392 Zlolien. (Juni 13—12)
Nachdem es durch diese namentliche Abstimmung die ungesunden Elemente
aus jeiner eigenen Partei definitiv auegeschieden hat, stützt es sich jebt. nicht
mehr auf die längst faule „historische Linke“ allein, sondern auf eine imxo-
sante Coalition aller gesunden Parteien des Hauses.
13. Juni. Graf Corte, der Minister des Auswärtigen, nimmt
als Bevollmächtigter Italiens am Berliner Congresse Theil.
13. Juni. Kammer: die Regierung macht derfelben eine Vor-
lage zur Herabsetzung der Mahlsteuer, die allerdings sehr drückend
ist, aber dem Staate jährlich 70 Millionen abwirft. Die Kammer
überweist die Vorlage den Bureaux, die sich gegen das Princip der
Vorlage aussprechen.
Die von dem Finanzminister projectirte quotenmäßige Herabseczung
der Steuer um 25 Procent gleichmäßig für alle Sorten Cerealien wird von
sämmtlichen neun Bureaux verworsen. Dagegen geben alle Bureaux den von
ihnen gewählten Commissarien den Auftrag, statt der guolenmäßigen Herab-
sebung die gängliche Abschaffung der Mahlsteuer für die sogenannte zweite
oder geringere Kategorie der Cerealien zu befürworten. In diese zweite
Kategorie gehören außer dem türkischen Weizen auch noch Roggen, Hafer und
Gerste. Diese drei letzteren Gelreide-Sorlen fallen jedoch nur mit sehr wenig
erheblichen Quantitäten ins Gewicht, da in Italien der Verbrauch von
Roggenmehl u. f. w. ein verschwindend geringer ist. Sehr erheblich ist da-
gegen namentlich in den nördlichen Provinzen der Consum von Maisschrot
und Maismehl, die zur Bereitung der Polenta dienen, welche die fast aus-
schließliche Nahrung der ärmeren Classen ausmacht. Nur für eine einzige
Getreide-Sorte, die allein die erste Kategorie darstellt, für den Weizen, wird
die Mahlsteuer noch beibehalten bleiben, und zar in unveränderter Höhe.
Finanziell dürften beide Methoden, die von dem Finanzminister vorgeschla-
gene quotenmäßige Herabsehzung um ein Biertel und die von den Bureaux
vorgezogene gängliche Abschaffung der Mahlsteuer für die gworlte Getreide-
Kategorie, nahegu die gleichen Resultate ergeben, da bisher die Einnahmen
aus dieser zweiten Kategorie ungefähr gerade ein Viertel der Gesammteinnahme
aus der Mahlsteuer betrugen.
17. Juni. Kammer: in Folge der Verwerfung des neuen
Handelsvertrags zwischen Frankreich und Italien seitens der fran-
zösischen Kammer wird die Regierung vom Abg. Luzzati über die
nunmehrige Sachlage interpellirt.
Luzzati, der eigentliche Urheber des neuen ital. aulonomen Zolltarifs,
widerlegt die Einwendungen des Berichterstatters der fran ösischen Kammer gegen
den Handelsvertrag vom 6. Juli 1877 und drückt die freundschaftlichsten Gesin-
nungen für Frankreich sowie die Hoffnung aus, daß bald ein Einverständniß
zwischen den beiden Ländern ersielt werden könne. 4% erwidernd legen
der Ministerpräsident und der Finanzminister den Standpunkt der Regierung
ar: es sei forkan unmöglich, eine neue Verlängerung des Handelsvertrages
zuzugestehen; die Anwendung des allgemeinen Tarifs gegenüber Frankreich
stelle sich als absolute Nolhwendigkeit heraus. .Dagegen könne eine Ver-
längerung der Schifffahrts-Convention zugestanden werden. Der Conventio-
naltarif werde aufrecht erhalten, sei es nuun gegenüber denjenigen Staaten,
mit welchen Unlerhandlungen im Gange seien, oder gegenüber Staaten, be-
züglich welcher Italien durch die Klausel der meistbegünstigten Nation ge-