Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Erohbriltannien. (Mai 30.) 313 
in der asialischen Türkei zu bielen im Stande ist und welche nach der Wieder- 
gewinnung der russischen Eroberungen eben so renerläßlich sein würde, wie 
sie es jeht ist, ist eine Verpjilichtung Seiteus einer Macht, welche 
stark genug ist, sie ausguführen, eine Verpflichtung, daß jeder 
weitere Eingriff Rußlands in türkisches Gebiet mit Waffen- 
ewalt verhindert werden wird. Solch eine Zusicherung, weun sie 
ohne Vorbehalt ertheilt würde, müßte dem Eintreten jenes Falles vorbengen, 
welcher sie zur Ausführung bringen würde, und würde zu gleicher Zeit den 
Bölkern der asiatischen Provinzen das nöthige Vertrauen geben, daß der türki- 
schen Herrschaft in Asien nicht ein baldiger Versall beschieden ist. Ehe Eng- 
land solch eine Zusicherung ertheilen könnte, würde aber die Pforle zwei 
Bedingungen unterschreiben müssen. Ihrer Majestät Regierung deulete der 
Pforte bei Gelegenheit der Conferenz zu Constankinopel an, daß sie nicht ge- 
willt sei, schlechte Verwallung und Bedrückung gut uheißen. und es wird 
nölhig sein, ehe sie irgend welche Verpflichtung zum Schuhe des asialischen 
Gebietles der Pforte in gewissen Fällen eingeht, daß sie von der Pforte ein 
förmliches Versprechen erhalte, die nothwendigen Resormen in die Regierung 
der christlichen und anderer Unterthauen der Pforte in jenen Gegenden ein- 
zuführen. Es ist nicht wünschenswerth, gegenwärlig mehr als ein Ver- 
sprechen in allgemeinen Ausdrücken zu verlangen; denn die näheren Maß- 
regeln, welche zu ergreifen sein werden, könnten nur nach sorgfältigerer Unter- 
suchung und Erwägung, als unter den augenblicklichen Umständen thunlich 
ist, bestimmt werden. Es ist nicht unmöglich, daß eine sorgfältige Auswahl 
und eine kreue Unterstühzung der einzelnen Aze= welchen die Gewalt in 
jenen Ländern anvertraut werden soll, sich als wichtigeres Element für die 
Verbesserung der Lage der Bevölkerung erweisen würde, als selbst Aenderungen 
in den Gesetzen; allein die verlangte Versicherung, welche England ein Recht 
gewährt, auf zufriedenstellende Einrichtungen zu diesen Zwecken zu bestehen, 
wird einen unerläßlichen Theil jeden Abkommens bilden, welches Ihre 
Majestät Regierung eingehen könnte. — Es wird ferner nothwendig sein, 
usm Ihrer Majestät Regierung in den Stand zu setzen, die nunmehr vor- 
geschlagenen Verpflichtungen auch wirksam aus#uführen, daß. sie eine Stellung 
nahe der Rüste von Kleinasien und Syrien einnehme. Die Nähe britischer 
Beamten, und wenn es sein muß, britischer Truppen, wird die beste Sicher- 
beit dafür bieten, daß die Zwecke dieses Abkommens wirklich gesichert werden. 
Die Iniel Cypern erscheint ihr (der Regierung) für den erwähnten Zweck 
als in jeder Hinsicht am geeignelsten. Ihrer Majestät Regierung wünscht 
nicht den Sultan zu ersuchen, die Insel aus seiner Souveränetät zu enllassen 
oder die Einnahmen zu vermindern, welche gegenwärtig in seine Staatslasse 
fließen. Sie macht daher den Vorschlag. daß, während die Verwaltung und 
Besetzung der Iusel Ihrer Majestät zugewiesen wird, das Gebiel nach wie 
vor ein Theil des osmanischen Neiches bleibe, und daß der Ueberschuß der 
Einnahmen über die Ausgaben, wie viel das jetzl sein mag, alljährlich von 
Seilen der britischen Negierung. an das Schahamt des Sullaus abgeführt 
werden soll. In so fern als dieser Vorschlag in seiner Gesammlheit durch 
die Annexionen Rußlands in der asiatischen Türkei und die Folgen, welche, 
wie sich befürchten läßt, daraus entstehen dürften, angeregt worden ist, so 
muß darüber vollständige Klarheit herrschen, daß, sofern die Ursache der Ge- 
fahr wegfällt, auch dieses zur Vorforge gelroffene Abkommen zrn gleicher Zeit 
aufhören muß. Sollte die Regierung Rußlands zu irgend welcher Zeit das 
Gebiel an die Türkei abtreten, welches es durch den Krieg in Asien erlangt 
hat, so werden die Bedingungen des vorgeschlagenen Abkommens außer Kraft 
lreten und die Insel wird sofort geräumt werden. Ich ersuche daher Ew. 
Excellenz, der Pforte vorzuschlagen, einer Convention solchen Inhaltes bei-
	        
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