Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Grohbritlannien. (April 1.) 303 
„.. Das allgemeine Wesen des Vertrages und die vereinigte Wir- 
kung seiner verschiedenen Bestimmungen auf die Interessen der Signatar- 
mächte liefern einen entscheidenden Grund gegen die abgesonderte Besprechung 
irgend eines Theiles jener Bestimmungen ohne Zusammenhang mit den 
Uebrigen. Die bedeutendsten Folgen, zu welchen der Vertrag thatsächlich 
führt, sind diejenigen, welche aus der Gefammtwirkung desfelben auf die 
Bölker des südöstlichen Europas hervorgehen. Durch die Artikel, welche eine 
neue Bulgarei begründen, wird unter dem Einfluß und der Leilung Ruß- 
lands ein starker flavischer Staat geschaffen, welcher wichtige Häfen auf den 
Ufern des Schwarzen Meeres und des Archipel besit, und es wird dadurch 
dieser Macht ein vorwiegender Einfluß auf politische und Handels rehältnss 
auf jenen Meeren übertragen. Der Staat wird derart zusammengesetzt sein, 
daß er neben einer leitenden flavischen Mehrheit eine bedeutende Bevölke- 
rungsmenge besitzen wird, welche nach Abstammung und Sympathie griechisch 
ist, und die Aussicht auf ihr Aufgehen in der Gemeinbevölkerung, welche ihr 
nicht nur in der Abstammung, sondern in politischen Neigungen und reli- 
giöser Angehörigkeit völlig fremd ist, mit Beunruhigung betrachtet. Die Be- 
stimmungen, durch welchen dieser neue Staat einem Herrscher unterworfen werden 
oll, welchen Rußland thatsächlich wählen wird, die Verwaltung durch einen 
rufsischen Commissar und die erste Anwendung seiner Institution unter der 
Aufsicht eines russischen Heeres, deuten geungsam das politische System an, 
in welchem es in der Zukunft einen Theil bilden soll. Es sind Bedingungen 
hinzugefügt worden, welche diesen Einfluß selbst über die Grenze der neuen 
Bulgarei hinaus ausdehnen werden. Der an und für sich im höchsten Grade 
lobenswertheu Bestimmung, welche für die Bevölkerung in Thessalien und 
Epirus verbesserte Institutionen vorschreibt, ist die Bedingung beigegeben, 
daß das Gesetz, welches diese Institutionen sichert, unter der Aufsicht der 
russischen Negierung ausgearbeitel werden soll. Es folgen darauf Abkommen 
zum Schutze der Mitglieder der russ. Kirche, welche jedenfalls in ihrem 
Spielraum nicht enger begrenzt sind, als jene Artikel des Vertrages von 
Kainardje, auf welchen die Ansprüche sich begründeten, welche 1856 in Auf- 
hebung gebracht wurden. Derartige Bestimmungen können weder durch die 
griechische Regierung noch durch die Mächte, für welche sämmtliche Theile 
des osmanischen Reiches ein Gegenstand. gemeinschaftlichen Interesses sind, 
mit Gleichgültigkeit betrachtet werden. Die allgemeine Wirkung dieses „Theiles 
des Vertrages wird die sein, die Macht des russischen Reiches in den Ländern 
und an den Ufern zu vermehren, wo eine griechische Bevölkerung vorherrscht, 
und zum Nachtheil nicht allein dieses Bolles, sondern jedes Landes, welches 
im Osten des Mittelmeers Interessen besitzt. Die Treunung Constantinopels 
zu Lande von den * albanischen und flavischen Provinzen, welche 
noch ferner der Regierung der Pforte unterstehen, wird dahin wirken, daß 
die Verwallung mit steter Schwierigkeit, ja sogar Verlegenheit verbunden 
sein wird, und wird nicht allein die Pforte der politischen Stärke berauben, 
welche sonst aus ihrem Besibe hätte hervorgehen können, sondern wird auch 
die Einwohner der ernsten Gefahr der Anarchie aussehen. — Durch den übri- 
en Theil des Verkrages werden ähuliche Ergebnisse anu anderen Grenzen des 
osmanischen Reiches herbeigeführl. Die zwangsweise Ablösung Bessarabiens 
von Rumänien, die Ausdehnung der Bulgarei bis an die Ufer des Schwar- 
zen Meeres, welche letztere vornehmlich von Mohamedauern und Griechen 
bevölkert find, und die Erwerbung des wichtigen Hafens Batum werden dem 
Willen der russischen Negierung in der ganzen Umgebung des Schwarzen 
Meeres die Herrschaft sichern. Die Erwerbung der Festungen in Armenien 
wird die Bevölkerung jener Provinz unter den unmittelbaren Einfluß der 
Macht stellen, welche sie besitzt, während andererseits der umfangreiche euro-
	        
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