390 Slalien. (April 30 — Mai 18.)
der Stadt ein königl. Commissär gesetzt. Dasselbe erfolgt auch für
die Gemeinde Ancona. Mehrere andere Gemeinden gehen in nächster
Zeit demselben Schicksal entgegen.
30. April. In Rom tritt ein republikanischer Congreß zu-
sammen, zu dem 300 Vereine Deputirte abgesendet haben. Der
Bürgermeister von Rom hat ihm den Versammlungssaal im Teatro
Argentina bewilligt. Die Negierung gestattet freie Debatte.
4. Mai. Senat: Debatte über die orientalische Frage. Der
Minister des Auswärtigen, Graf Corte, erklärt: erstens, daß Italien
keine Verpflichtungen eingegangen sei, die seine Actionsfreiheit be-
einträchtigen könnten, zweitens, daß der Vertrag von 1856 den Aus-
gangspunkt für die Regelung der orientalischen Frage bilden müsse,
und drittens, daß die Regierung stets das Prinzip der Freiheit der
Meere verfechten werde. Der Senat ertheilt daraufhin dem Minister
einstimmig ein Vertrauensvotum.
7. Mai. Kammer: Nicotera interpellirt die Regierung bez.
des republikanischen Congresses. Cairoli antwortet ihm ruhig, der-
selbe sei sehr bedentungslos gewefen; für die Regierung sei aber das
Versammlungsrecht ein Dogma, das sie niemals allzu engherziger
Interpretation unterwerfen werde; die Monarchie habe in Italien
von der Freiheit nichts zu fürchten. Der Minister Zanardelli fügt
bei: er habe den Congreß allerdings überwachen lassen; derselbe habe
übrigens nur dagu gedient, die Schwäche der republikanischen Partei
recht deutlich zu zeigen. Nur ein Publikum von höchstens zwanzig
Personen habe sich zu seinen Verhandlungen eingefunden; dieses
Schweigen des Volkes müsse den Republikanern eine Lehre sein.
Repressivmaßregeln von Seiten der Regieruug wären hier gewiß
nicht am Platze gewesen. „In Italien ist die Freiheit die Stärke
der Monarchie, welche durch die Freiheit das Vaterland ge-
schaffen hat.
10. Mai. Kammer und Senat beschließen, nach dem An-
trage der Regierung, die Niedersetzung einer Commission zur Prüfung
der Finanzlage der Stadt Florenz, jene mit 162 gegen 89, dieser
mit 61 gegen 11 Stimmen.
18. Mai. Kammer: die Regierung legt ihr zwei Gesetzes-
entwürfe beg. der Eisenbahnen vor. Der erste betrifft den Betrieb
der oberitalienischen Eisenbahnen vom 1. Juli 1878 bis 31. Decbr.
1879 auf Rechnung des Staates, der zweite den Vau von neuen
Eisenbahnlinien zur Completirung des Eisenbahnnetzes.