Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

360 Franbreich. (April 27 — Mai 1.) 
zunehmen ermächtigt sind, als Vorschuß geleistet. Art. 2. Zu den den 
Minister bewilligten Summen ktrelen dann noch die Leistungen der General-= 
räthe. Art. 3. Nur diejenigen Gemeinden, welche zuvor die mit ihrer Finarz- 
lage vereinbarten Opfer gebracht haben und außer Stande sind, die gbamnte 
Ausgabe zu decken, werden zur Subvention des Staates zugelassen. Sie halen 
ihre Gesuche an den Präfecten zu richten, der sie zu prüfen und mit mci- 
virtem Gutachten an den Unterrichtsminister zu leiten hat. Art. 4. Auf 
Grund der Pläne und Voranschläge bestimmt darauf der lntereihiemifen 
die Quote und Zahlungsfristen der Subvention. Art. 5. Die bewillig#en 
Subventionen sind für die Gemeinden erst dann definitiv gewonnen, wo#n 
sie nachgewiesen, daß sie schon aus eigenen Mitteln das Mögliche für #z#ie 
Schulgebäude gethau haben, und daß die Arbeiten spätestens Winnen zuei 
Jahren in Angriff genommen worden sind. Nach Ablauf dieser Frist ist die 
Subvention verwirkt. Art. 6C. An dem Vorschuß von 60 Millionen koönnen 
alle Gemeinden Antheil nehmen, auch solche, die vom Staate oder dem Le- 
partement keine Subvention beziehen. Zu den Anleihen bedarf es der Er- 
mächtigung durh ein Geseh, Decret oder Präfechu- Erlaß. — Tit. II. Zon 
der Schulbaukasse. Art. 7—13.—. Tit. III. Von der Pflicht zum 
Bau der Schulhäuser. Art. 14. Sobald die competente Behörde de Er- 
richtung einer Schule in einer Gemeinde angeordnet hat, fallen die Bau- 
und Einrichtungskosten von rechtswegen der Gemeinde zur Last. Haddelt es 
sich um eine Schule für zwei oder mehrere Gemeinden, so wird der Antheil 
winer jeden an der Ausgabe durch ein besonderes Reglement bestimmt. 
Art. 15. Wenn der Gemeinderath seine Zustimmung verweigert, werden die 
!“ durch Präfectur-Erlaß von Amtswegen bestritten, nöthigenfalls mit 
Hilfe einer Anleihe bei der Schulbaukasse, die dann durch eine besondere, 
der Gemeinde durch ein Decret aufzuerlegende Steuer gedeckt wird. 
27. April. Erste Einberufung der Landwehr: die Cadres des 
ersten Bataillons jedes der 145 Infanterie-Regimenter und die 
Cadres der zu der ersten Serie gehörigen Batterien rücken ein und 
werden von den Cadres der Infanterie= und Artillerie-Regimenter 
des activen Heeres empfangen — mehr als 100,000 Mann. Das 
mit einiger Spannung erwartete Refultat ist ein sehr befriedigendes 
und die Presse spricht sich denn auch sehr befriedigt aus: 
„Von der einberufenen Mannschaft des Territorialheeres beträgt der 
Abgang“ der nicht eingetroffenen Individunen nicht 1 Procent. Die rasche 
Verbrüderung zwischen den Landwehroffigieren und den Efsizeerrn des activen 
Heeres läßt nichts zu wünschen übrig. Alles was die Einkleidung, Ein- 
reihung, die Vorstellung der Offiziere und Unteroffiziere, endlich die ersten 
Uebungen betrifft, ging glücklich und vortrefflich von statten. Noch ein paar 
Jahre, und die französische Landwehr besteht in des Wortes weitestem Sinn, 
und die bewaffnele Nation auf dem Boden einer friedlichen und freisinnigen 
Demokratie wird keine Chimäre sein.“ 
  
  
1. Mai. Feierliche Eröffnung der Weltausstellung in Paris 
durch den Marschall-Präsidenten. Es haben sich dazu auch der 
Prinz von Wales und der Prinz Amadeus von Italien eingefunden. 
Rede des Handelsministers. Bei einem darauf folgenden Bankett 
hält der Prinz von Wales eine Rede, die für Frankreich nicht
	        
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