Die Ichweit. (Febr. 22 — März 12.) 411
persönliche Miktheilung werde Ihnen angenehm und willkommen sein. Dabei
bedauern wir, daß die freundlichen Beziehungen, welche ehedem zwischen dem
heiligen Stuhle und der schweizerischen Eidgenossenschaft bestanden, in den
letzten Jahren plötzlich eine beklagenswerthe Unterbrechung erlitten haben und
daß auch der Zustand der katholischen Religion in der Schweig beklagenswerth
ist. Im Vertrauen auf die Gesinnungen der Gerechligkeit, welche Ew. Ex-
cellenz und das schweizerische Volk bejeelen, hoffen wir, daß sich binnen
Kurzem passende und wirksame Mittel zur Abstellung dieser Uebelstände
finden lassen werden, und in der angenehmen Erwarlung deisen erbitten wir
vom Herrn für Sie die Gnadenfülle seines himmlischen Segeus und flehen
ihn ingtiich an, Sie durch die Bande vollständigster Liebe mit uns zu
verei
ierauf ankwortet der Bundesrath unter d. 5. April wie folgt:
„Heiligster Vater! Es hat Ew. Heiligkeit galen. vermittelst Breves
vom 20. Febr. d. J. dem schweigerischen Vundesrathe von Ihrer Besteigung
des apostolischen Stuhles, die am nämlichen Tage stattgefunden hat, Mil-
theilung zu machen. Der Bundesrath hat an dieser Nachricht den lebhaftesten
Antheil genommen und will diesen Aulaß nicht vorbeigehen lassen, ohne
Ew. Heiligkeit nebst seinem besten Dank für das Schreiben, womit Sie ihn
beehrt haben, die aufrichtigsten Glückwünsche darzubringen. Wenn Ew. Heilig-
keit dabei die Lage der kalholischen Religion in der Schweiz als beklagens-
werth begeichnen, so muß er seinerseils bemerken, daß jene Religion wie alle
anderen Glaubensbekennkuisse einer Freiheit genießt, welche durch die
Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt
beschränkt ist, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte
und Befugnisse des Staates noch in die Rechte und Freiheiten
der Bürger übergreifen dürfen. Der Bundesrath wird sch glücklich
schätzen, in seinem Wirkungskreise die Bemühungen Ew. Heiligkeit um Auf-
rechthaltung des confessionellen Friedens und des guten Einvernehmens unter
den verschiedenen Glanbensbekenntnissen in der Schweiz zu unterstützen, und
in dieser Gesinnung benutzt er gern diesen ersten Anlaß, um Ew. Heiligleit
die Versicherung seiner ansgezeichuetsten Hochachtung und tiefen Ehrerbietung
auszusprechen und sich mit Ihnen dem Schutze des Allmächtigen zu empfehlen.“
22. Februar. Schluß der Session der Bundesversammlung,
nachdem beide Näthe sich über die Differenzen in ihren Beschlüssen
bez. Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen vollkom-
men ausgeglichen haben.
10. März. (Tessin.) Der Beschluß des Gr. Rathes vom
9. Februar betr. Bellinzona als ständigen Hauptort des Kantons
und Sitz der Regierung wird vom Volke in allgemeiner Abstimmung
genehmigt.
12. Märgz. Seitens des Bundespräsidenten sowie des deut-
schen und des italienischen Gesandten wird das Schlußprotokoll der
Lugerner Conferenz vom Juni v. J. und der darauf bezigliche
Nachtragsvertrag zur Gotthardbahn-Convention vom October 1869,
nach welchem Deutschland und Italien ein jedes noch 10 und die
Schweiz noch 8 Millionen Nachsubvention # londs perdu an das