320 Großbrillannien. (Juli. 11—13.)
ist zum Chef der Verwaltung der Jusel ernannt. Die betreffenden Schrift-
stücke werden heute vorgelegt.
I11. Juli. England ergreift Besitz von Cypern.
13. Juli. Schluß des Verliner Congresses. Unterzeichnung
des Friedensvertrages durch die sämmtlichen Großmächte und die
Pforte. (S. den Verlauf des Congresses unter Deuischland.)
13. Juli. Lord Salisbury richtet eine Circulardepesche an die
Vertreter Englands im Auslande, in welcher er die Resultate des
Berliner Congresses präcisirt und vom Standpuncte Cnglands aus
näher beleuchtet.
Depesche Salisbury's über die Resultate des Berliner
Congresses: „... Der Vertrag ist von ungewöhnlicher Länge und geht
aus führlich auf die verschiedenen, durch den Vertrag von St. Stefano an-
geregten Fragen ein, soweit sie die Bestimmungen des Pariser Vertrages be-
rühren. Die an dem Vorvertrage vorgenommenen Aenderungen sind sehr be-
deutend und erstrecken sich nahe#u auf alle Artikel jener Urkunde. Das all-
gemeine Ergebniß ist dieses, daß gegen gebührende Sicherheit für gute Ver-
wallung der Negierung des Sultans ein sehr umfangreiches Gebiet zurück-
erstallet worden ist; und die vorgenommenen Veränderungen sind dahin ge-
richtet, die Beständigleit und Unabhängigkeit seines Reiches wirksam gegen
Angriffe von Ausßzeen sicher zu stellen. Bestimmungen mit dem Zwecke, voll-
ständige Gleichheit sämmtlicher Neligionen vor dem Geseze zu sichern, sind
auf allen Gebieten, auf welche der Vertrag sich erstreckt, in Anwendung ge-
bracht worden. Tie Politik, welche die Vestäligung des Berliner Congresses
erhalten hat, stimmt im Allgemeinen mit derjenigen überein, die seit Ver-
öffentlichung des Vertrages von St. Stejano von Ihrer Majestät Regierung
geltend gemacht und in dem Nundschreiben vom 1. April angezeigt werde.
Es ist die Behauptung aufgestellt und, zumal auf dem Festlande, beständig.
wiederholt worden, daß die in jener Tepesche dargelegten Ansichten in den
weileren Maßnahmen von Ihrer Majestät Aegierung aufgegeben worden seien.
Um solcher irrigen Auffassung auf die Dauer vorzubengen, dücfte es an-
gemessen sein, im Einzelnen auszuführen, inwieweit die Meschlüsse, welchen
Ihrer Majestät Regierung auf dem Congreßß zu Berlin ihre Zustimmung erO
theilt hat, dem Inhalte des Rundschreibens entsprechen. Die wesentliche
Wisstelling. des Rundschreibens, daß die Arlikel des Vorvertrages, insofern
sie eine Abweichung von dem Pariser Vertrage darstellen, der Erörterung als
Ganzes seitens eines Congresses bedürfen, ist, wie kaum gesagt zu werden
braucht, sowohl in der Theorie wie in der Praxis in größlmöglichem Um-
fange zugestanden worden. Von den eingehenden Einwendungen, welche in
jenem Rundschreiben gegen den Verlrag von St. Stefano krhoben wurden,
ist die erste und wichtigste in jolgende Worte eingekleidet: „Die bedentendsten
Folgen, zu welchen der Vertrag thatsächlich führt, find diejenigen, die seiner
Wirkung als Ganzes auf die VBölker des sübdöstlichen Europas entspringen.
Durch die Arlikel, welche eine neue Bulgarei schaffen, wird ein starker flavi-
scher Staat unter der Obhut und der Wennchtigung Rußland begründet
werden, der wichtige Hafenpläte an den Ufern des schwarten Meeres und
des Archipels besitgen und jener Macht einen überwiegenden Einfluß auf die
politischen wie die Handelsverhältnisse in jenen Meeren gewähren würde.
Dieser Staat wird so beschaffen sein, daß ein bedentender Theil der Bevöl-
kerung, welcher der Abstammung und den Sympathien nach griechisch ist und