10. Schweden und Norwegen.
17. Januar. (Schweden.) Eröffnung des Reichstags. Thron-
rede des Königs:
In Folge der Erschülkerungen unseres Welttheils muß jeht die
in allen“ Nichtungen im schuellen Wachsthum begriffene Entwicklung des
Landes die Probe wenig günstiger Verhällnisse durchmachen. Es mahnt
uns dieß zur Vorsicht. Unsere Stellung zu allen ausländischen Mächten ist
sortwährend die freundschaftlichste. Ich habe nicht, mthig gehabt, von dem
Credit Gebrauch zu machen, welcher mir behufs d fz Aufrechterhaltung der
Neutralität zur Verfügung gestellt worden ist. Da dee Beibehaltung unserer
einzigen Colonie weder jür dieselbe noch für uns von Nuben sein konnte, so
habe ich, auf den Wunsch des Reichslages und unler Zustimmung der Be-
völterung St. Barthelemy's, einen Vertrag mit der französischen Regierung
über die Zurückgabe der genannten Insel an ihr früheres Vaterland abge-
schlossen. Dieser Vertrag ist der frangösischen Volksvertretung zur Genehmi-
W unterbreitet. Mit der Verschiedenheit der Auffassungen bekannt, die in
Ihrem Kreise hinsichtlich der Grundlagen für die Organisation unsers Heer-
wesens herrschlen, verlangle ich die Mitwirkung des vorjährigen Neichstages
zur Durchführung von Maßregeln, von welchen ich der Meinung war, daß
über sie alle Ansichten sich einigen könnten. Ich bedaure, daß jener Vor-
sehlag den Beifall des Reichstages nicht gefunden hat. Weitere Meinungs-
kämpfe scheinen unvermeidlich, bevor diejenige Einigkeit in den Anschaunngen
Zu erwarten ist, ohne welche das greße Ziel, die erhöhte Vertheidigungskraft
der Nalion, nicht zu erreichen ist.
In dem für 1879 vorgelegten Budget gleichen sich die Ein-
nahmen (worunter vorjähriger Ueberschuß in der Höhe von 6,400,000
Kronen) und die Ausgaben (worunter Staatsschulden mit 9,517,500
Kronen) im Betrage von 74,700,000 Kronen aus.
22. Januar. (Schweden.) Reichstag: die seit mehreren
Jahren schwebenden Fragen betr. das Heerwesen und die Grund-
stenern stellen bereits wieder ernste Debatten in Aussicht. Die sog.
Landmannspartei bringt?7 dießfällige Anträge in der Il. Kammer ein.
Dieselben betreffen 1) eine nene Armee-Organisation; 2) die allgemeine
Wehrpsticht, 3) und 4) die Aufrechterhaltung der Stammtruppe der Armee,