Grohbritlannien. (Juni 21 Juli 8.) 319
seitigen Regierungen im Laufe der Besprechungen auf dem Congreß es für
angezeigt erachten könnten, unler gemeinsamer Uebereinstimmung neue Ab-
äinderungen aufzustellen, welche vorherzusehen unmöglich sein würde; wenn
aber ein Einverständniß über diese neuen Abänderungen zwischen den russi=
schen und englischen Bevollmächtigten nicht zu Stande kommen sollte, so ist
die vorliegende Denkschrift bestimmt, den Bevollmächtigten Nußlands und
Englands beim Congreß als gegenseitige Verpflichtung zu dienen. In Ge-
mäßheit dessen ist dieses Dokument durch den kaiserlich rufsischen Botschafter
in London und den Ersten Staatssekretär Ihrer brilischen Majestät unter-
zeichnet worden. Geschehen zu London, 30. Mai 1878. geg. Schuwaloff.
gez. Salisbury.
Abgesehen von den Festsetzungen des obigen Memorandums behält sich
die englische Negierung vor, auf dem Congresse jolgende Purcte geltend zu
machen: a. Die englische Negierung behält sich vor, auf dem Congresse die
Betheiligung Europa's an der administratiorn Einrihtung der beiden bul-
garischen Provinzen Zu verlangen; h. die englische Regierung wird im Con-
greß, die Daner und Natur der russijchen Besetzung der Bulgarei und des
Turchmarsches durch Rumänien zur Sprache bringen; e) der Name, welcher
der südlichen Provinz zu geben; (l. die englische Regierung behält sich
ohne die Besitzfrage zu berühren die Besprechung der Frage vor vrziglich
der Donauschissfahrt, soweit England aus den Verträgen darauf Nechle zu-
stehen; c. die englische Negierung behält sich vor, auf dem GCongresse eine
jede die Meerengen berührende Frage zu erörlern. Aber der russische Bol-
schafter zu London nimmt Act von der mündlichen Erklärung, die er dem
ersten Slaatsselretaͤr abgegeben hat, nämlich, daß die laiserliche Regierung
an der Ertlarung Lord DTerby's vom 6. Mai 1877 festhält, namenllich:
„Die unter europäischer Gutheißung gekroffenen bestehenden Anordnungen,
welche die Schifffahrt auf dem Bosporus und in den Dardanellen regeln,
erscheinen ihr (der englischen Regierung) zweckmäßig und nützlich, und es
würden ihres Erachleue einer Aenderung in irgend einer wesentlichen Ginzel=
heit ernstliche Bedenken entgegenstehen.“ Und der russische Generalbrool=
mächtigte wird ausf dem Congresse auf dem Status uuo bestehen; 1. die eng-
lische Regierung wird an Se. Majestät den Sultan die Bitle 7 er
möge Europa die gleichmäßige Beschühung der Mönche der anderen Nationali-
täten des Berges Athos versprechen. lgez.) Schuwaloff. Salisbuyy.
21. Juni. Oberhaus: der Lordkangler Cairns bringt eine Bill
ein belr. die Verwendung von 1 Mill. Pfd. St. aus den Ueber-
schüssen des irischen Kirchenfonds auf Verbesserung des mittleren
Unterrichts in Irland.
28. Juni. Oberhaus: genehmigt die irische Unlerrichtsbill
einstimmig.
—. Juli. Unterhaus: die Regierung legt die Convention vom
I. Juni mit der Pforte betr. die Uebernahme der Protection von
Kleinasien, Syrien und Mesopotamien gegen allfällige Uebergrifse
Rußlands und die bedingsweise Abtretung Cyperns Seilens der
Pforte vor und erklärt:
Da die Bedingungen, worauf die Convention basirt, jeht eingetrelen
sind, bat die Pforte einen Ferman erlassen, welcher die Uebertragung Cyperns
auf England auospricht. England ergreist sofort Besitz, General Wolseley