Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Die Schweiz. (Nov. 13 — Dee. 7.) 419 
13. November. (Waadt.) Gegen die Vundessubvention für 
den Gotthard sind in diesem Kanton 32,000 Unterschriften für das 
Referendumsbegehren zusammengebracht worden. Der Bundesrath 
ist daher genöthigt, die Frage einer allgemeinen Abstimmung des 
Schweigervolkes zu unterslellen. 
I7. November. (Geuf.) Der Staalsralh beschließt, krotz des 
Ausfalls der Großrathswahlen vom 12. d. seinen Posten zu be- 
haupten und wenigstens vorerst nicht zu demissioniren. 
19. November. Die Schweiz kündigt Belgien den beslehenden 
Handelsvertrag, um nicht durch denselben an der Einführung des 
von beiden Räthen beschlossenen neuen Zollkarifs gehindert zu werden. 
27. November. Vundesrath: setzt die allgemeine Volksabslim- 
mung über die Gotthardsubvention auf den 19. Jan. 1879 an. 
29. November. Bundesrath: derselbe ist endlich in Betreff 
des Necurses des ehemaligen römisch-katholischen Pfarrers von 
Chene-Bourg im Kanton Genf gegen die letztes Frühjahr in seiner 
Wohnung und Privatkapelle vorgenommene Hauedurchsuchung nach 
Kirchengeräth, welches Eigenthum dieser Gemeinde war, zu einem 
Beschluß gelangt. Derselbe lantet unter ansführlicher Molivirung 
abweisend. 
2. December. Zusammentritt der Vundesversammlung. Der 
Nationalrath wählt zum Präsidenten Römer von Zülürich (liberal- 
conservaliv) und zum Vicepräsidenten Küngli aus dem Aargan (rad.) 
5. December. Bundesrath: erläßt ein Nundschreiben an die 
katholischen Kantonsregierungen, in dem er einfach die Veschwerden 
derselben über die Lage der katholischen Kirche in mehreren Kan- 
tonen abweist, ebenso das Verlangen der Wiederherstellung der 
päpstlichen Nuntiatur — erstere unter Hinweis auf die constitutionelle 
Befugniß der Kantone, das äußere Verhälluiß des Staates und der 
Kirchen nach ihrem Ermessen zu ordnen, letzteres mit der Erklärung, 
der Bundesrath sei nicht gesonnen, in der Lage der diplomatischen 
Vertretung des Papstes, welche ausschließlich zur Zuständigkeit der 
Bundesbehörden gehöre, eine Aenderung eintreten zu lassen, wolle 
aber im einzelnen Falle den Verkehr der Kantone mit dem Papfst 
vermitteln. 
7. December. Bundesrath: erläßt ein Kreisschreiben an die 
Kantone bez. der sogialdemokratischen Flüchtlinge, in dem er sehr 
bestimmt erklärt: „Wenn auch der Bundesrath auf der einen Seite 
keineswegs geneigt ist, das Asyl politischer Flüchtlinge, wie es bis 
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