Schweden und Norwegen. (Febr. 4.) 435
sowie die Revision der Rriegsgesetze; 5) die Abschreibung der Grundstenern,
sowie der „Einlheilungs“-Lasten; 6) die Abänderung des allgemeinen Steuer-
gesetzes ( „bevillningsstachgan- ). und 7) ein „Garantiegesetz“ (d. h. ein Gesetz,
durch welches die neu zu schaffende Heeresorganisation grundgesehliche Kraft
erhält). Dem letzten zufolge soll die Armec eine „Stammtruppe " von
höchstens 30,000 Mann haben, welche auf dem Wege der Freiwilligkeit auf-
zubringen sind. In dieser Zahl sind solche Officiere und Unlerofficiere mit
eingerechnet, die ihre Ausbildung bei der Stammtruppe erhalten und nicht
den festen Officiers= und Unlerofficierscadres augehören. Die Stammtruppen
dürfen nicht durch Werbung beschafft werden. Die anzunehmenden Rekruten
dürfen höchstens 26 Jahre alt sein und die Dienstzeit darf nicht über 6 Jahre
hinaus ausgedehnt werden. Alle Kosten und vasten für die Stammtruppe,
welche nicht durch besondere Bestimmungen in dem Gesetz betreffend die Ab-
schreibung der „Eintheilung" besonderen Berpflichteten obliegen, sollen vom
Staat getragen werden, einschließlich der Auschaffung der Pferde für die
Cavallerie der Stammtruppe. Die nöthigen Mittlel zu den augedeutelen
Zwecken sollen durch das jedesmalige Jahresbudget der Regierung zur Ver
fügung gestellt werden. Das Geseß soll ohne die Zustimmung des Könige
und des Neichstags nicht abgeändert oder aufgehoben werden dürfen. Sämmt-
liche Anträge sind von 102 Mitgliedern der Landmannpartei unterzeichnet
und bilden hrincipiell ein Ganzes, dessen einzelne Theile wohl mit einander
stehen oder fallen. Die Regierung scheint eine abwartende Slellung zu der
Sache einnehmen zu wollen. Der Schwerpunkt liegt offenbar in der Hal-
tung, welche die erste Ktaammer beobachten wird.
Beide Kammern überweisen die Anträge an besondere Com-
missionen.
4. Februar. (Norwegen.) Eröffnung des Storthings.
Thronrede des Königs:
. Während wir von den politischen Verwicklungen der Zeit un-
berührt ölieben, hat der Rückschrilt im Handel und Wandel, unter welchem
das übrige Europa, zum Theil in Folge jener Verwiclungen, gelitten hat,
nicht ohne Einfluß auf mehrere unserer Erwerbszweige bleiben können, welche
daher unter wenig günstigen Bedingungen haben arbeiten zmissen. Dabei
war die letzte Ernte fast im ganzen Lande ziemlich mäßig. Dennoch sind die
Staatseinnahmen jortwährend in fast unveränderter Höhe eingegangen, aber
die steigenden Ansprüche an die Staatseinnahmen, welche eine Folge der
fortschreitenden Entwicklung mancher öffenllichen Institntionen sind, und ua-
mentlich die großen Summen, welche für die bedeutenden auf Rechnung des
Staats Antersonmnenen Eisenbahnanlagen ersorderlich sind, machen eine Er-
weiterung der Einnahmsquellen für die Staatscasse zunnmiganglich nothwendig.
Außer den darauf bezüglichen Vorschlägen, welche ich Euch in der vorigen
Session vorlegte, wird Euch ein Borschlag über eine Einlommen= und Ver-
mögenssleuer unterbreilet werden. Wenn es sich darum handell, daß das
Land nach einem Zeitraum von mehr als vierzig Jahren aufs neue sich die
Last einer directen Staatssteuer auferlegen soll, so muß man mit Dankbarkeit
gegen die Vorsehung sich daran erinnern, daß dieß nicht seinen Grund hat
in irgend einer Unterbrechung der friedlichen Entwicklung, welche uns in
einer so langen Reihe von Jahren vergönnt war, sondern allein eine Folge
des Strebens war, in immer größerer Ausdehnung das Vaterland an den
Fortschritten, welche unserer Zeit angehören, theilnehmen zu lassen.
Die Einkommensteuer nimmt einen Ertrag von 3 Mil. Kr.
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