Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

304 Großbritiannien. (April 1.) 
päische Handel, der gegenwärtig von Trapezunt nach Persien geht, in Folge 
der Gebielsabtretungen in Kurdistan nach Belieben durch die russische Re- 
gierung vermittelst der Schutzzollschranken ihres Handelsiystems aufgehalten 
werden könnte. Es ist eine Entschädigungsgahlung vorgesehen, deren 
Betrag zu leisten offenbar die Fähigkeiten der Türkei übersteigt, selbst wenn 
die Thatsache außer Acht gelassen wird, daß alle Ueberschüsse, die aus ihrem 
Staatseinkommen erwachsen könnten, schon an andere Gläubiger verpfändet 
worden sind. Die Art der Zahlung dieser Entschädigungssumme ist in un- 
bestinmter Ausdrucksweise späteren. Verhandlungen zwischen Rußland und 
der Pforte vorbehalten worden. Die Zahlung kann sofort verlangt werden, 
oder sie darf auch als unabgelöste und unablösbare Schuld biele Jahre 
hinansgeschoben werden, um die Unabhängigleit der Pforte auf viele Jahre 
niederzudrücken. Die Ablösung dieser Schuld kann in eine noch größere Ge- 
bietsabtretung umgewandelt werden, oder # kann die Gestalt besonderer Ver- 
lichtungen annehmen, welche in allen 2, ingen die Politik der Türken der- 
jenigen Rußlands unterordnen. Es ist nicht anders möglich, als daß diese 
Bestimmung als ein Werkzeug von furchtbarer Kraft erscheint, um auf die 
osmanische Regierung Zwang auszuüben, sollte die Nothwendigkeit zur An- 
wendung desselben sich bielen. — Gegen diese verschiedenen Bestimmungen 
lassen sich einzelne Einwendungen erheben; und es können andererseits mög- 
licherweise Gründe vorgebracht werden, um nachzuweisen, daß sie nicht, jede 
für sich, mit dem höchsten Zweck der gegenwärtigen Verhandlungen, der darin 
besteht, den Provinzen der enropäischen und asialischen Türkei dauernden 
Frieden und Steligkeit der Verhällnisse zu sichern, unvereinbar seien. Allein 
ihre einzelne und gesonderte Wirkung, ob diese sich nun vertheidigen lasse 
oder nicht, ist nicht der Gegenstand, der die ernsteste Aufmerksamkeit der Sig- 
natarmächte beschäfligen sollte. Ihre vereinigte Wirkung, abgesehen von 
ihrer Wirkung auf die griechische Bevölkerung und auf die Wage der Macht 
zur See, worauf schon hingewiesen wurde, geht darauf hinaus, daß die po- 
litische Unabhängigkeit der Regierung Zu Constantinopel nahezn auf den 
Punkt völliger Unterwerfung unter Rußland herabgedrückt wird. Die Landes- 
hoheit dieser Regierung erstreckt sich über geographische Punkte, welche unter 
allen Umständen für Großbritannien das höchste Interesse besitzen missen. 
In der Macht der osmanischen Regierung sieht es, die Meerengen, welche die 
natürliche Völkerstraße zwischen“ dem Aegäischen und dem Schwarzen Meer 
bilden, zu schließen oder zu öffnen. Jhre Herrichaft wird am Haupte des 
Persischen Meerbusens, an den Küsten der Levanle und in der unmittelbaren 
Nähe des Sunezeanals anerkaunt. England kann es nur mit äußerster Be- 
sorgniß erfüllen, wenn die Regierung, welcher diese Landeshoheit zusteht, 
durch die politischen Vorposten einer weit überlegenen Macht so eingesihräukt 
wird, daß ihr selbständiges Handeln, ja Bestehen fast zur Unmöglichkeit 
wird. Diese Ergebnisse erwachsen nicht so sehr aus den Bestimmungen irgend 
eines einrelnen Artikels in dem Vertrage, als aus der Wirkung, welche die 
Urkunde als Ganzes hal. Eine Besprechung, welche sich auf solche Artikel 
beschränlte, die von einer der Mächte des Congresses ausgewählt würden, 
wäre ein trügerisches Heilmiltel für die Gefahren, die aus den Zuständen, 
welche der Verlrag schaffen würde, den englischen Duteressen, und dem dauern- 
den Frieden Europas erwachsen mühten. — Der Zweck der königl. Regierung 
bei der Constantinopeler Conferen; war die Verwirklichung der Politik, die 
Türkei unter osmanischer Regierung zu reformiren, wobei wohlbegründete 
Uebelstände beseitigl und damit das Reich erhalten werden sollte bis zu der 
Zeit, da es im Stande sein würde, der schützenden Bürgschaften zu ent- 
behren. Klärlich ließ sich dieser Zweck nur dadurch erreichen, daß die 
verschiedenen Völkerstämme soweit mit ihrer Stellung zufrieden gemacht 
  
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