314 Großbriltannien. (Mai 31 — Juni 4.)
zutreten, und ich bin angewiesen, Ihnen wollständige Vollmacht zum Abschluß
derselben Namens der KRönigin und Ihrer Majestät Regierung zu über-
tragen.
31. Mai. In einer Exlra-Ausgabe überrascht der „Globe“
die öfenlliche Meinung mit dem Detail der Vereinbarung zwischen
Rußland und England in Folge der Mission Schuwaloff's nach
St. Petersburg:
Man habe guten Grund * glauben, daß der Zusammentritt des
Congresses definitiv gesichert sei. Die englische und die russische Regierung
seien einverstanden, folgende Punkte der Pulscheidung des Congresies vorzu-
egen: Tie Herstellung zweier bulgarischer Provinzen; die eine nördlich
vom Valkau unter einem Fürsten, die andere südlich vom Valkan, aber das
Aegäische Meer nicht berührend, mit einem christlichen Gonverneur und einer
Regierung ähnlicher Art, wie die einer englischen Colonie. Der Congreß
bestimmt den Namen der letzteren. 2. Die türkischen Truppen räumen lehlere
Provinzen und kehren in dieselben nicht Zurück. 3. England bedauert die
Retrocession Bessarabiens, tritt derselben aber nicht entgegen. 4. Eugland
behält sich das Recht vor, im Congreß die internationalen Abmachungen in
Betreff der Donau zu disculiren. 5. England belrachtet den Besitz Batums
nicht als eine Rechtfertigung zu feindlichem Einschreiten, Rußland verspricht
die Grenze in Asien nicht weiler vorzurücken. 6. Rußland trill auf Eng-
lands Ersuchen Vajajid au die Türkei, diese dafür aber die Provinz Kotur
an Persien ab. 7. Rußland verspricht die Geldenlschädigung nicht mittelst
Gebiets zu decken, noch sich in Englands Ansprüche al. Gläubiger der Türkei
zu mischen; der Congreß wird die Zahlungsfrage discutiren. §. Der Congreß
trifft Vorkehrungen, Epirus, Thessalien und die anderen griechischen Provinzen
zu reorganisiren. 9. Rußland erklärt sich damit einverstanden, daß die Durch-
fahrt durch die Dardanellen und den Bosporus in dem atus quo bleibe.
10. Englaud chläat dem Congreß vor, daß Europa Bulgarien eorganisire
und wird die Occupalion Bulgariens durch Nußland und den Durchmarsch
russischer Truppen durch Rumänien zur Discussion zulassen. — Bezüglich
Serbiens und Montenegro#'s findet sich nichts in dieser Vereinbarung zwischen
England und Rußland; es wird daher angenommen, daß England Oester=
reich die Wahrung seiner eigenen nächsten Interessen auf dem Congreß selbst
überlasse, daß es sich indeß darüber mit O Lesterreich wenigstens im Allgemeinen
wohl bereits werde verständigt haben. Die Occupation Borniens und der
Herzegowina durch Oesterreich, das Pendank zu der Occupation und Ver-
waltung Cyperns durch England, hat wohl bereits die Zustimmung Eng-
lands gefunden und bildet einen Theil der vorläufigen Verständigung zwischen
ihm und Oesterreich.
3. Juni. England nimmt die Einladung des deutschen Reiches
zum Congreß in Berlin an. (Siehe die vereinbarte Formel unter
Deutschland.)
4. Juni. Der von England der Pforte unter dem 30. Mai
vorgeschlagene (vorerst geheime) Schutzvertrag bezüglich Kleinasien,
Syrien und Mesopolamien wird in GConstantinopel unlerzeichnet.
Derselbe lautet
Wenn Batum, Ardahan oder Kars oder irgend einer dieser
Puncte von Nußland zurückbehalten wird und daun zu irgend welcher zu-