der 
hlanzwollen Krone des Hauses Yabsburg, so lange sie durch Gottes Fügung 
auf ihrem Throne erhalten wird; weßwegen wir Eure k. und k. Majestät 
billen, daß Sie uns ein= für allemal in Eine Reihe mit Ihren übrigen 
freien Unterthauen aufzunehmen und mit uns ebenso wie mit ihnen zu ver- 
fahren geruhen; denn wir sind bereit, in Allem unmittelbar Eurer Majestät 
als gesetzlichem Regenten gehorsam zu sein, im regulären Heere zu dienen und 
mit den anderen Völkern gegen jedweden Feind des Kaiserreiches, und wenn 
derselbe felbst die ottomanische Regierung wäre, in unserem Vaterlande zu 
lämpfen und demgemäß uns allen Pflichten gegen Kaiser und Vaterlaud 
Zu unterziehen und dabei uns zu bemühen, in jeder That brave und würdige 
Unterthanen zu werden. Endlich: Nachdem Eure k. und k. Majestät erllärt 
hat, daß unser Glaube und unsere religiösen Heiliglhümer, unsere Habe und 
unsere Güler unter dem besonderen Schutze Eurer laiserlichen Majestät be- 
schirmt und behüle et werden, nehmen wir uns die Freiheit, zu erllären, daß 
wir nach den Satzungen des Scherial verpflichtel sind, den islamitischen Kha-
	        
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